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Literatur * {{Zedler Online|55|Wenn er nicht bezahlet, oder bezahlen wird, und wenn er nicht wird bezahlen können|15|}}
Weblinks {{Wikisource|Zedler:Wenn er nicht bezahlet, oder bezahlen wird, und wenn er nicht wird bezahlen können|Wenn er nicht bezahlet, oder bezahlen wird, und wenn er nicht wird bezahlen können|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1748)}}
Wenn er nicht bezahlet, oder bezahlen wird, und wenn er nicht wird bezahlen können, u.s.w. ist eine rechtliche Clausul, welche zuweilen denen Schuld-Verschreibungen eingerücket wird, von deren Verstande und Würckung in dem Artickel: Clausula: Wenn er nicht bezahlet etc. im VI Bande, p. 300 u. f. ein mehrers zu befinden.