ADB:Bardili, Burkhard
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Bardili: Burkhard B., Jurist, geb. 1629 zu Tübingen, 1653 außerordentl., 1655 ordentl. Professor der Rechte daselbst, 1660 Rath und Hofgerichtsassessor, † 1692. B. war ein Schüler von W. A. Lauterbach und zeichnete sich durch Belesenheit und praktische Erfahrung aus. Berühmt wurde er durch die unter Lauterbach’s und seinem Namen erschienenen „Conclusiones theoretico-practicae ad Pandectas“ (1692). Dieses Werk enthält 30 von W. A. Lauterbach zwischen 1662 und 1676 öffentlich vertheidigte Conclusiones zu den ersten 17 Büchern der Pandekten, B. hatte seit 1663 Conclusiones zu ll. 26–50 der Pandekten geliefert. Als nun Lauterbach 1676 nach Stuttgart berufen wurde, arbeitete B. auf Wunsch des würtembergischen Hofes nach Conclusiones zu ll. 18–25 der Pandekten aus und stellte das Ganze zu einem Werk zusammen, welches kurz vor seinem Tode erschien. Weitere Schriften: „Iudicii imperial. aul. idea“ (2. Ausg. 1742); „Tractatus iuridicus de subscriptione“ (1748); „Tractatus iuridicus de obligatione faciendi“ (1749); „Disputatt. juridicae Tubingenses habitae sub praesidio B. Bardili“. (1685). – Vgl. Bök, Geschichte der Universität Tübingen (1774) S. 133.