ADB:Abyberg, Theodor

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Artikel „Abyberg, Theodor“ von Martin Kothing in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 26, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Abyberg,_Theodor&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 02:06 Uhr UTC)
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Ab-Yberg: Joh. Theodor Kaspar Rudolph Ambros Alois Xaver A., Schwyzer Staatsmann, geb. in Schwyz 8. Dez. 1795, † 30. Nov. 1869, Sohn des Obersten und Rathsherrn Alois Xaver A. und der Maria Anna von Reding, diente einige Zeit in der Schweizergarde in Paris, von wo er 1823 in seine Heimath zurückkehrte. Nachdem er drei Jahre theils Substitut, theils Mitglied des Kantonsgerichts gewesen, öffnete ihm 1826 die Wahl als Rathsherr seine politische Laufbahn. Im J. 1830 wurde er Statthalter des Bezirks Schwyz und nach damaliger Uebung auch Kantonsstatthalter, in welchen Eigenschaften er auch 1832 bestätigt wurde. Bei dem damaligen Streit mit den äußeren Bezirken, welche eine auf Rechtsgleichheit gegründete Verfassung forderten, nahm er mit Entschiedenheit Partei für die bevorrechtete Stellung des alten Landes und erwarb sich dadurch bei seinen Landsleuten großes Zutrauen. Als der Rath von Schwyz Anfang August 1833 unter dem Vorwande entstandener Unruhen Küßnacht, welches einen Bestandtheil des am 6. Mai 1832 neu constituirten Kantons „Schwyz äußeres Land“ bildete, militärisch besetzen ließ, wurde A. als Commandant an die Spitze gestellt. Das Unternehmen scheiterte, wie der gleichzeitige Angriff der Stadt Basel auf die Landschaft, und der Anführer, seit mehreren Jahren eidgenössischer Oberst, büßte seinen Grad ein. Seine Popularität litt darunter jedoch nicht nachhaltig. Die in Folge des Küßnachterzuges über das innere Land Schwyz verhängte eidgenössische Besetzung führte am 11. Oct. 1833 die Wiedervereinigung des getrennten Kantons unter einer auf Rechtsgleichheit gegründeten Verfassung herbei, und am 3. Nov. wurde A. zum Landammann des Bezirkes Schwyz gewählt, nachdem er bereits im October Mitglied der Regierungscommission geworden war. Der damalige liberale Umschwung im Kanton Schwyz dauerte bis zum 1. Juni 1834, wo A. zum Landammann des Kantons gewählt wurde; 1838, 1842 und 1846 ward er wieder bestätigt. Im Jahr 1840 wurde ihm das Amt eines Pannerherrn übertragen; aber das dabei veranstaltete großartige Pannerfest vermochte der bereits veralteten Würde kein Leben mehr einzuflößen. In der Verfassung von 1848 ging sie auch dem Namen nach unter. Von 1841 bis 1846 vertrat A. den Kanton Schwyz als Tagsatzungsgesandter und im Sonderbund als Mitglied des siebenörtigen Kriegsrathes. Am 26. Sept. 1847 wurde er von der Kantonslandesgemeinde in Rothenthurm zum Obercommandanten der schwyzerischen Truppen gewählt und bekleidete in der Sonderbundsarmee unter Salis-Soglio den Grad eines Divisionsobersten. Der Fall des Sonderbunds entfernte ihn auf mehrere Jahre vom politischen Schauplatz. Nachdem sich bis 1852 die Eindrücke der Vergangenheit etwas verwischt hatten, wurde er nochmals auf eine Amtsdauer von vier Jahren in den Kantonsrath gewählt, aber er fand sich in den veränderten Verhältnissen des Bundes und des Kantons nicht mehr zurecht und trat ohne Bitterkeit ins Privatleben zurück. – Landammann A. war ein leutseliger, einnehmender Mann von imposantem Körperbau. Seine äußere Erscheinung, verbunden mit einem bedeutenden Talente als Volksredner, sicherte ihm während langer Jahre eine große Popularität. Seine Regierungsgenossen im Lande und die meisten Häupter des Sonderbundes sind ihm im Tode vorausgegangen. Mit ihm wurde eine eigenthümliche Epoche der Geschichte abgeschlossen.