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ADB:Benedictus Levita

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Artikel „Benedictus Levita“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 324–325, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Benedictus_Levita&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 19:33 Uhr UTC)
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Benedictus Levita. Von den Lebensverhältnissen dieser Persönlichkeit ist nichts Näheres bekannt, als durch die Angaben in der Vorrede zu seinem Werke, daß er Diacon in Mainz war, und auf Geheiß des Erzbischofs Otgar (826 bis [325] 21. Apr. 847) dasselbe gemacht habe. Durch seine Sammlung, welche sich als eine „Collectio capitularium“ gibt und als Ergänzung der Sammlung des Abtes Ansegisus aus den von Kaiser Karl und seinen Bischöfen excerpirten, darauf von König Ludwig und dessen Söhnen vermehrten Capitularien, ist B. ein vielgenannter Name geworden. In Wahrheit besteht diese Sammlung, welche nach Otgars Tode vollendet wurde, nur zum geringsten Theile aus bald wörtlichen bald überarbeiteten Capitularien-Auszügen, zum größten Theile aus Excerpten der mannigfachsten Quellen (Codex Theodosianus, Breviarium Alaricianum, Epitome Juliani, lex Visigothorum und Bajoaria, collectio Hadriana, Hispana, Rufinus und Cassiodorus Kirchengeschichte u. dgl., Bibel etc.). In diesen Excerpten, welche also bereits darin gefälscht sind, daß sie sich für Capitularien ausgeben, fällt einerseits auf, daß viele Stellen durch Auslassungen und Interpolationen einen dem Originale gegenüber veränderten Sinn erhalten haben, andererseits, daß durch Fortlassung zahlreicher Inscriptionen die Entdeckung des wahren Ursprungs erschwert, die Fälschung gedeckt und ihre Aufnahme gesichert wurde. Zweck dieser Capitularien ist, die Gewalt des Klerus zu erhöhen und dem Staate gegenüber zu festigen. Nach seiner Versicherung fand B. das Material in den von Erzbischof Riculf im Mainzer Archive hinterlegten, von Otgar aufgefundenen Werken. An diese Sammlung sind, wie B. in der Vorrede wünscht, vier Anhänge angefügt worden, deren beide letzten desselben Geistes mit den falschen Capitularien sind. Benedictus’ Sammlung ist höchst wahrscheinlich in Mainz begonnen, aber im Westfrankenreiche (Rheimser Provinz) vollendet, auch hier (zu Chiersy 857) zuerst nachweislich benutzt worden. Die Sammlung steht in einem unverkennbaren Zusammenhange mit der sog. Sammlung Pseudoisidor’s, ohne daß über die einzelnen Punkte Klarheit obwaltet. Jedenfalls stimmen die Capitula Angilramni vielfach mit ihr, sicher ist B. benutzt in den pseudoisidorischen Briefen über die Chorbischöfe. Aber der eigentliche Verfasser der pseudoisidorischen Briefe ist er nicht; seine eigene Sammlung verräth nicht das dazu nöthige Geschick. Wol aber darf man ihn als Gehülfen des Verfassers der pseudoisidorischen Briefe bezeichnen.

Ueber die große Litteratur vgl. Schulte, Quellen des Kirchenrechts, S. 304; Richter-(Dove), Lehrb. d. Kirchenr. 6. Aufl. §. 36 ff.