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ADB:Erasmus von Manteuffel

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Artikel „Erasmus, Bischof von Camin“ von Martin Wehrmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 48 (1904), S. 383–384, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Erasmus_von_Manteuffel&oldid=- (Version vom 6. Dezember 2024, 02:46 Uhr UTC)
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Erasmus, Bischof von Camin 1522–1544. Aus dem alten pommerschen Geschlecht v. Manteufel stammend ist E. wol um 1475 wahrscheinlich in Arnhausen geboren. Bereits 1491 ist er im Besitze einer Vicarie in Polzin, studirte alsdann in Greifswald (1494), Leipzig (1496) und Bologna (1500) und erwarb die Würde eines Licentiaten der Rechte. Um 1504 trat er in die Kanzlei des Herzogs Bogislaw X. von Pommern und erhielt mancherlei Präbenden in den Domstiften von Camin und Stettin. Er gewann die Gunst seines Herzogs so, daß dieser ihn um 1509 zum Lehrer und Begleiter seines ältesten Sohnes Georg ernannte, als er an den Hof des Herzogs Georg von Sachsen und nach Leipzig gesandt ward. Später bekleidete E. die Würde eines Archidiakonus von Pasewalk und war einer der angesehensten Räthe Bogislaw’s. Dieser veranlaßte auch 1518 den alten Bischof Martin von Camin E. zu seinem Coadjutor zu ernennen. Da von brandenburgischer Seite für diese Würde Graf Wolfgang von Eberstein auf Naugard vorgeschlagen wurde, kam es zu einem langwierigen Streit um die Coadjutorie. Doch endlich gelang es dem Herzoge und dem pommerschen Clerus in Rom durchzusetzen, daß Papst Leo X. am 12. October 1519 E. zum Coadjutor cum spe successionis bestätigte. Die Kosten für das Verfahren in Rom beliefen sich auf mehr als 5000 Gulden. Als Bischof Martin am 2. December 1521 starb, folgte ihm E. und erhielt im folgenden Jahre die Weihe. Er ist der letzte katholische Bischof von Camin. Beim Eindringen der lutherischen Lehre in Pommern machte er seinen Einfluß auf den alten Herzog Bogislaw, der noch keine feste Stellung zu der Neuerung fand, so geltend, daß dieser gegen die in Treptow a. Rega sich äußernde Neigung zu Luther’s Lehre vorging. Er verhinderte es aber nicht, daß der Fürst die Verkündiger des Evangeliums an anderen Orten gewähren ließ und das Kloster Belbuk einzog. Schon damals bewies E. durchaus nicht große Energie oder feste Thatkraft für die Erhaltung der alten Kirche. Nach Bogislaw’s Tode (5. Oct. 1523) war E. von nicht geringem Einflusse auf den Herzog Georg I., der namentlich aus politischen Motiven der Neuerung feindlich gegenüberstand. Gegen die Unruhen, die in verschiedenen Städten ausbrachen, schritt der Herzog energisch ein, und der Bischof stand ihm dabei zur Seite. In seinem bischöflichen Gebiete aber fand trotz der verschiedenen Erlasse und Verordnungen, in denen er die evangelische Lehre verdammte, diese dennoch Anhang und freie Verkündigung. Zäh hielt er an der Opposition fest auch, als Herzog Georg 1531 starb und [384] dessen Bruder Barnim XI., sowie Georg’s Sohn Philipp I. anfangs gemeinschaftlich regierten, dann aber das Land theilten und durch die ganzen inneren Verhältnisse gezwungen auf dem Landtage zu Treptow a. R. im December 1534 die Verkündigung der evangelischen Lehre freigaben und zu einer Neuordnung des Kirchenwesens schritten. Hiergegen opponirte E. und wurde dabei von den Ständen seines Stiftes unterstützt, aber nicht so sehr aus Anhänglichkeit an die alte Lehre, als aus dem Wunsche, dem Stifte die Reichsunmittelbarkeit zu gewinnen. Dies Bestreben hat fortan die Thätigkeit des Bischofs geleitet, doch zeigt er auch hier in seiner Opposition gegen die Herzoge nirgends Energie, sondern mehr eine gewisse Passivität. So mußte er mitansehen, wie sich die evangelische Kirche auch ohne ihn ruhig entwickelte und seine Bemühungen um die Reichsunmittelbarkeit Camins erfolglos blieben. Er vermochte es auch nicht zu hindern, daß die Herzoge sich am 8. Februar 1541 über die fernere Besetzung des Bischofsamtes einigten. Das Alter und andere Interessen scheinen die Thatkraft des niemals sehr energischen Mannes vollkommen gelähmt zu haben. In der Nacht vom 26. zum 27. Januar 1544 erlag E. einem Schlaganfall. In der Kirche zu Polzin ist ein Denkstein für ihn erhalten. Ob die gegen den Charakter des Bischofs gerichteten Vorwürfe berechtigt sind, läßt sich nicht ohne weiteres entscheiden.

Außer den Darstellungen bei v. Medem (Geschichte der Einführung der evangelischen Lehre in Pommern) und Barthold (Geschichte von Pommern Bd. IV, 2) sind anzuführen die Arbeiten von E. Görigk (Erasmus von Manteufel, der letzte katholische Bischof von Camin. Braunsberg 1899) und M. Spahn (Verfassungs- und Wirthschaftsgeschichte des Herzogthums Pommern. Leipzig 1896). In beiden Schriften ist die Behandlung tendenziös gefärbt. Aus dem reichhaltigen, bisher noch durchaus unvollständig benutzten Material im Königl. Staatsarchive zu Stettin bringen einiges Waterstraat (Ztschr. f. Kirchengesch. XXII. XXIII), Graebert (Der Landtag zu Treptow a. R. Berlin 1900) und Beintker (Balt. Studien N. F. V. VI). Während des Druckes des vorstehenden Artikels ist eine Arbeit von Graebert[WS 1] (Bischof Erasmus von Camin. Berlin 1903) erschienen, in der der Bischof eine gerechte Würdigung erfährt.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Karl Graebert, Vorlage: Granbert