ADB:Dieck, Karl Friedrich
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[118] Quellen“, 1826; „Litterärgeschichte des Longobardischen Lehenrechts bis zum 14. Jahrhundert“, 1828; „Beiträge zur Lehre von der Legitimation durch nachfolgende Ehe“, 1832; „De tempore, quo jus feudale Longobardorum in Germaniam translatum ibique receptum sit“, 1843. Auch war er Mitarbeiter der Encyklopädie von Ersch und Gruber, der Halle’schen Litteraturzeitung und der kritischen Jahrbücher für deutsche Rechtswissenschaft. In dem Bentinck’schen Erbfolgestreit vertheidigte er den Beklagten in mehreren Schriften, welche in dem von ihm zum Druck beförderten „Urtheil der Juristen-Facultät zu Jena“, 1843, verzeichnet sind, denen sich noch anschließt der „Abdruck der Revisions-Gegenschrift“, 1844.
Dieck: Karl Friedrich D., Rechtsgelehrter, geb. 27. Juni 1798 zu Calbe a. d. Saale, wo sein Vater praktischer Arzt war, † 25. Febr. 1847 in Halle. Er besuchte das Gymnasium zu Halberstadt, studirte 1816–20 in Halle, Berlin und Göttingen und erwarb 7. April 1821 in Halle die juristische Doctorwürde, mit der Befugniß, Vorlesungen als Privatdocent zu halten. 7. Octbr. 1826 wurde er außerordentlicher, 7. März 1833 ordentlicher Professor der Rechte, nachdem er 1823 und 1830 Berufungen nach Dorpat und Königsberg abgelehnt hatte. Anfangs für das römische Recht thätig, wandte er sich bald ganz dem deutschen Rechte zu. Außer seiner Inaugural-Dissertation „De crimine majestatis apud Romanos“ schrieb er: „Historische Versuche über das Criminalrecht der Römer“, 1822; „Das gemeine in Deutschland gültige Lehnrecht im Grundrisse mit beigefügten Quellen“, 1823, 2. Ausg. 1827; „Geschichte, Alterthümer und Institutionen des deutschen Privatrechts im Grundrisse mit beigefügten- Meusel, G. T. XXII, 608 f. Krit. Jahrbücher f. deutsche Rechtsw. v. Richter u. Schneider XI, 1120 ff. 1847 und danach N. Nekrolog 1847. XXV, 142 ff.