Zedler:Wenn er nicht bezahlet, oder bezahlen wird, und wenn er nicht wird bezahlen können

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Band: 55 (1748), Spalte: 15. (Scan)

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Literatur
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Weblinks
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Wenn er nicht bezahlet, oder bezahlen wird, und wenn er nicht wird bezahlen können, u.s.w. ist eine rechtliche Clausul, welche zuweilen denen Schuld-Verschreibungen eingerücket wird, von deren Verstande und Würckung in dem Artickel: Clausula: Wenn er nicht bezahlet etc. im VI Bande, p. 300 u. f. ein mehrers zu befinden.