ADB:Droste zu Vischering, Kaspar Maximilian Freiherr von
Maximilian Franz, den jungen Domherrn Kaspar Maximilian D.-V. Papst Pius VI. bestätigte die Wahl und [432] gab ihm den Titel eines Bischofs von Jericho. Am 6. Septbr. 1795 fand die feierliche Consecration durch den Fürstbischof im Dome zu Münster statt. Mit ihm empfingen die bischöfliche Weihe der Fürstbischof von Corvey, Freiherr Ferdinand v. Lüninck, und der Weihbischof von Osnabrück Karl v. Gruben. Bei denselben assistirten die damals zu Münster in der Verbannung lebenden französischen Bischöfe von Limoges und Seez.
Droste-Vischering: Kaspar Maximilian, Freiherr v. D., Bischof von Münster, stammte aus dem alten reichsfreiherrlichen Geschlechte der münsterischen Erbdrosten, jetzt Grafen D.-V., und wurde auf dem Schlosse Vorhelm im Münsterischen 9. Juli 1770 geboren, † 1846. Nachdem er im elterlichen Hause durch Privatlehrer vorgebildet war, widmete er sich auf der damaligen Universität Münster drei Jahre den philosophischen und theologischen Studien. Im J. 1791 machte er in Begleitung seines älteren Bruders Adolf, des Professors Büngens und des Hauptmanns Colson eine Reise nach Italien. Er hielt sich einige Zeit in Rom auf und begab sich von da nach Neapel und Sicilien. Im September 1792 kehrte er nach Münster zurück und ward von dem damaligen Weihbischofe d’Alhaus zu Rheine am 13. Juli 1793 zum Priester geweiht. Im J. 1795 starb der Weihbischof; zu seinem Nachfolger wählte der Kurfürst von Köln und Fürstbischof von Münster,Der Kurfürst Maximilian Franz, welcher, durch den französischen Revolutionskrieg aus der Residenz Bonn verdrängt, seinen Wohnsitz zuerst nach Mergentheim und dann nach Wien verlegt hatte, starb in der Nähe dieser Stadt auf dem Schlosse Hetzendorf am 27. Juli 1801. Das Domcapitel zu Münster übernahm die weltliche Regierung des Landes und ernannte den Generalvicar Franz von Fürstenberg zum Capitelsvicar. Darauf wurde am 9. September der Erzherzog Anton Victor als neuer Landesfürst vom Domcapitel gewählt. Derselbe trat aber die Regierung nicht an, da das Hochstift Münster im J. 1802 unter preußische Herrschaft kam. Während der nun folgenden verhängnißvollen Zeit nahm der Weihbischof Kaspar Maximilian die bischöflichen Amtsverrichtungen nicht allein für die Diöcese Münster, sondern auch für die Katholiken in Holland und, als 1810 der Weihbischof von Köln, Freiherr von Merle, starb, auch für die Erzdiöcese und einen Theil von Belgien mit großer Aufopferung und apostolischem Eifer wahr.
Inzwischen waren nach der Säcularisation des Hochstifts Münster die politischen und kirchlichen Verhältnisse immer trüber geworden. Napoleon hatte sich zum Alleinherrscher von Frankreich gemacht, Italien und einen großen Theil von Deutschland unter seine Herrschaft gebracht und den Papst Pius VII. am 5. Juli 1809 in strenge Gefangenschaft bringen lassen. Als der Papst seinen ungerechten Forderungen auch in der Gefangenschaft standhaft widerstand, berief er die Bischöfe seines Reiches, welche noch auf freien Füßen waren, zu einer Versammlung nach Paris. Unter den Prälaten war auch der Weihbischof von Münster D.-V. Am 17. Juni 1810 wurde die Versammlung eröffnet. Die Abänderung der bestehenden Kirchendisciplin rücksichtlich der Bestätigung und Institution der Bischöfe und die Gründung einer Nationalkirche war die Hauptaufgabe des sogenannten Concils. Nach längeren Verhandlungen wurde der Entwurf einer Adresse an den Kaiser berathen und geprüft. Da erhob sich in der Versammlung der Bischöfe der Weihbischof von Münster und erklärte freimüthig, daß er es für Pflicht hielte, bei der ersten Audienz, welche der Kaiser ihnen ertheilen würde, die Bitte vorzutragen, den in der Gefangenschaft zu Savona sich befindenden Papst in völlige Freiheit zu setzen. Die Audienz fand nicht statt; die Bischöfe erklärten sich für incompetent, die Kirchendisciplin abzuändern; Napoleon löste den 2. October das Concil auf. Von dem später im Triumphe nach Rom zurückgekehrten Papste erhielt Kaspar Maximilian unter dem 17. Aug. 1814 ein Breve, worin sein unerschrockener apostolischer Sinn und seine Anhänglichkeit an den Stellvertreter Christi auf Erden rühmlichst erwähnt wurde. Kaspar Maximilian kehrte im October von Paris nach Münster zurück. Es folgten nun zwei Jahre harter Prüfung, ehe Gott die Gebete für das unterdrückte Vaterland erhörte. Auf dem Schlachtfelde bei Leipzig 1813 wurde Deutschlands Befreiung erfochten. Zwar hatte Kaspar Maximilian in der kriegerischen Zeit seine Reisen zur Ertheilung des heil. Sacramentes der Firmung nicht eingestellt, als aber der Friede wiederhergestellt war, konnte er ungestörter seinen Amtsverrichtungen nachkommen. Im J. 1816 machte er eine apostolische Reise in der Erzdiöcese, besuchte die ganze Rheingegend bis an die Grenze der Niederlande und spendete die heil. Sacramente der Firmung und Priesterweihe.
Nach einer beinahe 20jährigen Erledigung des bischöflichen Stuhles erfolgte [433] am 7. Juli 1821 die Wiederbesetzung desselben. Der gewählte Bischof, Freiherr v. Lüninck, war kränklich. Er mußte daher auf Anrathen der Aerzte bald alle Geschäfte aufgeben. Somit lag es dem Weihbischofe Kaspar Maximilian ob, alle bischöflichen Functionen allein wahrzunehmen. Der Bischof starb zu Corvey am 19. März 1825. Das Domcapitel wählte am 15. Juni 1825 den bisherigen Weihbischof Kaspar Maximilian zum Bischofe von Münster. Papst Leo XII. bestätigte die Wahl; am 4. April 1826 ward der Bischof feierlich inthronisirt. Durch langjährige Erfahrung war er mit allen Verhältnissen der Diöcese innigst vertraut geworden. Priester und Laien liebten und verehrten ihren geliebten Oberhirten. So sehr Kaspar Maximilian von jeher bestrebt war, im freundlichen Einverständnisse mit den Staatsbehörden zu verkehren, so hat er doch die Interessen der Kirche und ihre Rechte stets gewahrt. Im J. 1830 hatte Pius VIII. an die rheinisch-westfälischen Bischöfe ein die gemischten Ehen betreffendes Breve erlassen, welches dem Berliner Hofe nicht zusagte. Daher wurde es im folgenden Jahre dem neuen Papste Gregor XVI. zur Abänderung einiger wichtigen Punkte wieder zugestellt. Da dieser sich darauf nicht einließ, wurde von Seiten der preußischen Regierung durch den Minister Altenstein mit den Bischöfen der rheinischen Kirchenprovinz direct unterhandelt. Das Breve wurde in einigen Theilen abgeändert, und es kam eine Uebereinkunft (Convention) zu Stande, welche zuerst von dem Erzbischofe Spiegel von Köln unterschrieben wurde. Durch diese Unterschrift und durch die Versicherung, daß der Papst mit dieser Auslegung des Breve einverstanden sei, ließen sich die Bischöfe von Münster und Paderborn zur Unterschrift bewegen. Dem Bischofe von Münster Kaspar Maximilian kamen Bedenken; aber es wurde ihm von dem Verfasser der Convention zu seiner Beruhigung brieflich die Versicherung gegeben, dem Papste sei schon im Allgemeinen das Ergebniß der Verhandlungen mitgetheilt und demnächst würden ihm die ganzen Verhandlungen übermacht werden. Der Erzbischof Spiegel starb am 2. August 1835 und Clemens August D.-V. ward im folgenden Jahre zum Erzbischofe von Köln gewählt und am 29. Mai 1836 als solcher inthronisirt. Er verfuhr in gemischten Ehen nur insofern nach der Convention und der damit verbundenen Instruction, als sie mit dem Breve des Papstes in Einklang standen; bei einem Widerspruche betrachtete er letzteres als alleinige Norm. Dadurch kam er mit der Regierung in Conflict, der damit endete, daß er am 20. Nov. 1837 von dem erzbischöflichen Stuhle gewaltsamer Weise entfernt und auf die Festung Minden gebracht wurde. Die Bischöfe von Münster und Paderborn, durch die Gefangennahme des Erzbischofs nicht erschreckt und durch die Allocution des Papstes völlig aufgeklärt, sagten sich förmlich von der Convention los; und die bestrittene Praxis in gemischten Ehen hörte wie mit einem Schlage auf.
Wie Kaspar Maximilian die Rechte der Kirche dem Staate gegenüber zu erhalten suchte, so war er auch stets darauf bedacht, die Rechte der Kirche auf die Schule zu schützen, und, wenns Noth that, zu vertheidigen. Noch in dem letzten Jahre seines Lebens gerieth er mit der Staatsregierung in Betreff des Anstellungsrechtes der Elementarlehrer in Conflict, welcher jedoch in Folge eines der Kirche nicht nachtheiligen Uebereinkommens bald beigelegt wurde. Sein segensreiches Wirken für Kirche und Staat wurde von dem Könige von Preußen dadurch anerkannt, daß er im J. 1832 den rothen Adlerorden II. Classe und 1840 den I. Classe erhielt. Am 13. Juli 1843 feierte er sein 50jähriges Priesterjubiläum und am 6. Septbr. 1845 den 50. Jahrestag seiner Consecration zum Bischofe. An dieser Feier nahmen nicht allein seine Diöcesanen, Priester und Laien, nicht allein die Katholiken von ganz Deutschland den innigsten Antheil, sondern auch in den benachbarten Ländern und darüber hinaus schlugen ihm die Herzen der gläubigen Katholiken freudig entgegen. Die kirchliche Feier war eine großartige. Zehn [434] Bischöfe waren zur Verherrlichung des Festes erschienen; der König von Preußen schmückte den Jubilar mit dem Schwarzen Adlerorden; durch ein Breve erhob ihn der Papst zu der Würde eines Hausprälaten; die Behörden der Stadt und die Bürger derselben hatten durch viele Veranstaltungen zur Erhöhung des großartigen Festes beigetragen. Von Alter gebeugt starb der Jubelgreis am 3. Aug. 1846. Seine sterblichen Ueberreste ruhen auf dem hohen Chore der Cathedrale zu Münster an der untersten Stufe des bischöflichen Thrones dem Grabgewölbe gegenüber, das den am 23. Octbr. 1845 ihm vorangegangenen geliebten Bruder Clemens August, den hochgefeierten Erzbischof von Köln, aufgenommen hat.