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ADB:Elvers, Christian Friedrich

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Artikel „Elvers, Christian Friedrich“ von Rudolf Elvers in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 75–76, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Elvers,_Christian_Friedrich&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 19:41 Uhr UTC)
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Elvers: Christian Friedrich E., Sohn eines Kaufmanns in Flensburg, geb. am 16. Juli 1797, studirte Rechtswissenschaft in Göttingen und habilitirte sich dort als Privatdocent im J. 1819. Von 1823 ab lehrte er dort als außerordentlicher Professor und von 1828–41 in Rostock als ordentlicher Professor. Dann folgte er einem Ruf als Rath am Oberappellationsgericht in Kassel, in welcher Stellung er bis zu seinem am 2. October 1858 erfolgten Tod verblieb. Folgende Schriften sind von ihm veröffentlicht worden: „Welchen Standpunkt hat gegenwärtig die deutsche Burschenschaft zum deutschen Volk einzunehmen. Einige treugemeinte Worte an die deutsche Burschenschaft“, 1818. – „Beiträge zur Rechtslehre und Rechtswissenschaft“ (insbesondere über Gewohnheitsrecht), 1820. – „Doctrinae iuris civilis Romani de culpa prima lineamenta“, 1822. – „Promptuarium Gaianum sive doctrina et latinitas, quas Gaii institutiones et Ulpiani fragmenta exhibent, in alphabeti ordinem redactae“, 1824. – „Theoretisch praktische Erörterungen aus der Lehre von der testamentarischen Erbfähigkeit, insbesondere juristischer Personen, veranlaßt durch zwei Gutachten der Kieler und Leipziger Juristenfacultäten gegen die Rechtsbeständigkeit der Stiftung und Erbeseinsetzung des Städel’schen Kunstinstituts in Frankfurt a. M.“, 1827. – „Allgemeine juristische Zeitung", 1828–30. – „Allgemeine Rechtszeitung für das deutsche Volk“, 1831. – „Themis, Zeitschrift für praktische Rechtswissenschaft“. Erste Folge, zwei Bände, 1827–30. Neue Folge, ein Band, 1838–41 (das letzte Heft derselben ist auch unter dem besonderen Titel ausgegeben: „Das Recht des Wasserlaufs nach seinen leitenden Principien und in seinen einzelnen Bestimmungen aus den Quellen des römischen Rechts dargestellt“). – „Ueber das Wesen der älteren und neueren katholischen Kirche in ihrer geschichtlichen und nationalkirchlichen Entwicklung“, 1832. – „Praktische Arbeiten, zur Förderung wissenschaftlicher Ausbildung des gemeinen Rechts mitgetheilt“, 1836. – „Die deutsche Eisenbahnsache in besonderer Beziehung auf Kurhessen“, 1844. – „Der nationale Standpunkt in Beziehung auf Recht, Staat und Kirche, dargelegt in einer Reihe von Aufsätzen aus früherer und späterer Zeit“, 1845. – Von 1854 bis zu seinem Tode war er Mitherausgeber des „Archivs für praktische Rechtswissenschaft aus dem Gebiet des Civilrechts, des Civilprocesses und Criminalrechts“ (Marburg und Leipzig). Ferner gab er mehrere Jahre lang eine Missionszeitschrift, „Blätter der chinesischen Stiftung in Kassel“, heraus. E. war ein Schüler Hugo’s und K. F. Eichhorn’s und Anhänger der sogen. historischen Rechtsschule; er nahm aber insofern eine andere Stellung als die meisten Anhänger derselben ein, als er der Nation eine unmittelbare Schöpfungskraft auf dem Gebiete des Rechts zugestand, so daß er dem Nationalwillen, falls er sich in allen gesunden, kräftigen und braven Männern der Nation auspräge, die Befugniß zugestand, jeder Zeit neues Recht zu machen. Dabei befleißigte er sich einer gewissen Universalität auf dem Gebiete des Rechtes, so daß er neben einander romanistische, germanistische und kirchenrechtliche Studien trieb und Theorie und Praxis mit einander in enge Beziehung zu bringen strebte. Er selbst hat auch als akademischer Lehrer einen großen Theil seiner Thätigkeit den Arbeiten der Spruchcollegien gewidmet und später als Mitglied des Oberappellationsgerichtes seine rechtshistorischen Studien fortgeführt. Für die Lehrthätigkeit hatte er viele Gaben und große Vorliebe; nur die damaligen ungünstigen Verhältnisse der abgelegenen und wenig besuchten Universität Rostock, und Differenzen, in die er in Vertheidigung der alten Corporationsrechte der Universität mit der mecklenburgischen Regierung gerathen war, hatten ihn bestimmen können, den Lehrerberuf aufzugeben. In den politischen Kämpfen Kurhessens während der vierziger und fünfziger Jahre stand er nicht auf Seiten der Liberalen, denen er vorwarf, daß sie durch [76] kleinliche Kämpfe um Dinge, die oft nur Nebendinge waren, das natürliche Verhältniß von Fürst und Volk, das Bewußtsein von der Verantwortlichkeit des Regenten gegen den höheren Herrscher und die Pflicht des Gehorsams auf Seiten des Volkes gefährdeten. Durch übereinstimmende religiöse Ueberzeugungen und durch gemeinsame Arbeit auf dem Gebiete der christlichen Liebesthätigkeit mit den conservativen Anhängern der Regierung verbunden, fühlte er sich dennoch oft genug durch den beschränkten Particularismus derselben abgestoßen und betonte ihnen gegenüber nachdrücklich seinen nationalen Standpunkt. Für die deutsche Sache seiner schleswig-holstein’schen Heimath trat er seinen conservativen Freunden gegenüber, namentlich in Berlin, mit allem Nachdruck ein. In den 1850 durch Hassenpflug hervorgerufenen politischen Kämpfen suchte er, der auf beiden Seiten Recht und Unrecht zu erkennen glaubte, eine vermittelnde Stellung einzunehmen; er erhielt auch im Herbst 1850 den Auftrag, ein Vermittlungsministerium zu bilden, das sich jedoch bald als unmöglich erwies. Bei dem dann erfolgenden Einmarsch der Executionstruppen gelang es hauptsächlich seinen Bemühungen, der Anschauung Raum zu gewinnen, daß das Land sich der thatsächlichen Bundesgewalt bis zur rechtlichen Entscheidung des Streites einstweilen zu fügen habe, und dadurch dem Lande seinen Beamtenstand zu erhalten. In religiöser Beziehung hatte er nicht ohne schwere innere Kämpfe die sichere Ueberzeugung von der Wahrheit der evangelisch-lutherischen Lehre gewonnen und er hielt diesen Glauben bis an sein Ende fest. Für den Gustav-Adolf-Verein, für einzelne Unternehmungen der inneren Mission und namentlich für die Heidenmission war er unausgesetzt thätig, und er war namentlich bemüht, die gesammte deutsche evangelische Mission zu einer gemeinsamen Thätigkeit zu verbinden. E. glaubte ihr in China ein großartiges Arbeitsfeld weisen zu können, und als die gewünschte Einigung der confessionellen Differenzen wegen nicht zu Stande kam, suchte er trotz vieler deshalb gegen ihn erhobener Angriffe möglichst viele Kräfte für die chinesische Mission zu gewinnen und war dafür viele Jahre lang litterarisch und auf Reisen thätig.

Ein ausführlicher Nekrolog ist in dem Archiv für praktische Rechtswissenschaft, Bd. XI, 1862, abgedruckt.