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ADB:Bartholomäus von Dordrecht

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Artikel „Bartholomäus von Dordrecht“ von Joachim Joseph Vos in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 109, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bartholom%C3%A4us_von_Dordrecht&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 04:15 Uhr UTC)
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Bartholomäus von Dordrecht. Im Laufe des 14. Jahrhunderts trat hie und da in Frankreich, Italien und Deutschland, besonders in den Rheingegenden eine Secte auf, die sich Brüder und Schwestern des freien Geistes nannte, und wahrscheinlich von der zersprengten Schule des Amalrich von Bena ausgegangen war. Ihre Lehre gipfelte in dem Satz, daß der Geist allein frei und selig mache, und daher alles Aeußere unnütz sei, welcher Einige von ihnen veranlaßte, sich aller irdischen Lust zu ergeben. In Holland fand diese Secte hauptsächlich in Geert Groote, dem Stifter der Brüderschaft des gemeinsamen Lebens, einen so eifrigen Widersacher, daß ihn seine Zeitgenossen als einen echten „Ketzerhammer“ lobten. Ungefähr um 1380 verbreitete B. von Dordrecht in den Niederlanden die Lehre der Brüder des freien Geistes. Er war Mönch im Kloster der Augustiner-Eremiten, dessen Bewohner in verschiedenen Zeiten der Ketzerei verdächtig waren. Als er zu Kampen, Zwolle und Wondrichem in öffentlichen Predigten die ketzerischen Lehren der Brüder aussprach, wußte Geert Groote es dahin zu bringen, daß er vor das geistliche Tribunal zu Utrecht vorgeladen wurde. B. leugnete vor dem Vicar des Bischofes Alles, was man über ihn berichtet hatte. Er ward freigelassen mit der Bedingung, daß er diese Aussage zu Zwolle und Kampen auf der Kanzel wiederholen solle. Geert Groote aber war hiermit nicht zufrieden. Er reichte ein Schreiben beim Bischofe Florentius von Wevelinckhoven und ein ähnliches bei dessen Vicar ein, in Folge dessen B. zum zweiten Male nach Utrecht vorgefordert ward, wo G. Groote selbst gegenwärtig war. Jetzt entging B. der Strafe nicht. Man zwang ihn zum Widerruf und verurtheilte ihn zum Tragen eines Schandkleides, auf dessen Vorder- und Rückseite zwei aus Tuch geschnittene Scheren, muthmaßlich von gelber Farbe geheftet waren. – B. neigte in seiner Lehre von Gott zu dem von der Kirche verurtheilten Pantheismus Eckhart’s. Weiter behauptete er, daß „das Leben des vollkommenen Menschen auf dem Nichts sich gründen sollte“, daß der Mensch in seiner gänzlichen Passivität gegenüber Gott mit Pönitenz für ein begangenes Uebel nichts zu schaffen habe, und daß das Klosterleben als ein durchaus gesetzliches, zu verwerfen wäre. Obgleich keine sittlichen Ausschweifungen von ihm erwähnt werden, ist dennoch wohl berichtet, daß er sich lieber in der Schenke als in seinem Kloster aufhielt. Geert Groote nennt ihn „einen ungelehrten Menschen, aber einen gewandten Zerstörer des Glaubens“. Gleich nach seiner Verurtheilung ist B. spurlos verschwunden; aber seine Anhänger zu Kampen, unter welchen sich ansehnliche Leute befanden, haben dem Groote und Andern noch manche Mißhelligkeiten bereitet. – Vgl. Busch, Chron. Windesemense und Geert Groote’s Briefe, herausgegeben von Acquoy, Amsterd. 1857