Zum Inhalt springen

ADB:Arnold, Johann Georg Daniel

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Arnold, Johann Georg Daniel“ von Karl Friedrich Ludwig Goedeke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 586–587, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Arnold,_Johann_Georg_Daniel&oldid=- (Version vom 20. November 2024, 05:34 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Arnold, Georg
Nächster>>>
Arnold, Gottfried
Band 1 (1875), S. 586–587 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann Georg Daniel Arnold in der Wikipedia
Johann Georg Daniel Arnold in Wikidata
GND-Nummer 118927698
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|1|586|587|Arnold, Johann Georg Daniel|Karl Friedrich Ludwig Goedeke|ADB:Arnold, Johann Georg Daniel}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=118927698}}    

Arnold: Georg Daniel A., Dialektdichter, geb. 18. Febr. 1780 zu Straßburg, † das. an seinem Geburtstage 1829. In seiner Vaterstadt besuchte er das Gymnasium und arbeitete seit 1795 im Kriegsbüreau des niederrheinischen Departements. Im Sept. 1801 ging er nach Göttingen, wo er dem Studium der Rechte zwei Jahre widmete. Auf der Heimreise im Aug. 1803 lernte er Schiller und Goethe kennen, die seinen Ernst und seine liebevolle Anhänglichkeit an das deutsche Wesen zu achten wußten. Nach einer Reise nach Paris und Italien erhielt er im April 1806 die Professur des Civilrechts an der Rechtsschule in Coblenz und 1809 eine Professur der Geschichte in Straßburg, mit welcher er 1811 die Professur des römischen Rechts verband. Auch wurde er bald darauf Präfecturrath und Mitglied des Directoriums der augsburgischen Confession. Im J. 1818 machte er eine Reise nach England. Außer einem größeren juristischen Werke: „Elementa juris civilis Justinianei cum Codice Napoleano et reliquis legum Codicibus collati, Argentorati et Parisiis 1812“, verfaßte er mehrere lyrische Gedichte, unter denen sich die classische Elegie „Blessig’s Todtenfeier“ auszeichnet. Seinen Ruhm begründete er jedoch mit dem in Straßburger Mundart gedichteten, in Versen geschriebenen fünfactigen [587] Lustspiele „Der Pfingstmontag“ (Straßb. 1816, verm. Aufl. mit Biographie: Straßb. 1850), das oft in Straßburger Familien aufgeführt und von Goethe in „Kunst und Alterthum“ als „ein unvergleichliches Denkmal altstraßburgischer Sitte und Sprache, ein Werk, das an Klarheit und Vollständigkeit des Anschauens und an geistreicher Darstellung unendlicher Einzelnheiten wenig seines gleichen finden dürfte“ lebhaft empfohlen wurde. Es ist ein lebensvolles Gemälde der Zustände und Sitten des alten Straßburgs, wie es vor dem großen mit der Revolution eingetretenen Wendepunkte war; auf jahrelangem Studium des Dialektes beruhend, bildet es zugleich einen wahren alemannischen Sprachschatz.

Vgl. Goedeke 3. 207 f. N. Nekrol. 7. 186. 916.