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ADB:Dechend, Hermann von

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Artikel „Dechend, Hermann von“ von Heinrich von Poschinger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 47 (1903), S. 631–635, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Dechend,_Hermann_von&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 09:22 Uhr UTC)
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Dechend: Hermann Friedrich Alexander von D., Erster Präsident der Reichsbank, geboren am 2. April 1814 zu Marienwerder, † am 30. April 1890. Nachdem D. seine Schulzeit auf dem Gymnasium seiner Vaterstadt [632] absolvirt, während welcher seine Neigungen ihn für die philosophische Laufbahn zu bestimmen schienen, bezog er im Frühjahr 1834 die Universität Bonn, um dort, in richtiger Erkenntniß seiner Anlagen, sich alsbald dem Studium der Jurisprudenz und der cameralistischen Wissenschaften zuzuwenden. Das folgende Jahr führte ihn auf die Berliner Universität, wo er durch hervorragenden Fleiß es ermöglichte, unter Entbindung von dem letzten Semester bereits im Herbst des Jahres 1836 sein Auscultatorexamen zu bestehen. Am 27. September 1836 als Beamter vereidigt, erledigte er die ersten Vorbereitungsstadien des Justizdienstes bei dem Land- und Stadtgericht in Marienwerder. Unmittelbar nach abgelegter Referendariatsprüfung im Frühjahr 1838 trat er indessen zur Verwaltung über und verblieb bei der Regierung seiner Vaterstadt bis zur Ablegung des Assessorexamens, dessen Ausfall, wie der damalige Regierungspräsident Freiherr v. Nordenflycht schrieb, „dem Kollegium, bei dem er seine Ausbildung genossen, zur Ehre gereichte“. Der junge Assessor nahm zunächst einen längeren Urlaub, um zur Erweiterung seiner Kenntnisse und seines Gesichtskreises eine zehnmonatliche Reise in das Ausland anzutreten – für die damalige Zeit ein Zeichen ungewöhnlichen Unternehmungsgeistes und Wissensdranges. Bereichert an Erfahrung und Weltkenntniß trat er dann im Herbst 1842 in das Regierungscollegium zu Marienwerder ein, wo sich ihm besonders auch durch mancherlei Vertretungen Gelegenheit zu vielseitiger Ausbildung bot.

Ein im September des Jahres 1844 unternommener Ausflug nach Berlin zum Besuch der Kunst- und Gewerbeausstellung und Anhörung von Vorlesungen am Gewerbe-Institut bot dem jungen Manne die Gelegenheit, die Aufmerksamkeit einflußreicher Personen, besonders Beuth’s, auf sich zu ziehen, und dem vortheilhaften Eindruck, den er auf den kenntnißreichen Förderer des Gewerbefleißes gemacht, hatte er es wol zunächst zu verdanken, daß er auf seinen Wunsch für die nächste Zeit behufs seiner technisch-gewerblichen Ausbildung in der damaligen Abtheilung für Handel, Gewerbe und Bauwesen des Finanzministeriums beschäftigt wurde.

Im Januar 1846 wurde D. an die Regierung zu Arnsberg versetzt, um dort als Decernent in Gewerbe-, Fabriken- und Handelssachen die in Berlin erworbenen Kenntnisse zu verwerthen. Wie manche Berichte des damaligen Regierungspräsidenten Grafen Itzenplitz bezeugen, war er auch dort „mit ganz vorzüglichem Erfolge thätig“. Im J. 1847 vertrat er längere Zeit den Oberpräsidialrath in Münster.

Für sein ferneres amtliches Leben bestimmend war das Jahr 1848, welches ihn zuerst in Berührung mit dem Bankwesen brachte. Im J. 1848 nämlich wurde er durch den damaligen Finanzminister Hansemann nach Berlin berufen, um die Einrichtung und Leitung der durch das Gesetz vom 15. April jenes Jahres angeordneten öffentlichen Darlehnscassen zu übernehmen. Während dieser Beschäftigung wurde er seit dem 14. Februar 1849 gleichzeitig mit der Verwaltung der Darlehnscassen in der Etat- und Cassenabtheilung des Finanzministeriums beschäftigt und am 30. Juli 1849 zum Regierungsrath ernannt. Noch in demselben Jahre aber berief ihn der Minister v. d. Heydt als vortragenden Rath in das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Seine Ernennung zum Geheimen Regierungsrath datirt vom 11. October 1849. Aber auch diese Stellung, in welcher er die Bankangelegenheiten zu bearbeiten hatte, sollte nur von kurzer Dauer sein; sie bildete nur den Uebergang zu der Beschäftigung, in welcher D. sein hervorragendes Verwaltungstalent zur vollen Entwicklung bringen sollte. Schon [633] durch seine Thätigkeit bei der Verwaltung der Darlehnscassen war er mit dem Präsidenten der Preußischen Bank v. Lamprecht in nähere Beziehung getreten und hatte einen Einblick gethan in das Getriebe jenes großen Geldinstituts, welches sein Interesse von vorn herein in hohem Grade gefesselt haben muß. Er hatte den Boden gefunden, der seiner Eigenart am meisten zusagte. Durch Allerhöchste Cabinetsordre vom 1. November 1851 wurde er zum Hauptbank-Director und Mitglied des Königlich Preußischen Hauptbank-Directoriums ernannt.

Von diesem Zeitpunkte an fällt seine Lebensgeschichte zusammen mit der Geschichte nicht bloß des Instituts, an dessen Spitze er zu treten bestimmt war, sondern der Entwicklung des Bankwesens in Deutschland überhaupt. Zu der Zeit, als er in das Hauptbankdirectorium eintrat, stand die Preußische Bank noch unter der Herrschaft der Bankordnung vom 5. October 1846; sie arbeitete mit einem Privatcapital von nur 10 Millionen Thalern und mit einem sich auf weniger als 1 Million belaufenden Einschußcapital des preußischen Staates; ihre Befugniß zur Ausgabe von Banknoten war auf den Höchstbetrag von 21 Millionen Thalern beschränkt. Erst durch das unter Dechend’s Mitwirkung entstandene Gesetz vom 7. Mai 1856 wurde unter gleichzeitiger Erhöhung des Einschußcapitals der Banktheilseigener um 5 Mill. Thaler die Bank ermächtigt, über den Betrag von 21 Millionen Thaler hinaus unter Beobachtung gewisser Deckungsvorschriften Banknoten nach Bedürfniß des Verkehrs auszugeben.

Nachdem D. im März 1864 Vice-Präsident und im December desselben Jahres nach dem Tode Lamprecht’s Präsident des Hauptbank-Directoriums geworden, erfolgte auf seine Veranlassung durch Gesetz vom 24. September 1866 eine abermalige Erhöhung des Stammcapitals der Bank um 5 Millionen Thaler, sodaß dasselbe nunmehr 20 Millionen betrug. Der Krieg des Jahres 1866, während dessen die Bank die schwierige Probe, welche die Zeitverhältnisse ihr auferlegten, vortrefflich bestand, hatte die Grenze des preußischen Staates und damit des Gebiets erweitert, auf das die Bank ihre Thätigkeit zu erstrecken berechtigt war. Alsdann wurden in den neuerworbenen Landestheilen, den Provinzen Hannover, Schleswig-Holstein und Hessen-Nassau neue Zweiganstalten errichtet. Der inzwischen in den Adelstand erhobene und von seinem König durch Ordensverleihungen wiederholt ausgezeichnete Präsident war unermüdlich thätig, die Folgen des Krieges, soweit sie sich auf dem Gebiete des Handels und der Gewerbe fühlbar machten, durch weitgehende Hülfe seitens der Bank zu beseitigen. Wieder wie im J. 1848 sah er sich an die Spitze der Hauptverwaltung öffentlicher Darlehnscassen gestellt, deren segensreiche Wirkungen vorzugsweise seiner sachkundigen Leitung zu danken waren. In jener Zeit des Norddeutschen Bundes wurde auch auf des Präsidenten v. D. Antrieb der Bau des neuen Dienstgebäudes der Hauptbank in Berlin in Angriff genommen und wesentlich infolge seines weiten Blickes und seines festen Vertrauens in die große Zukunft des Instituts von vornherein auf eine erhebliche Erweiterung der bestehenden und auf die Einführung neuer Geschäftszweige berechnet. Das neue Gebäude, in dessen Bauzeit der Krieg von 1870/71 fiel, wurde gerade zur rechten Zeit fertig. Denn mit der Gründung des Deutschen Reiches begann eine neue Entwicklungsstufe für die Preußische Bank, welche am 1. Januar 1876 in die Reichsbank umgewandelt wurde. Die Ausdehnung des Netzes der Zweiganstalten, welche D. bereits 1865 vergeblich angestrebt hatte, konnte und mußte nunmehr zur Ausführung gelangen. Bereits unmittelbar nach dem Kriege erhielten die bedeutendsten Städte Elsaß-Lothringens [634] Bankanstalten, andere außerpreußische Städte folgten nach, bis endlich die Reichsbank im J. 1876 ihre Wirksamkeit über das ganze Reich ausdehnte.

Mit dieser räumlichen Erweiterung Hand in Hand ging die des Geschäftskreises. Bereits im J. 1873 war in Anlehnung an verwandte Einrichtungen der Bank von Frankreich das „Komtor für Werthpapiere“ eröffnet worden. Der Präsident v. D. hatte stets ein offenes Auge auch für die nützlichen Einrichtungen des Auslandes und bestrebte sich, solche auch bei uns nicht bloß nachahmend einzuführen, sondern sie unseren Verhältnissen und Bedürfnissen anzupassen und weiter auszubilden. Diese „offenen Depots“ hatten einen glänzenden Erfolg. Der Nominalwerth der der Bank zur Verwahrung und Verwaltung übergebenen Werthpapiere betrug schon im J. 1876 424 Millionen Mark und stieg zum Schluß des Jahres 1889 auf mehr als 2 Milliarden.

Noch weit wichtiger aber war die im J. 1876 erfolgte Einführung des Giro-Verkehrs, ohne welchen die Reichsbank ihre Aufgabe nicht hätte erfüllen können. Mit der Preußischen Bank kamen die verzinslichen Depositen, zu deren Annahme dieselbe verpflichtet gewesen, in Wegfall; es galt nicht nur diese Lücke auszufüllen, sondern auch die durch das Bankgesetz vom 14. März 1875 der Reichsbank gestellte Aufgabe zu erfüllen: „den Geldumlauf im gesammten Reichsgebiet zu regeln und die Zahlungs-Ausgleichungen zu erleichtern“. Die Art, wie dies mit Hülfe des Check- und Giro-Verkehrs ins Werk gesetzt worden, wird stets als ein Hauptverdienst von D. anzusehen sein. Dazu traten seit dem Jahre 1883 noch die auf Dechend’s Antrieb in den bedeutendsten Handelsplätzen des Reichs nach dem Vorbild des englischen und amerikanischen Clearing-Systems ins Leben gerufene Abrechnungsstellen.

Aus den alljährlich im Jahresbericht der Reichsbank veröffentlichten Zahlen ergibt sich die gewaltige Bedeutung des Giro- und Abrechnungsverkehrs für das Geldwesen im Reiche überhaupt. Ohne die dadurch herbeigeführte Ersparniß an baarem Gelde und Geldzeichen wäre die Ein- und Durchführung der Goldwährung in Deutschland nicht möglich gewesen. Wenn auch ähnliche Einrichtungen schon vordem in anderen Ländern, besonders in England und Amerika, bestanden haben, so existirt doch in keinem Lande der Welt in ähnlicher Ausdehnung das mit unserm Giro-Verkehr verbundene System der kostenfreien Zahlungsleistung an jedem anderen Bankplatze, wodurch, wie der Verstorbene es zu bezeichnen liebte, „ganz Deutschland ein Bankplatz geworden ist“. Aber die Fürsorge Dechend’s erstreckte sich nicht nur bloß auf die Einführung neuer, den veränderten Zeitverhältnissen entsprechender Einrichtungen, sondern er beförderte durch sein überall rastlos vorwärts treibendes Wesen auch die rasche Entwicklung der alten, das hauptsächlichste Feld der Thätigkeit jeder Notenbank bildenden Geschäftszweige: des Disconto- und des Lombardgeschäfts. Welch colossale Veränderungen auch in diesen Geschäftszweigen seit dem Eintritt Dechend’s in das Hauptbank-Directorium sich vollzogen haben, ergeben folgende Zahlen. Die gesammten Wechselankäufe der Bank im J. 1851 beliefen sich auf ca. 233½ Millionen Mark, dagegen im J. 1889 auf 4697 Millionen. Die Lombarddarlehen betrugen 1851: 107 Millionen Mark, dagegen 1889: 1045½ Millionen. Die Gesammtumsätze vermehrten sich in denselben Jahren von 1417½ Millionen Mark auf 99 709 Millionen. Die Zahl der Zweiganstalten stieg von 45 auf 239, die der Bankbeamten von 177 auf 1445.

Auch auf anderen Gebieten wurde von den Kenntnissen und Erfahrungen Dechend’s reicher Gebrauch gemacht. Königliches Vertrauen berief ihn schon [635] im November 1872 in das Herrenhaus, im Juni 1884 in den Staatsrath, und in beiden Körperschaften hat er mit Auszeichnung und Erfolg gewirkt. Seiner evangelischen Kirche hat er als Mitglied der Generalsynode und der Provinzialsynode der Provinz Brandenburg mit Hingebung gedient. Zahlreichen gemeinnützigen Unternehmungen und Wohlthätigkeitsinstituten ist er ein treuer, an Erfolgen reicher Berather und Förderer gewesen. Das Wilhelmsstift in Charlottenburg ist sein Werk. Wol mag nach solchen Ergebnissen die Laufbahn v. Dechend’s als eine reich gesegnete bezeichnet werden, auf die er mit Stolz zurückblicken konnte, als er am 27. September 1886 in seltener körperlicher und geistiger Frische sein 50jähriges Dienstjubiläum feierte, hochbeglückt durch ein überaus schmeichelhaftes Handschreiben seines Kaisers.

Die unverwüstliche Gesundheit und Geistesfrische, deren der Präsident v. D. sich zu erfreuen hatte, verblieben ihm bis in sein hohes Alter. Noch ist in Aller Gedächtniß, mit welcher Schlagfertigkeit und fast jugendlicher Lebhaftigkeit er sich an den Verhandlungen des Reichstags betheiligte, welche dem Erlaß des Gesetzes vom 18. December 1889, betreffend die Abänderung des Bankgesetzes vom 14. März 1875, vorausgingen. Die Verehrung weiter Kreise äußerte sich in rührender Weise, als er im Decbr. 1889 sein 25. Dienstjahr als Bankpräsident vollendete.

D. stand bei Bismarck, dem in seiner Eigenschaft als Reichskanzler die oberste Leitung der Reichsbank zustand, lange Zeit in hohem Ansehen und vielfachem persönlichen Verkehr, zumal Bismarck in der ersten Zeit nach Errichtung der Reichsbank sich für diese lebhaft interessirte und an den Sitzungen des Reichsbankcuratoriums, an welche sich damals im Kanzleramt ein kleines Diner anzuschließen pflegte, mehrfach theilgenommen hat. Auch in der Zeit, als unsere Goldwährung gefährdet war, in den achtziger Jahren, hat D. wol dazu beigetragen, den Fürsten Bismarck von Schritten zur Anbahnung des internationalen Bimetallismus, dem er durchaus abhold war, abzuhalten. Vorher freilich (1879) hat sich D. für die Einstellung der deutschen Silber-Verkäufe erklärt, weil er auf eine Preisbesserung des Silbers hoffte. Das Verbot der Beleihung der russischen Papiere überraschte auch D., und war nicht nach seinem Sinn. Fürst Bismarck soll es nicht selbst verfügt haben.

D. konnte auf eine 44jährige, reichgesegnete Ehe zurückblicken und er hat das Glück gehabt, den 76. Geburtstag in voller Gesundheit und heiterster Stimmung zu verleben. Der Tod hat ihn in der Form eines plötzlich auftretenden Unterleibsleidens völlig überrascht.