Zum Inhalt springen

ADB:Eisenhart, Johannes

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Eisenhart, Johannes“ von Theodor Muther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 766, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eisenhart,_Johannes&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 18:35 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 5 (1877), S. 766 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann Eisenhart in der Wikipedia
Johann Eisenhart in Wikidata
GND-Nummer 11642687X
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|5|766|766|Eisenhart, Johannes|Theodor Muther|ADB:Eisenhart, Johannes}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=11642687X}}    

Eisenhart: Johannes E., Rechtsgelehrter, geb. 18. Octbr. 1643 zu Erxleben in der Altmark, Sohn des dortigen Pfarrers, studirte seit 1663 in Helmstädt, wurde daselbst Magister artium und 1674 Licentiatus, danach Doctor der Rechte; nach Erlangung einer außerordentlichen Rechtsprofessur erhielt er die ordentliche Professur der Geschichte, Poesie und Sittenlehre, trat dann in die Juristenfacultät als ordin. prof. institutionum, iuris criminalis, pandectarum et codicis; starb als Senior der Facultät 9. Mai 1707. E. war Schwiegersohn des bekannten Rechtsgelehrten Ulrich v. Eyben, der seine Professur in Helmstädt mit einem Sitz im Reichskammergericht vertauscht hatte. Auch der Freundschaft H. Conring’s konnte E. sich rühmen. Der Einfluß dieses großen Gelehrten auf Eisenhart’s schriftstellerische Thätigkeit ist unverkennbar. Schon 1667 hielt E. eine Rede „De coniungendis iurisprudentiae et historicarum studiis“. Seine Werke über Naturrecht sowie über Materien des Criminalrechts, des deutschen Privatrechts und Processes finden sich verzeichnet im Jöcher’schen Gelehrtenlexikon. Sein Sohn Johann Burkhard E., welcher durch eine gelehrte Schrift „De iure patrimonii dividui et individui“ sich bekannt gemacht, war Archivarius und erster Canzleisecretär der Reichsstadt Speyer, Vater von Joh. Friedr. E.