Zedler:Wenn der Bär im Moos liegt

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Wenndorf

Band: 55 (1748), Spalte: 13–14. (Scan)

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Wenn der Bär im Moos liegt, von dieser [14] Clausul, und deren rechtlichen Bedeutung lässt sich Ahasver Fritsch in Append. ad Thes. Pract. Speidelio Besoldianum Lit. V. n. 6. also vernehmen, daß nemlich in einem gewissen Instrumente diese Worte: Die Zinsen zu reichen, wenn der Bär im Moos liegt, vorgekommen; und sey daher gefraget worden, was denn eigentlich vor eine Zeit durch selbige angezeiget wurde? Es habe ihm aber eine in des Olai Magni de Rebus Septentrion. Lib. XVIII. c. 26. befindliche Stelle, darinne von denen Nachstellungen der Bäre gehandelt wird, diese Worte einiger massen zu erläutern geschienen. Und zwar saget der bemeldete Schrifftsteller, es sey denen Menschen nichts selteners, als eine gebährende Bärin zu sehen, massen zu der Zeit die Männlein sich 40. Tage lang, die Weiblein aber 4. gantzer Monate verborgen hielten. Und wo sie keine Höhlen hätten, baueten sie sich von Baum-Aesten und andern Gesträuche eine Wohnung, durch welche kein Regen hindurch dringen könnte, und legten sie inwendig, mit grünen Zweigen und Moos aus, da es denn also von ihnen hiesse, sie lägen im Gemöse. Besold Contin.