ADB:Adolf Friedrich (Herzog von Holstein-Gottorf)

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Artikel „Adolf Friedrich von Holstein-Gottorp“ von Karl Jansen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 114–115, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Adolf_Friedrich_(Herzog_von_Holstein-Gottorf)&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 14:36 Uhr UTC)
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Adolf Friedrich: A. Fr. von Holstein-Gottorp verdankt seine geschichtliche Bedeutung der Erwerbung des schwedischen Thrones. Er war der zweite Sohn des als „Administrator“ bekannten Christian August, des Stifters der jüngern gottorpischen Linie, eines Urenkels von Adolf, dem ersten Gottorper. Geb. am 14. Mai 1710 ward er nach dem frühen Tode seines älteren Bruders Karl in dessen kaum eingenommenen Platz am 16. Sept. 1727 einstimmig zum Bischof von Lübeck erwählt, der fünfte von dem zufolge des Vertrags von 1647 in diese Würde zu wählenden Gottorper Prinzen. Am 18. Oct. desselben Jahres, also noch vor dem canonischen Alter, ward ihm das Stift extradirt. In der Auseinandersetzung vom 27. Sept. 1727 mit der Mutter Albertine Friederike und seinem Vetter Karl Friedrich fielen ihm die Güter Stendorf, Münch-Neverstorff und Lenzahn zu. Die Regierung eines geistlichen Stifts behelligte ihren Inhaber mit großen Staatsactionen nicht. Er fand jedenfalls Zeit, die Statuten einer Schützengilde, in die nur Stand oder höhere Aemter Eintritt gewährten, mit viel Sorgfalt zu verfassen. 1739 am 18. Juni starb sein Vetter Karl Friedrich, Herzog von Holstein-Gottorp, auf dem Gute Rolfshagen bei Oldesloe. A. Fr. eilte von dem nahen Blumendorf, wo er sich gewöhnlich aufzuhalten pflegte, herbei, überzeugte sich von dem Tode seines Neffen, nahm die anwesenden Beamten in Eid und Pflicht und fuhr nach Kiel, wo er gleichfalls die „Garde“ und das „Bataillon“, am 19. auch das „Conseil“ dem jungen Herzog Karl Peter Ulrich und sich als Vormund desselben schwören ließ. Sein Bruder Friedrich August, den das Testament als solchen bezeichnete, trat zurück. Am 21. Juni ward der Regierungswechsel von den Kanzeln verkündet. Der neue Administrator, ernstlich bedacht, das Land von seinen „Klagen und Lasten“ zu befreien, den „Staat nach seinen Revenuen zu formiren“, vereinfachte die Verwaltungs-Collegien, zog mehrere Stellen ein, schaffte die von Karl Friedrich bei seinem Regierungsantritte nach Petersburger Erinnerungen errichtete „Garde“ von 100 Mann, die dem Lande jährlich 20,000 Thlr. kostete, das Artillerie-Corps, die Wagenknechte etc. ab und that der Willkür der Oberbeamten Einhalt, welche Jahrzehnte schwer auf dem Lande gelastet hatte. 1743 am 31. Juli ward A. Fr., dessen Mutter eine Enkelin von Christina Magdalena, der Enkelin Karls X. von Schweden, gewesen war, einer Bestimmung des Friedens von Abo zufolge, die er der Kaiserin Elisabeth, der Schwägerin Karl Friedrichs und einstigen Verlobten seines Bruders Karl, entdeckte, zum Thronfolger in Schweden erwählt. Bevor er dahin abging, ließ er, die Regierung des Stifts sich vorbehaltend, am 30. Aug. 1743 die Wahl eines Coadjutors vornehmen, die einstimmig auf seinen Bruder Friedrich August fiel. Am 25. Oct. hielt er seinen Einzug in Stockholm. 1744 vermählte er sich mit der Schwester Friedrichs des Großen, Luise Ulrike, nach vorher eingeholter Dispensation des Domcapitels. 1745 ward sein Mündel volljährig. 1749 Juli 27/Aug. 7 willigte er in die zu Kopenhagen vereinbarten Präliminarien mit dem dänischen Königshause, die zu dem Definitiv-Tractat vom [115] 25. April 1750 führten. In demselben verzichtet der schwedische Thronfolger für sich, seine Erben und männlichen Descendenten zu Gunsten Ihrer Königl. Majestät von Dänemark und deren Erben und männlichen Descendenten auf den gottorp’schen Antheil an Schleswig. Dafür verspricht der dänische König ihm oder seinen Descendenten 200,000 Thlr., wenn nicht etwa dieser und seine Descendenten sterben sollten, bevor die Succession in den holsteinischen Landen an sie eröffnet wäre. Wird diese Succession eröffnet, so tritt der Thronfolger für sich, seine Erben und männlichen Descendenten den fürstlichen Antheil an Holstein gegen das Aequivalent der beiden Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst ab. Den Brüdern des Thronfolgers wird der Beitritt offen gehalten. So war Dänemark wenigstens von einer Seite her in seiner gottorp’schen Eroberung gesichert.

Kaum hatte A. Fr. 29. Oct. 1750 den Bischofsstab abgegeben, so starb König Friedrich I. und A. Fr. trat die Regierung an (1751). Dem mächtigen und anmaßenden Adel gegenüber, dessen Parteien unter fremdem Einfluß standen, vermochte A. Fr. keinen selbständigen Regierungswillen geltend zu machen. Die Theilnahme am siebenjährigen Kriege gegen Preußen brachte Schande und Schulden. Die gegen den Reichsrath durchgesetzte Berufung der Stände (1769) erwies sich wirkungslos. Am 12. Febr. 1771 hinterließ A. Fr. die machtlose Krone seinem entschlosseneren Sohne Gustav III.