ADB:Brandis, Tilo
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[250] Rechte promovirt wurde (um 1468). Ins Vaterland zurückgekehrt, wurde B. Canonicus an der Kathedralkirche und Propst der heil. Kreuzkirche zu Hildesheim. Jedoch scheint er sich viel in Erfurt aufgehalten zu haben, wo er im J. 1520 das Sachsencollegium stiftete. Er war ein Freund Henning Göde’s und gleich diesem ein gesuchter Consulent. † 5. Juli 1524. Consilien von ihm finden sich hie und da gedruckt.
Brandiß: Tilo oder Tilemann B. (Brandis oder Brandeß), Jurist, geb. 1446 zu Hildesheim, wo sein Vater Bürgermeister war, bezog Winter 1462 die Universität Erfurt, ging von da nach Italien und hörte zu Padua bei Alexander de Tertagnis (de Imola), von dem er auch zum Doctor beider- S. Muther in der Zeitschrift für Rechtsgesch. IV. S. 415–416 und Ausführlicheres in (Osann) Erfordia literata 3. Bd. 2. Stück Sect. I. p. 43.