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ADB:Binder von Krieglstein, Friedrich

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Artikel „Binder, Friedrich Freiherr v.“ von Alfred Ritter von Arneth in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 648–649, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Binder_von_Krieglstein,_Friedrich&oldid=- (Version vom 6. Dezember 2024, 04:42 Uhr UTC)
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Binder: Friedrich Freiherr v. B., geb. 1708 zu Wetzlar, † 20. Aug. 1782, war der älteste Sohn des Reichshofrathes und kaiserlichen Ministers bei dem niederrheinisch-westfälischen Kreise, Johann Binder, welcher im J. 1733 gleichzeitig mit seinem Bruder Ludwig in den Ritterstand, und zwar mit dem Beiworte eines Edlen von Kriegelstein, im J. 1759 aber als ein schon hochbetagter Mann in den Reichsfreiherrnstand erhoben wurde. Nachdem Friedrich B. in Gießen die Rechte studirt hatte, trat er in die Dienst Karls VI. Es wird behauptet, daß er zuerst als Legationssecretär bei der kaiserlichen Botschaft in Rom verwendet worden sei, aber es läßt sich kein Beweis dafür herstellen. Nur das weiß man mit Bestimmtheit, daß B. schon frühzeitig, etwa im J. 1736, in nähere Beziehungen zu dem um drei Jahre jüngeren Grafen Wenzel Kaunitz trat. Wahrscheinlich begleitete er ihn während der Missionen, mit welchen Kaunitz im J. 1741 in Rom, dann aber am sardinischen Hofe betraut war. Im November 1746 erhielt B. von Kaunitz den Antrag, für alle Zukunft in seiner nächsten Umgebung zu bleiben. Er könne, schrieb ihm Kaunitz am 4. Nov. dieses Jahres, nicht genug dankbar sein für all die wichtigen Dienste, die er ihm geleistet. Aus Freundschaft und aus Hochachtung für ihn und um ihm einen Beweis seiner Liebe zu geben, richte er die Bitte an ihn, sich nie mehr von ihm zu trennen. Um ihm dies möglich zu machen, biete er ihm ein jährliches Gehalt von fünfzehnhundert Gulden, freien Tisch und eine angemessene Wohnung, einen bespannten Wagen und ein Reitpferd an. Er behalte sich vor, fügte Kaunitz hinzu, B. noch ausgiebigere Beweise seiner Freundschaft zu geben, wenn er jemals in die Lage kommen sollte, dies thun zu können. Vor Allem aber wünsche er, daß man überall wisse, B. habe sich in seine Dienste begeben, und darum möge er den Titel seines Kanzlers oder Kanzleidirectors annehmen. Die Antwort, welche B. hierauf ertheilte, ist nicht bekannt; nur das scheint gewiß, daß er auf die Vorschläge des Grafen Kaunitz wenigstens in ihrem wesentlichen Theile einging. Doch mag die Art von Privatbedienstung, welche dadurch B. bei Kaunitz auf sich nahm, nicht von langer Dauer gewesen sein. Als Kaunitz im J. 1753 die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten übernahm und Bartenstein die wichtige Stelle eines geheimen Staatsreferendars verlor, ging dieselbe sammt dem Titel eines wirklichen Hofrathes auf B. über. In dieser neuen Stellung oblag ihm die Ausarbeitung der wichtigsten Staatsschriften, wie sie früher aus Bartenstein’s Feder hervorgegangen waren. Und es kann wol gesagt werden, daß dem letzteren nicht leicht ein würdigerer Nachfolger als B. hätte gegeben werden können. Ja, was die Eleganz der Schreibweise und die Präcision des Ausdruckes betrifft, übertraf B. sogar seinen berühmten Vorgänger bei weitem, wenn er auch, was reiche Erfahrung und tiefes Wissen anging, wieder hinter ihm zurückstand. Der Hauptunterschied zwischen beiden Männern ist jedoch darin zu finden, daß Bartenstein überall seinen eigenen Eingebungen, seinen eigenen Ueberzeugungen folgte, daß er dieselben mit einer Beharrlichkeit, ja man kann sagen, mit einer Hartnäckigkeit ohne Gleichen nach allen Richtungen hin vertrat und nicht dazu zu bewegen war, ein Wort niederzuschreiben, das nicht mit seinen Anschauungen übereinstimmte. Darum war Bartenstein, so lange er die Stelle eines geheimen Staatsreferendars bekleidete, der eigentlich Leiter der österreichischen Politik, während B. niemals etwas anderes war und sein wollte als ein geschicktes und äußerst brauchbares, aber auch gefügiges Werkzeug in der Hand seines Herrn und Meisters, des Staatskanzlers Kaunitz. Diese Bescheidenheit und Genügsamkeit Binder’s war es jedoch gerade, welche ihn Kaunitz besonders [649] werth machte. Wo sich ein Anlaß dazu darbot, gab er B. stets sich erneuernde Beweise seiner Freundschaft oder erwirkte ihm Gunstbezeichnungen von Seite der Kaiserin Maria Theresia. Schon die Erhebung seines Vaters in den Freiherrenstand war mehr zur Belohnung der Verdienste des Sohnes als derjenigen des Vaters in Anregung gebracht worden. Im Juni 1762 aber wurde B. von der Kaiserin Maria Theresia zum Staatsrathe ernannt. Noch im Spätherbste desselben Jahres gab sie in eigenhändig niedergeschriebenen Worten der Anerkennung des Eifers Ausdruck, mit welchem B. seinen Amtsgeschäften oblag. Wenige Jahre später wurde ihm, eine damals sehr seltene Auszeichnung, das Commandeurkreuz des königlich ungarischen St. Stephansordens verliehen. Und als am 25. Mai 1765 Kaunitz der Kaiserin die Anzeige erstattete, daß B. in seiner Gegenwart Blut ausgeworfen, daß jedoch der eiligst herbeigerufene Arzt Keßler ihm sogleich eine Ader geöffnet habe und Hoffnung vorhanden sei, der Unfall werde keine bösen Folgen nach sich ziehen, da antwortete Maria Theresia mit eigener Hand dem Fürsten Kaunitz: „er kann sich einbilden, wie betroffen worden wegen des Zufalls des Binder; sein ausgearbeiteter Körper, der so delicate ist, macht noch mehr sorgen. er ist in gutten Händen des Kessler, dis beruhigt mich etwas, so vill als es sein kan.“ Die Kränklichkeit Binder’s veranlaßte Kaunitz, als er selbst im Juni 1766 die Entlassung von allen seinen Aemtern von der Kaiserin begehrte, dieselbe auch für B. zu verlangen. Denn er konnte den Gedanken nicht ertragen, einen Mann unter der Last der Arbeit erliegen zu sehen, für welchen er eine so innige Freundschaft hegte und der sich so viele Verdienste um den Staat erworben hatte. Aber weder Maria Theresia noch Joseph II., der zu jener Zeit von seiner Mutter schon zu ihrem Mitregenten erklärt worden war, wollten von dem Rücktritte des Fürsten Kaunitz etwas hören. Die Erstere verlangte, daß Kaunitz wenigstens noch zwei Jahre hindurch im Amte verbleibe, während Joseph hiefür keinen bestimmten Zeitpunkt fixirt, sondern den Austritt des Fürsten Kaunitz ins Unbestimmte hinausgeschoben wissen wollte. Kaunitz fügte sich in diesen Wunsch, B. aber wurde seinem dringenden Begehren gemäß der Stelle eines geheimen Staatsreferendars entledigt und sollte nun definitiv in den Staatsrath treten, dem er bisher nur dem Namen nach angehörte. Aber es scheint wol, daß Kaunitz sich von dem alten und erprobten Freunde nicht zu trennen vermochte. B. blieb nach wie vor ein Lebens- und Arbeitsgefährte des Fürsten; die Beweise der Freundschaft und des Vertrauens von der einen, der Anhänglichkeit und Ergebenheit von der anderen Seite nahmen mit den Jahren nicht ab, sondern zu. Ueber die wichtigsten Angelegenheiten, die bedeutsamsten Fragen wurde B. zu Rathe gezogen, gab er meistens schriftlich sein Gutachten ab. So sandte er, um nur ein Beispiel zu erwähnen, noch im J. 1781, als Joseph II. eine Reise nach den Niederlanden unternahm, Betrachtungen über dieselbe und die politischen Verhältnisse im Allgemeinen dem Kaiser zu, der sie mit Worten lebhafter Anerkennung entgegennahm. Und im Febr. 1782 brachte er die Reflexionen zu Papier, welche seiner Ansicht nach dafür sprachen, daß der Kaiser von der Besorgung einer Menge von Detailgeschäften sich lossage, um Kraft und Zeit nicht allzusehr zu zersplittern, und daß er einzig und allein der Beurtheilung und Entscheidung der bedeutsamsten Fragen sich widme. Am Abende des 20. Aug. 1782 starb B. dessen Andenken für immer mit demjenigen des Fürsten Kaunitz verknüpft ist, im einundsiebzigsten Jahre seines Alters. Mehr als vierzig Jahre hindurch hatte er, wie am Tage nach seinem Tode die damalige officielle Zeitung sich ausdrückte, mit Rechtschaffenheit, Klugheit und unermüdetem Eifer dem Staate Oesterreich in dessen wichtigsten Angelegenheiten gedient.