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ADB:Bremer, Friedrich Franz Graf von

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Artikel „Bremer, Friedrich Franz Dietrich, Graf von“ von Adolf Schaumann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 304–305, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bremer,_Friedrich_Franz_Graf_von&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 02:47 Uhr UTC)
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Bremer: Friedrich Franz Dietrich, Graf v. B., königl. hannoverscher Staats- und Cabinets-Minister, geb. 10. Aug. 1759. Seit Ostern 1777 begann er seine akademischen Studien zu Göttingen und ward bald von den damaligen juristischen Notabilitäten daselbst, laut glänzender Zeugnisse, als ganz besonders befähigt anerkannt. Am 8. Aug. 1780 ward er Auditor bei der Justiz-Canzlei zu Hannover, und 1782 zum extraordinären Hofrath befördert, worauf man ihn ferner 1786 als kurhannöverschen Beisitzer des Reichkammergerichts nach Wetzlar versetzte. Von hier ward er nach zehn Jahren, kurz nach der Absetzung des bekannten Hofrathes v. Berlepsch, und mitten in der Zeit der litterarischen Fehden und der allgemeinen Aufgeregtheit, welche dadurch hervorgerufen waren, in dessen Stelle als Hofrichter nach Hannover zurückberufen. In diesem Amte traf ihn die französische Occupation unter Mortier 1803. Weil nun v. B. von Wetzlar her mit letzterem persönlich bekannt war, so ernannte man ihn sofort zum Präsidenten des Deputations-Collegii, welches über alle, die neue Ordnung betreffenden Verhältnisse mit dem Chef der Invasion zu verkehren hatte; aber wichtiger noch für das Land ward seine Thätigkeit, als er an die Spitze der Executionscommission trat, der Behörde, welche die praktische Ausführung der von Mortier im Verein mit obigem Collegium getroffene Verfügungen – meist nur Erhebung von ungeheuren Contributionen und Lasten – zu besorgen hatte. Nach Aufhebung beider Behörden 1805 und temporärer Herstellung der alten Zustände in Hannover, ward v. B. in Anerkennung seiner Verdienste zum Staats- und Cabinets-Minister befördert; allein die Anfangs 1806 folgende Besetzung des Landes durch Preußen, sowie die übrigen folgenden Ereignisse, welche die Versetzung des hannoverschen Ministerii nach Schwerin zur Folge hatten, erschwerten auch seine Thätigkeit, und sein Wirken während der westfälischen Zeit konnte nur im tiefsten Geheim geschehen, und mußte lediglich auf die Zukunft seines Vaterlandes berechnet bleiben! Während dieser Zeit verlor er auch durch die Confiscation einen großen Theil seines Vermögens, und bei der berüchtigten Cour extraordinaire zu Hamburg stand er auf der Liste der gefährlichen Staatsverbrecher. Nach Herstellung der alten Verhältnisse ward v. B. in dem neuen Königreich Hannover Minister der auswärtigen Angelegenheiten und Finanzen, – eine Zeit lang kamen sogar noch die Militärangelegenheiten hinzu. So lange Graf Münster als Chef der sogenannten deutschen Canzlei in London im directen Verkehr mit dem Prinz-Regenten und nachherigen König Georg IV. von Hannover ziemlich eigenmächtig alle Gesetze und Verfügungen für die deutschen Lande erließ, war v. B., als der eigentliche Ausführer derselben, die bedeutendste politische Persönlichkeit in Hannover, selbst die Verfassungs-Urkunde für das Land vom Jahre 1818 war hauptsächlich sein Werk, nachdem sie in London [305] durch Münster, mit welchem er stets im regsten Verkehr stand, die Genehmigung des Landesherrn erhalten. Der Sturz Münster’s hatte daher auch bald zur Folge, daß v. B. 1832 um seine Entlassung bat. Er war kurz zuvor, 1830, bei Gelegenheit seines funfzigjährigen Dienstjubiläums für seine vielfachen Verdienste um sein Vaterland in den Grafenstand erhoben. Er starb am 7. März 1836.