ADB:Braun, Philipp
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Braun: Philipp B., geb. 22. März 1654 in Hollstadt, einem Dorfe bei Neustadt an der Saale, † 1. Juni 1735 in Würzburg, ein eben so gelehrter Canonist als tüchtiger Geschäftsmann, war, nachdem er seine erste Bildung an den vaterländischen Anstalten erhalten hatte, am 31. Oct. 1670 ins Würzburger Clericalseminar eingetreten, wurde 1678 Priester und schon im folgenden Jahre der zweite Vorstand oder Subregens dieser Bildungssschule des fränkischen Clerus. Der Fürst Peter Philipp ließ ihn, der bereits in Würzburg juridische Studien betrieben hatte, zu seiner weiteren Ausbildung an der römischen Curie nach Rom gehen, wo er aber 1681 zugleich Lehrer der Theologie in dem Johannesconvicte ward. Von Rom heimgekehrt, wurde er 1683 Regens des Seminars, im J. 1684 bestieg er den Lehrstuhl des canonischen Rechts an der Hochschule Würzburg, den er bis 1700 inne hatte. Im J. 1691 am 26. Juni wurde er noch Doctor der Theologie, ward auch zugleich 1693 Canonicus und Prediger der Collegiatstiftskirche in Haug, 1705 Generalvicar der Diöcese, am 21. Mai 1711 Dechant seines Stiftes und war als solcher zweimal in Angelegenheiten desselben in Rom. Sein dickleibiges Werk: „Principia juris canonici. Norimbergae“ 1698 war seiner Zeit epochemachend.
- Ruland, Series et Vitae Professorum etc. p. 276.