ADB:Conradi, Johann Ludwig
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Conradi: Johann Ludwig C., Rechtsgelehrter, geb. 1730 (nicht 1731) 27. September (nicht December) zu Marburg, wo sein Vater praktischer Arzt war, † ebenda 19. Februar 1785. Er studirte seit 1745 in seiner Vaterstadt Rechtswissenschaft, Geschichte und Philosophie, seit 1753 in Leipzig, wurde hier 1754 Magister der Philosophie, 1756 Collegiat im großen Fürstencollegium, in demselben Jahre Doctor beider Rechte und erhielt 1763 die Professur der Rechtsalterthümer. Nicht lange darauf nahm er seinen Abschied, um nach Marburg überzusiedeln, wo er 1765 außerordentlicher, 1774 ordentlicher Professor der Rechte ward, auch 1775 Sitz und Stimme im akademischen Senat erlangte. Als Lehrer sehr beliebt, erwarb er sich durch seine Schriften den Ruf eines „eleganten“ Juristen. Einen Theil derselben sammelte er selbst in den „Opuscula e iure civili“ 2 Bde. 1777, 78. Von seinen „Observationes iuris civilis“ erschien nur der erste Band, 1782, dessen Hauptinhalt eine Hermeneutik des römischen Rechts ausmacht. Für die neueste Ausgabe von Lipenius’ Bibliotheca iuridica (1757) bearbeitete er das Civilrecht. Auch ist er unter den Bearbeitern des Gellius (Leipzig 1762) zu nennen.
- [445] Weidlich, Zuverlässige Nachrichten VI. 349 ff. und dessen biographische Nachrichten I. 122 ff. Nachträge dazu S. 49 ff. – Strieder, Hess. Gel. Gesch. II. 265 ff., III. 542, V. 530. – Mich. Conr. Curtius, Memoria Joannis Ludovici Conradi. Marburgi 1785. 4. – Haubold, Institutiones iur. Rom. litt. I. 186 s. – Hugo, Gesch. d. röm. Rechts seit Justinian 3. Vers. S. 560 f.