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ADB:Aurifaber, Johann (evangelischer Theologe)

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Artikel „Aurifaber, Johann“ von Julius August Wagenmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 690–691, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Aurifaber,_Johann_(evangelischer_Theologe)&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 17:39 Uhr UTC)
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Aurifaber: Johann A., (Goldschmid) – Name von zwei verschiedenen, aber vielfach verwechselten evangelischen Theologen des Reformationszeitalters. – Der ältere (Vratislaviensis), ein jüngerer Bruder des Arztes Andreas A., ist geboren zu Breslau 30. Jan. 1517, † ebend. 19. Oct. 1568. Nachdem er zu Wittenberg studirt und, besonders mit Melanchthon innig befreundet, eine Zeit lang daselbst als akad. Docent gewirkt, auch durch eine Dissertation „De ecclesia“ den theol. Doctorgrad sich erworben hatte, wird er 1550 auf Melanchthon’s Empfehlung als Prof. der Theologie und Pastor an der Nicolaikirche nach Rostock berufen. Durch seine Tüchtigkeit im akad. Lehramt, wie im Predigtamt und der Kirchenleitung, besonders aber durch seine friedfertige Gesinnung gewinnt er hier eine erfreuliche Wirksamkeit und das besondere Vertrauen des Herzogs Joh. Albrecht von Mecklenburg, in dessen Auftrag er bei der Redaction der Mecklenb. Kirchenordnung von 1552 und bei einer Kirchenvisitation eine Hauptrolle spielt. Auch sonst war der Rath und die Hülfe des einsichtigen und milden Mannes viel begehrt. Namentlich glaubte Herzog Albrecht von Preußen, der durch seinen vielgeltenden Leibarzt Andreas A. (s. d.), den Bruder Johanns, auf diesen aufmerksam gemacht wurde, in ihm den rechten Mann erkannt zu haben zur Beilegung der s. 1549 entbrannten Osiandrischen Streitigkeiten. Nachdem A. wiederholt Gutachten in dieser Sache abgegeben, trat er 1554 ganz in preußische Dienste als Professor in Königsberg und Präsident des samländischen Bisthums. Aber alle Mühe, die er sich gab, die Parteien zu versöhnen, blieb vergeblich; durch eine neue preußische Kirchenordnung, deren Mitarbeiter A. war, wurde seine Stellung nur noch [691] schwieriger. Nachdem er durch den Tod seines Bruders Andreas 1559, sowie durch den Hingang des ihm fortwährend innigst befreundeten Melanchthon 1560 seine Hauptstützen verloren, zog er sich, noch vor der über die Osiandrische Partei in Preußen hereinbrechenden blutigen Katastrophe, 1568 in seine Vaterstadt Breslau zurück, wo er als Pastor zu St. Elisabeth und Superintendent nach kurzer Wirksamkeit starb. – Melanchthon, der viel auf ihn hielt und noch seinen letzten Freundesbrief an ihn gerichtet hat, gibt ihm das Zeugniß eines vir intelligens, candidus, eruditus; die wenigen akademischen Gelegenheitsschriften, die wir von ihm haben, und besonders die beiden Kirchenordnungen, deren Hauptverfasser er ist, bestätigen dieses Lob und geben Zeugniß von seinem organisatorischen Talent und conciliatorischen Sinn. (Vgl. Krabbe, Univers. Rostock, 1854; ders., Dav. Chyträus, 1870; Herzog, RE. XIX. S. 130.)

Wenig jünger als der Breslauer ist ein zweiter Johann A., Vinariensis genannt, geb. 1519, † 18. Nov. 1575. – Ob er zu Weimar oder wie Andere meinen, in der Grafschaft Mansfeld geboren, ist ungewiß. Nachdem er zu Wittenberg 1537–40 studirt, und hier besonders des nächsten persönlichen Verkehrs mit Luther sich erfreut hatte, wurde er Hauslehrer, dann Feldprediger in Mansfeldischen Diensten, kehrte auf einige Zeit nach Wittenberg zurück, war Luther’s Tischgenosse und Zeuge seines Todes 1546; im schmalkaldischen Krieg war er wieder Feldprediger, dann Begleiter des gefangenen Kurfürsten Joh. Friedrich, s. 1551 Hofprediger in Weimar. In den jetzt beginnenden theologischen Streitigkeiten hielt er treu zu der gnesiolutherischen Partei im Kampf gegen den kursächsischen Philippismus wie gegen den preußischen Osiandrismus, betheiligte sich an verschiedenen theol. Gutachten und Verhandlungen, z. B. der Flacianischen Synode des J. 1556, der Eisenacher Synode 1556, der Abfassung des Weimaraner Confutationsbuches 1559, den Naumburger Verhandlungen 1561, wurde dann aber auch von dem Sturz der „Flacianischen Rotte“ in Sachsen mitbetroffen, abgesetzt und des Landes verwiesen. Die Mansfelder Grafen eröffneten ihm ein Asyl in Eisleben, wo er seine zuvor schon begonnene Arbeit, die Herausgabe der lateinischen und deutschen Werke Luther’s (Jenaer Ausg. 1555–1558 und 2 Eislebener tomi 1564–65) wieder aufnahm, besonders aber sein bekanntestes Werk – die Herausgabe der sogen. Tischreden oder Colloquia Luther’s – in Angriff nahm (1566 in Eisleben), wofür er theils eigene Erinnerungen, theils fremde Aufzeichnungen, besonders die Collectaneen des Sup. Antonius Lauterbach in Pirna benützte, jedoch mit wenig Kritik und Redactionsgeschick verfuhr (s. die neueste Ausgabe der deutschen und latein. Tischreden v. Bindseil und Förstemann, sowie Seidemann, A. Lauterbach’s Tagebuch 1871). Im J. 1566 erhielt A. eine Pfarrstelle an der Predigerkirche in Erfurt, wurde hier noch in eine Reihe von persönlichen und theol. Streitigkeiten verwickelt, besonders mit seinem Collegen Poach; dieser mußte weichen, A. wurde 1572 sein Nachfolger als Senior ministerii, starb aber nach wenigen Jahren.

Wagenmann in Herzog’s R.-E. Bd. XIX. – Das. die Litteratur.