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ADB:Berger, Albrecht Ludwig von

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Artikel „Berger, Albrecht Ludwig von“ von Johann Friedrich Ludwig Theodor Merzdorf in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 372–373, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Berger,_Albrecht_Ludwig_von&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 18:04 Uhr UTC)
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Berger: Albrecht Ludwig v. B., geb. zu Oldenburg 5. Nov. 1768, wo sein Vater, ein Nachkomme des berühmten Juristen Berger, Director der herzoglichen Justizkanzlei und Conferenzrath war, † 1813. Von kränklicher körperlicher Constitution wurde er von zwei trefflichen Hauslehrern, dem nachherigen Prediger in Zetel, Grimm, und dem als Kanzelredner und Dichter nicht unbekannten Uelzen aus Celle so unterrichtet, daß er Ostern 1786 nach Göttingen gehen konnte, um dort die Rechte zu studiren. Nach zweijährigem Studium nöthigte ihn seine Kränklichkeit, ein Jahr wieder nach Hause zu gehen, um sich zu erholen; doch finden wir ihn dann wieder in Göttingen, wo er sich den Studien von neuem hingab und die Schlegel, Florencourt, von Humboldt, Woltmann zu denen zählte, mit welchen er in freundschaftlichen Verhältnissen lebte. Reich an Wissenschaft, Dichterbildung und Menschenkenntniß kehrte er im Herbst 1790 von Göttingen ins Vaterhaus zurück, wo er bald beim oldenburgischen Landgerichte als Auscultant eine Anstellung fand, aber schon 1792 als Regierungsassessor nach Eutin versetzt wurde. Seiner Eltern wegen ließ er sich 1797 als Landgerichtsassessor mit dem Titel Kanzleirath nach Oldenburg versetzen, wo er 1808 als Landvogt Vorsitzer jenes Gerichtes wurde. In den Geschäften vielbewandert und schnell arbeitend blieb ihm noch Muße für die schönen Künste und Wissenschaften, und der Sinn für dieselben wurde geschärft durch seine öfteren Reisen, welche er theils im Auftrage seines Fürsten, theils aus eigenem Antriebe und zur Stärkung seiner stets schwächlichen Gesundheit bald nach Nenndorf und Pyrmont, bald weiter durch Deutschland nach der Schweiz, Frankreich und Italien machte, deren Ergebnisse er in den Schriften: „Briefe geschrieben auf einer Reise in Italien“, Oldenb. 1805, Leipzig 1815; sowie „Studien und Umrisse meist auf Reisen gezeichnet“, Oldenb. 1812–16 niederlegte. In seiner Stellung als Landvogt blieb er bis die Franzosen ins Land kamen, unter denen er keine Anstellung wieder suchte, sondern blos den Ehrenposten eines Departementsrathes und Aufsehers der Hospicen übernahm, womit wenig Geschäfte und gar keine Einkünfte verknüpft waren. Obgleich frei und durch den Tod seines Vaters in den Besitz eines höchstauskömmlichen Vermögens gekommen, wollte er aus Anhänglichkeit an seine Mutter und sein Vaterland dasselbe nicht verlassen, sondern meinte: nun gelte es, fest zusammenzuhalten und Freude und Leid mit einander zu theilen. Bessere Zeiten hoffend und den Druck, unter welchem Oldenburg seit 1810 aufs äußerste litt, beklagend, sah er anfangs 1813 die endliche Erlösung herannahen – aber zu früh. Tettenborn’s Vordringen gegen Hamburg hatte im ganzen nordwestlichen Deutschland Bewegungen und Aufstände hervorgerufen und so auch am 17. März in Oldenburg, das der Unterpräfect Frochot am 19. März verließ, nachdem er, da der Maire Erdmann sein Amt niedergelegt, eine Administrativ-Commission an dessen Stelle ernannt hatte, bestehend aus von Finckh, von Negelein, Klävemann, Bulling und von [373] Berger, welchen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe übertragen wurde. Die Thätigkeit dieser Commission, welche die tumultuarischen Scenen nicht ganz zu verhindern im Stande war, da das Volk schon überall die Franzosen geschlagen glaubte, dauerte nur drei Tage, da St. Cyr in Bremen eingerückt war, und der Oberpräfect Graf v. Arberg Alles, was der zurückgekehrte Unterpräfect verfügt hatte, mißbilligte. Die Commission trat in den Privatstand zurück. Als aber eine Colonne mobile das Land durchzog, ergriff alle Schrecken; die Mitglieder der Commission flüchteten auch, kehrten aber nach beruhigenden Versicherungen zurück, wurden plötzlich am 4. April eingezogen und nach Bremen abgeführt, wo sie am 9. April auf Veranlassung Vandamme’s vor ein Kriegsgericht gestellt und von demselben – trotz Vertheidigung und Fürsprache – verutheilt wurden, und zwar v. Berger und v. Finckh zum Tode, die übrigen zu halbjähriger Gefängnißstrafe. Das Urtheil wurde am folgenden Morgen vollzogen. Als 1814 der Herzog Peter Friedrich Ludwig wieder ins Land zurückkehrte, ließ er die Leichen der beiden Märtyrer in der Nähe der herzoglichen Begräbniskapelle beisetzen und ihnen ein Denkmal errichten; auch wurde der Proceß revidirt und unterm 20. April 1820 die Unschuld beider Männer feierlich verkündet.

Meusel, Gel. Teutschl. XVII. 137, XXII. 210. (Ricklefs) Andenken an die Kanzleiräthe v. Finckh und Berger. Bremen 1825. Woltmann’s sämmtl. Werke, Liefer. 6. S. 222 ff. Finckh’s und Berger’s Ermordung von Gildemeister, Zeitgenossen Bd. 2. Abtheil I. S. 376 (auch von demselben als besondere Brochure 1814). Neues Vaterländ. Archiv von Spangenberg. Bd. 3. Heft 2. XXI.