ADB:Burgermeister, Johann Stephan von
[601] Adel erneuert, welchen die durch Unglücksfälle herabgekommene Familie abgelegt hatte. 1706 ging er als Rechtsconsulent nach Ulm, wo er trotz mehrfacher ehrenvoller Anträge bis an seinen Tod verblieb. 1718 erhielt er den Charakter eines kaiserl. Rathes. Er war der eifrigste Vertheidiger der Privilegien der freien Reichsritterschaft. Diesen Gegenstand betreffen fast alle seine, deutsch abgefaßten Schriften. Obgleich ohne Plan und Kritik, in geschmackloser Darstellung und fehlerhaft gedruckt, enthalten dieselben doch schätzbares Material für die Geschichte der Reichsritterschaft, wie: „Status equestris Caesaris et Imperii Romano-Germanici“, 1700, vermehrt 1709; „Reichsritterschaftliches Corpus iuris“, 1707, neuer Abdruck unter dem Titel: „Codex diplomaticus equestris“ mit Fortsetzung, 2 Bde. 1721; „Graven- und Rittersaal“, 1715, wieder abgedruckt 1721; „Thesaurus iuris equestris publici et privati“, 2 Bde. 1718; „Bibliotheca equestris“, 2 Bde. 1720; „Manuale equestre“, 1720, fortgesetzt 1721. Die gleichen Mängel hat sein „Teutsches Corpus iuris publici et privati“, 2 Theile. 1717.
Burgermeister: Johann Stephan B. (Burgemeister, Bürgermeister) von Deizisau, Rechtsgelehrter, aus altem Adelsgeschlecht, geb. 10. Dec. 1663 zu Geißlingen, wo sein Vater Kaufmann war, im Gebiet der damaligen freien Reichsstadt Ulm, † 1722 zu Ulm. Er besuchte das Ulmer Gymnasium, dann die Universitäten Marburg, Wittenberg und Straßburg. 1683 unternahm er eine Reise durch Italien, Frankreich, Holland, England und Deutschland. 1687 vollendete er seine Studien in Heidelberg, lernte in Speier die Praxis des Reichskammergerichts und ward in Tübingen 1688 Licentiat, 1691 Doctor der Rechte. 1696 wurde er Consulent, 1698 Syndicus der schwäbischen freien Reichsritterschaft in dem Canton Neckar-Schwarzwald und bald darauf herzoglich würtembergischer Rath. 1704 wurde ihm und seinem älteren Bruder Paul († 1719; Stepf, Gallerie I. 808), sowie ihren Descendenten von Kaiser Leopold I. der- Pütter, Litteratur d. Teutsch. Staatsrechts I. 816 ff. – Jugler, Beiträge zur jurist. Biogr. III. 319 ff. – Roth von Schreckenstein, Gesch. d. ehemaligen freien Reichsritterschaft. Tübingen 1871. II. 397.