ADB:Constantius I. von Chur
Rettberg angezweifelten, von Sickel für echt erklärten Urkunde, vielleicht vom 3. Mai 774, jedenfalls zwischen 772–74 erwähnt, und nicht einmal als Bischof, sondern als „rector territorii Raetiarum“, obwol er nach gewissen Anzeichen der Urkunde, wie nach dem Beispiele seiner Vorgänger und Nachfolger gleichzeitig weltliches und geistliches Oberhaupt von Chur-Rhätien gewesen sein wird. Die Diöcese stand unter dem Erzbischof von Mailand, das Volk unter dem Könige des Frankenreichs. Auf seine Bitten nimmt Karl der Große ihn, wie seine Nachfolger, die unter Zustimmung des Königs vom Volk zu erwählen sind, wie das ganze Volk in seinen Schutz und bestätigt ihm seine verbrieften Rechte. Sein Vorgänger Tello, aus der Grafenfamilie der Victoriden, tritt zuletzt 762 auf dem Concil von Attigny und in seinem Testament 765, sein Nachfolger Remedius, der Freund Alkuins, um das Jahr 800 hervor, so daß seine Wirksamkeit innerhalb dieser Grenzen liegt.
Constantius I. von Chur wird nur in einer einzigen, von- Vgl. Mohr, Cod. diplom. ad hist. Raet. I, 20 n. 10. – Sickel, Regest. der Urk. d. ersten Karolinger K. 25 Anm. S. 235 u. Beiträge zur Diplom. III. 191. 259. Rettberg, Kirchengesch. II. 138.