Zedler:Unserm Vogt

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Unserm Nahmen (In)

Nächster>>>

Unsern Leib und Gut

Band: 49 (1746), Spalte: 2008–2009. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|49|Unserm Vogt|2008|2009}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Unserm Vogt|Unserm Vogt|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1746)}}


Unserm Vogt, Lat. Nostro Praefecto. Von diesen Worten mercket besonders Sichard in l. 1. n. 7. C. de impul. & al. substit. fol. 796. an, daß, da fast an allen Fürstl. Höfen hergebrachten Rechtens und gewöhnlich ist, die an die Vögte oder Amtleute ergangenen Befehle mit der Aufschrifft: Unserm Voigt zu N. auszuzieren, solches nicht allein auf den noch lebenden Fürsten, sondern auch auf dessen Nachfolger, zu ziehen sey, weil sonst schon gnung wäre, es bey Vorsetzung des eigenen Nahmens [2009] bewenden zu lassen. Wehner in Obs. Pract. v. Unser. Rudinger Cent. V Obs. 25. Besold in Thes. Pract. v. Uns, und in Contin. eod. n. 59.