ADB:Bueren, Nikolaus van
Erscheinungsbild
Büren: Nicolaus v. B., Dombaumeister, † 1445. Im J. 1424 erwarb er das städtische Bürgerrecht. In den Acten des Amtleutegerichts der Jahre 1433 und 1436 erscheint „Allheit“ als „uxor magistri fabricae ynme doem des Meisters in summo“. In einem Schiedesvotum von 1433 wird er „Claiws von Buere Werkmeister zerzyt zome doyme in Coelne“ genannt. In diesem Jahre heirathete er; die Ehe blieb kinderlos; es scheint, daß sie auch unglücklich war: in dem Testamente seiner Frau wurde er nicht bedacht; er selbst verfügte über sein Vermögen zu Gunsten eines Vetters Johann und einer Nichte v. B. In dem für die Steinmetzen und Zimmerleute ausgestellten Zunftbriefe von 1443 findet sich die Bestimmung, daß die Lehrgesellen am „doyme zu ihrem ingange“, wenn sie an das Amt kommen, dem Domwerkmeister Clais einen rheinischen Gülden, und wenn sie sich selbst als Meister setzen, einen Gülden zahlen sollen. Von allen andern Steinmetzen konnte das Amt nur mit zwei Gülden gewonnen werden. Es ist höchst wahrscheinlich, daß die herrlichen Sculpturen am Parterre des südlichen Domthurmes entweder von Nicolaus v. B. oder von seinem Nachfolger in der Leitung des Dombaues, dem Konrad Kuyn, der schon vorher, ehe ihm diese wichtige Stelle anvertraut wurde, sich als einen hervorragenden Bildhauer bewährt hatte, ausgeführt worden sind.