Zedler:Zauberinnen

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Zauberische Bücher

Band: 61 (1749), Spalte: 143–144. (Scan)

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Zauberinnen, 2 B. Mose XXII, 18. Durch die Zauberinnen werden alle diejenigen verstanden, welche sich mit dem Teuffel in einen Bund einlassen, und durch dessen Vorschub und Hülffe nicht nur abergläubische und teuffelische Künste treiben, sondern auch dem Nächsten am Leibe oder Gute Schaden thun, es mögen seyn Weibs- oder Manns-Personen. Es wird aber der Zauberinnen hier allein gedacht, dieweil der Teuffel dem Weiblichen Geschlechte, als dem schwächsten Werkzeuge, mehr zusetzet, und also auch mehr Zauberinnen und Hexen, als Zauberer, gefunden worden. Indessen sind die Zauberer von der Straffe, so hier verordnet wird, nicht ausgeschlossen, denn solle man der Weiber nicht schonen, wie vielweniger der Männer, welche Zauberey oder Hexerey treiben. Solche Zauberer nun und Zauberinnen will GOtt, daß sie am Leben gestrafft werden: Die Zauberinnen, heißt es, solt du nicht leben lassen, sondern steinigen, verbrennen, oder ihnen auf andere Art und Weise das Leben nehmen. Fragt man: Warum GOtt eine so harte Straffe auf solche Leute gesetzet habe? So ist es nicht eben wegen des Schadens geschehen, den sie dem Nächsten entweder am Leibe, oder an Gütern zu thun pflegen; Immassen viel Zauberinnen seynd, die niemahls jemanden Schaden zugefüget, sondern vielmehr [144] manchem genutzet haben. Also lesen wir nicht, daß die Egyptischen Zauberer, oder die Hexe und Wahrsagerin zu Endor, oder Simon der Zauberer zu Samaria, jemand einigen Schaden gethan haben; Dem ohngeacht aber solten sie doch am Leben gestrafft werden: Sondern es geschicht, weil sie die erste Taffel des Gesetzes nach allen Geboten übertreten. Denn nach dem ersten Gebote haben sie andere Götter, weil sie dem Satan ergeben seyn, und ihm dienen; nach dem andern mißbrauchen sie den Nahmen Gottes; und nach dem dritten lästern sie GOtt in seinem Worte, und wenden den gehörigen Gottes-Dienst zum Dienste des Teuffels an; übertreten also alle Gebote der ersten Taffel. Wie nun aber solche Gebote die allerwichtigsten seyn, also müssen auch die Verbrechen wider selbige am schwersten gestraffet werden. Ob aber alle Zauberer mit der Lebens-Straffe anzusehen seyn, wie unter denen Papisten Friedrich Martini, Martin Delrio, Wilh. Estius, und andere wollen, ist aus diesem Gebote so gleich nicht zu schliessen; vielmehr halten wir, mit D. Brentio, davor, daß diejenigen, so zwar mit dem Teuffel in einen Bund getreten, aber noch keine würckliche Zauberey begangen, mit der Lebens-Straffe nicht zu belegen, sondern vielmehr zu corrigiren, auf vorige Wege zu bringen, und Christo dem Bischoffe der Seelen, wieder zuzuführen seyn. Simler Comm. in Exod. h. l. p. 121 col. 1. Osiander Comm. in Pentatcuch. h. l. p. 224 u. ff. Fabricius in Proph. min p. 1067. Mederus Hexen-Pred. Conc. IV. Rüdinger de magia illicita, Decad. I, p. 241. Zehner Hexen-Predig. p. 35. Schrödters continuata Acerra Biblica Mülleriana, achtes Hundert, p. 846 u. f. Burmanns Biblische Wercke, p. 233 u. f.