Zedler:Zschackwitz, Johann Ehrenfried
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Zschackwitz, (Johann Ehrenfried) ordentlicher Professor der Rechts-Gelahrheit und Weltweisheit zu Halle, ist auf dem Floß-Hause Kösen bey Naumburg den 15 Julius alten Calenders 1669 gebohren. Sein Vater war damahls an ermeldetem Orte Floß-Verwalter, und hat als Chur-Sächsischer Ober-Floß-Verwalter der Saalen- und Elster-Flössen zu Zeitz 1688 der Welt Abschied gegeben. Unter seinen Vor-Eltern ist sonderlich George Zschackwitz, der aus Böhmen wegen der Religion entwichen, merckwürdig, dessen Bruder George Johann Zschackwitz von Bohnschitz in Prag geblieben ist. Auf der Zeitzischen Stiffts-Schule hat er den gründlichen Unterricht des Weltberühmten Christian Cellarii mit besonderm Vortheil genossen. Als er die gewöhnlichen Schul-Jahre zurück geleget hatte, wendete er sich 1688 nach Leipzig, und erwehlete allda Adam Rechenbergen, Christian Gottfried Franckensteinen, und Friedrich Philippi, zu seinen Lehrern. Im Jahr 1691 überkam er bey der damahligen Chur-Sächsischen Kriegs-Cantzeley die Stelle als Feld-Kriegs-Secretar. Vom Jahr 1693 bis 1697 hat er bey dem Hoch-Fürstlichen Hause Sachsen-Gotha unter dem General-Wartenslebischen Cüraßier Regimente, welches im Fränckischen Solde stand, das Amt als Audietur verwaltet, auch zugleich zwey Jahre die Regiments-Quartier-Meister-Dienste [673] versehen. Nachdem er seine Dienste aufgegeben hatte, so begab er sich nach Dreßden, wo er sowohl bey dem damahligen Statthalter dem Fürsten von Fürstenberg, als auch bey dem ehemahligen Königliche-Pohlnischen und Chur-Fürstlich-Sächsischen Land-Cammer-Rath dem Herrn Marschall von Bieberstein, bis 1705 verschiedene Bedienungen verrichtete, und sonderlich als Secretar sich zugleich in besonderen Verschickungen gebrauchen ließ, auch dabey die Stelle eines Hoch-Fürstlich-Sächsisch-Merseburgischen Agentens zwo Jahr lang verrichtete. Im Jahr 1705 gieng er wieder nach Leipzig, und fieng 1706 auf Anrathen einiger vornehmen Freunde an, der gelehrten Welt mit Schrifften zu dienen. Im Jahr 1711 erhielte er den Ruff als Archiv-Secretar nach Eisenach, verließ aber 1713 dieses Amt, und nahm auf dem Academischen Gymnasio zu Coburg die Stelle als Professor der Historie an, welche Stelle ihm der verstorbene Hertzog von Sachsen-Hildburghausen, auf seinem neuerrichteten Academischen Gymnasio 1716 gleichfalls auftrug. Als er in seinen Noten zu dem Examine juris publici etwas allzufrey de regimine Carolorum Caesarum geschrieben hatte, und dieserwegen am Kayserlichen Hofe sehr ungnädig angesehen wurde; so sahe er sich genöthiget, auf seine Sicherheit zu dencken, Hildburghausen zu verlassen, und sich unter Königlich Preußischen Schutz zu begeben. Er erwehlte Halle zu seinem Aufenthalte, und erlangte mit Genehmhaltung der Academie, die Erlaubniß, die Geschichte, das öffentliche Staats-Recht und andere Wissenschaften zu lehren. Worauf Ihro Königliche Majestät in Preußen, ihn 1731 zum außerordentlichen Professor des Rechts und der Philosophie, und 1738 zum ordentlichen Professor des Rechts und der Philosophie erklärten, in welcher Würde er auch vor einiger Zeit mit Tode abgegangen. Er war übrigens ein munterer, aufgeweckter und fleißiger Rechtsgelehrter, und gehöret unter die Polygraphos unserer Zeiten, wie nachstehendes Verzeichniß von seinen Schrifften mit mehrern erweisen wird. [Bearbeiten] (Schriften)Es sind aber dieselben folgende: 1. Recht des Hauses Sachsen wegen Neapolis, Leipzig 1706 in 4. 2. Leben Seiner Majestät Caroli III Königs in SPanien und der Indien, rc. worinnen zugleich mit enthalten, was der Spanischen Succeßions-Sache, und des daraus entstandenen Krieges halber, so wohl in Deutschland, Spanien, Italien, Franckreich, Holland, der Schweitz; und andern Orten gehandelt worden, und vorgefallen. Alles mit vielen bisher ungedruckten Documenten, Memorialen, und andern glaubwürdigen Nachrichten erläutert, so daß selbiges statt einer vollkommenen Historie dieses Succeßions-Streits, und deshalben geführten Kriegs dienen kan, ausführlich von Jahr zu Jahr entworffen, und mit vielen nöthigen veritablen Grund-Rissen derer Bataillen, Festungen, Belagerungen zu Wasser und Land, ausgezieret, Leipzig in [674] 8, in 4 Theilen; der erste und andere 1708, der dritte und vierdte aber 1709, ohne Vorsetzung seines Nahmens. Siehe Neue Hällisch. Biblioth. p.909, und Mylii Biblioth. Anonymor., p.1157. 3. Schlesische Kirchen-Historie vom Heydenthum bis auf die Kayserliche und Schwedische Commißion von Jr. Ehrnkron (unterwelchem Nahmen sich Herr Zschackwitz verstecket), Freystadt (das ist, Leipzig) in 8, der erste Theil 1708, und der andere 1709; beyde aber wieder aufgelegt 1715. 4. Eroberung Ryßel sammt den Flandrischen Feldzügen, ebend. 1708 in 4. 5. Widerlegung des Päbstlichen Bannes und der Päbstlichen Briefe, ebend. 1709 in 4. 6. Nachricht von dem 1709 zwischen dem Kayser Josepho und dem Pabst Clemens dem Eilfften getroffenen Vergleich, mit Anmerckungen vershen, ebend. 1709 in 4. 7. Recht des Kaysers und des Reichs auf Italien,( ebend. 1709 in 4. 8. Einleitung zu denen Universitäten, Halle 1709 in 8. 9. Nachricht von der Reichs-Stadt Rothenburg und einigen andern, ebend. 1709 in 8. 10. Neueröffneter Welt- und Staats-Spiegel, worinnen die in Europa, wie auch denen andern Theilen der Welt vornemlich aber in Deutschland vorfallende merckwürdigen Begebenheiten kürtzlich vorgestellet auch alles mit behörigen Documenten, an Memorialien, Briefen, Relationen, und dergleichen erläutert, einige Anmerckungen beygefüget, und verschiednes aus der Geographie, Genealogie, Politica und Historie, erörtert wird, Haag (das ist Leipzig) in 8, 100 THeile und 2 Appendices in 8 Bänden, von denen Jahren 1709-1716, ohnen seinen Nahmen. Siehe Neue Hällische Bibliotheck, p.909, und Mylii, Biblioth. Anonymor. p.1171. 11. Einleitung zu dem Deutschen Jure publico, oder Staats-Rechte, durch Frag und Antwort; Leipzig 1710 in 8. Eine Recension davon findet man in Mosers Biblioth.juris Publ. Theil III, p.889 u.ff. u. in der Neuen Bibliotheck oder Nachricht und Urtheilen von neuen Büchern und allerhand zur Gelehrsamkeit rc. Vol.I, p.909 u.f. 12. Die Deutsche Uebersetzung von Mustrano, de morbis mulierum, ebend. 1710 in 8. 13. Die Deutsche Uebersetzung des reflexions sur l’Etat de l’Europe, ebend. 1710 in 8. 14. Deutsche Uebersetzung des memoires des dernieres Revolutions de Pologne, ebend. 1710 in 8. 15. Notae & additamenta ad Schutzfleischii Tr. de jure Imperiii in Italiam, ebend. 1710 in 4. 16. Deutsche Uebersetzung des Fautes de deux Cotes, ebend. 1711 in 8. 17. Leben und Thaten Josephi I Römischen Kaysers, Leipzig 1712 in 8. 18. Vermehrte Reise-Beschreibung des Missons, Franckf. und Leipz. 1712 in 8. [675] 19. Schlüssel zur heutigen Historie, Theil II. ebend. 1713 in 8. 20. Europäische Friedens-Fama, eb. 1713 in 4. 21. Theologisch-Politisches Bedencken, was von Geistlichen Stifftungen und piis causis zu halten sey, ebend. 1713 in 8, unter dem erdichteten Nahmen: Franciscus Xaverius. Einige Schrifften, die dagegen herausgekommen, findet man in Peter Jänichens Orat. de foenore legatorum, not. (d), welche dieses seiner Notitia 'de Bibliotheca Thorunensi p.56 beygefüget stehet. Siehe Mylii Biblioth. Pseudonymor. p.184. 22. Staats-Paradoxa, V Stücke, eb. 1713 in 8. 23. Deutsche Uebersetzung des les Suspirs de l’Europa. ebend. 1713 in 8. 24. Einleitung zum Lehn-Recht, oder Grundlegung zu dem Lehn-Rechte des Deutschen Reichs, worinnen deßen Ursprung und Beschaffenheit, kürtzlich doch gründlich untersucht und abgehandelt, zugleich aber auch mit von einigen wichtigen Materien des Deutschen Staats-Rechts Nachricht ertheilet wird, mit Zuziehung der bewährtesten Autoren, und nach der gesunden Vernunfft erläutert, auch mit nöthigen Registern versehen. Leipzig 1714 in 8. 1 Alph. S. Gelehrte Fama XXXIV Th. p.734 u.f. 25. Zustand von Europa, T.II, ebend. 1714 in 8. 26. Bedencken von Schatz Graben, Franckf. und Leipzig 1715 in 8. 27. Deutsche Uebersetzung von Monzambano mit Anmerckungen, Leipzig 1715 in 8. S. Mosers Biblioth. Jur. Publ. Th.II p.569. 28. Breve & compendiosum Examen Juris Publici Imperii Germanici inusum collegiorum privatorum explicatorio-examinatorium, ex uno vel altero autore olim concinnatum & luci expositum a G. A. Jam denui adornavit scholiis emendavit, & capitulatione Caroli VI moderni gloriosissimi Imperatoris, uti & capitulatione perpetua & Pace Baadensi auxit, hasque notis ac reflexionibus quibusdam illustravit Joh. Ehrenfr. Zschackwitz, Coburg 1716 in 8. Siehe die Gelehrte Fama, Theil 51 und 52 p.1242. 29. Historische Nachricht vom Kriege in Norden, T. VI, Franckf. und Leipzig 1713-1716 in 8. 30. Anmerckungen über Caroli VI Wahl-Capitulation, Coburg 1716 in 8. 31. Notae in Cellarii Geographiam, Jena 1716 in 12. 32. Deutsche Uebersetzung de la vita di Filippo II, T.II, Leipzig 1716 in 8. 33. Deutsche Uebersetzung von Struvii Syntagmate Historiae Germanicae, unter dem Titel: Erläuterte Deutsche Reichs-Historie von der Deutschen Ursprung bis auf jetzige Zeiten. Jena 1720 in 4. Siehe Stollens Historie der Gelahrheit, p.281. 34. Annonymiana P.VI, Franckf. und Leipzig 1720 in 8. 35. Memoires der heutigen Historie, P.V, ebend. 1720 in 8. 36. Leben und Thaten Caroli VI, Römischen 58. Vollständiges Lehn-Recht des Deutschen Reichs, worinnen der wahre Ursprung sämmtlicher Lehnen gewiesen, zugleich aus der Praxi selbst gezeuget wird, was diese Anführung sowohl wegen der so genannten Hohen- oder Reichs-Lehn, als auch in Betrachtung der andern Lehen vor Nutzen habe, nebst einer Nachricht von allen hieher gehörigen Scriptoribus und nöthigen Registern, Halle 1741 in 8, 2 Alph. und 5 Bogen. Vier Bücher enthalten alles dasjenige, was der Herr Verfasser von den Lehen zu sagen für nöthig erachtet hat. In dem ersten untersuchet er, wo der wahre Ursprung der Lehen zu finden sey, und wie die daraus entstandenen Rechte eigentlich anzusehen sind. Er betrachtet die Eintheilung der Lehen und die uralte ehemahlige Eintheilung von Deutschland, redet von den Churfürsten und andern Fürsten nebst den übrigen Ständen des Deutschen Reichs und ihren habenden Rechten von der eigentlichen Eintheilung der Reichs-Stände, der wahren Beschaffenheit des Deutschen Reichs und des allda entstandenen Lehn-Rechts, dem Lehn-Rechte an sich selber und dessen Beschaffenheit, und von dem eigentlichen [681] Ursprunge des Wortes Lehen. Aus dem andern Buche lernet man, wer eigentlich Lehen zu vergeben vermöge, was die Regalien sind, wie solche eingetheilet werden, was für Recht ein Fürst in geistlichen Dingen habe, was für Arten von Lehen im Grunde Stücke des Landes-herrlichen Hoheit sind, wobey er von den übrigen Stücken des Landes-herrlichen Hoheit und den annoch übrigen Regalien und zuletzt von den Dienstleistungen handelt. Im dritten Buche wird von der Art und Weise, Lehn-Güter zu erlangen und zu überkommen, von der Belehnung an sich selber, der gewöhnlichen Lehns-Eydesleistung, den Rechten eines Vasalls in dem Lehn-Gute, der Verlierung und Veräusserung der Lehen, den bürgerlichen Rechten im Deutschen Reiche, so weit sie in Lehns-Sachen zu gebrauchen, von dem Ursprunge der Land-Stände und deren habender Ritter-Güter, dem alten Zustande Deutschlandes überhaupt, und der Provintzen, Bayern, Francken, Schwaben, und Sachsen besonders, von der Staats-Klugheit, die in Ertheilung der Gesetze, auch Recht und Gerechtigkeit zu verwalten nöthig, vornehmlich aber, wie dieses in den Lehns-Angelegenheiten wohl zu beobachten, von dem Nutzen der Oeconomie sonderlich bey den Lehen, und der ehemahligen politischen und geographischen Eintheilung unsers Landes und vornehlich nach den Gauen gehandelt. Das vierdte Buch erkläret den eigenlichen und wahren Ursprung des Deutschen Reichs, vornehmlich aber, in wie fern das Lehn-Recht, in solches gehlre, den Ursprung der Reichs-Grund-Gesetze überhaupt und insbesondere, die Wahl-Capitulation, die güldene Bulle, die Reichs-Abschiede, den Religions-Frieden, den Westphälischen Frieden und die übrigen Reichs-Grund-Gesetze; wobey eine gründliche Darlegung folget, auf was für Art so wohl unser Staats-Recht an sich selber, als auch die sämmtlichen zu solchen gehörigen Scribenten recht vorzustellen, und wie sie beschaffen sind. Siehe Leipziger Gelehrte Zeitungen des Jahres 1741 p.813 u.ff. 59. Geschichtmäßige Erläuterung des Westphälischen Friedens, Halle und Leipzig 1741 in 8. 60. Erläuterte Deutsche Alterthümer, Franckfurt und Leipzig 1743 in 8. Sonst kan man von ihm nachsehen: Jenichens Leben der jetztlebenden Rechtsgelehrten in Deutschland, p.234 u.ff. Mosers Lex. der jetztlebenden Rechtsgelehrt. in Deutschland, o.278 u.ff. Coburgischer Zeitungs-Extract des Jahrs 1716 p.263 |