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ADB:Esmarch, Heinrich Carl

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Artikel „Esmarch, Heinrich Karl“ von Karl Esmarch. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 375–376, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Esmarch,_Heinrich_Carl&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 08:05 Uhr UTC)
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Esmarch: Heinrich Karl E., geb. am 4. September 1792 zu Holtenau im Herzogthum Schleswig, als ältester Sohn des durch seine Theilnahme am „Hainbunde“ bekannten E. H. Esmarch, studirte von 1809–12 zu Heidelberg und Kiel die Rechte und wurde nach vorzüglich bestandenem Examen, 21 Jahre alt, von der Stadt Kiel zum Senator erwählt, in welcher Stellung er Gelegenheit fand, in den Kriegsläuften von 1813 und 14 der Stadt ersprießliche Dienste zu leisten. Später trat E. in den Staatsdienst, arbeitete einige Jahre in den Bureaux der „Schleswig-holsteinischen Kanzlei“ in Kopenhagen, ward Hardesvogt und Bürgermeister zu Sonderburg auf Alsen, später Rath im Schleswigschen Obergericht, Etatsrath etc. Als Schriftsteller trat E. zuerst im J. 1840 mit der „Darstellung des Strafverfahrens im Herzogthum Schleswig“ auf, welchem Werke eine Reihe von weiteren auf alle Zweige des heimathlichen Rechts sich erstreckenden Arbeiten folgte, die nicht blos von Fachmännern, sondern von allen Schichten der Bevölkerung als Kompaß durch die Klippen verworrenster Rechtszustände freudigst begrüßt wurden und sich bei den Gerichten ein fast gesetzliches Ansehen verschafften. In gelehrten Kreisen ist namentlich das „Handbuch des schleswig’schen Erbrechts als Arbeit von wissenschaftlichem Werthe geschätzt und anerkannt. Diese erfolgreiche Wirksamkeit, die bei der Fülle der Berufsgeschäfte nur durch seltene Arbeitskraft ermöglicht wurde, fand in der Katastrophe von 1848 eine jähe Unterbrechung. Schon seit Jahren war E. in der schleswig’schen Ständeversammlung in die Reihen der entschiedensten Vorkämpfer für die Landesrechte eingetreten. In das Frankfurter Parlament gewählt, hielt er zu den Ueberzeugungen, die damals in H. v. Gagern ihren Vertreter fanden. Bei der Wiederauslieferung der Herzogthümer ward E. mit 30 anderen Patrioten von der „Amnestie“ ausgeschlossen. König Friedrich Wilhelm IV. zog den Exilirten in den preußischen Staatsdienst. Als Appellationsrath zu Frankfurt a. O. ward E. am 15. April 1863 aus vollkräftigem Wirken durch den [376] Tod abgerufen. Die Universität Greifswald hatte ihn 1856 zum Ehrendoctor der Rechte creirt. An seinem Wahlspruch „Besser als das Recht ist unter allen menschlichen Dingen auch das Beste nicht“ hielt er fest bis ans Ende.

Karl Esmarch.