ADB:Feder, Heinrich von
[507] bewegte. Seine „großdeutsche“ Anschauung hinsichtlich einer Reform des deutschen Bundes veranlaßte ihn im April 1866 aus dieser Partei auszutreten. Nach dem Kriege von 1866 blieb F. folgerichtig ein Gegner der „preußischen Spitze“ und ein Wortführer des Planes der Gründung eines süddeutschen Bundes, für den er in einer Schrift, „Der Prager Frieden“, eintrat. Diese Gesinnungen führten ihn zu einer Bundesgenossenschaft mit der particularistischen katholischen Fraction des Landtags, der er indeß seine freiheitlichen Grundsätze nicht zum Opfer brachte. In kirchlicher Beziehung huldigte er einem auch sonst in seinem Naturell begründeten Indifferentismus. Erst 1869 constituirte sich im Lande eine demokratische Partei, die insbesondere das directe Wahlrecht, dem die Nationalliberalen widerstrebten, forderte, deren Programm sich im übrigen von jenem dieser Partei nicht allzuweit entfernte, abgesehen natürlich von der Auffassung der nationalen Frage, in der die beiden Parteien ein unlöslicher Gegensatz trennte. Der Krieg von 1870/71 und die Gründung des Reichs versöhnten auch F. mit der neuen Lage der Dinge, wenngleich die Reichsverfassung nicht ganz seinen Anschauungen entsprach. In der Kammer stimmte er den Versailler Verträgen freudig zu. Bei der Verhandlung über die Militärconvention enthielt er sich der Abstimmung. In die Fraction seiner früheren Gesinnungsgenossen trat er nicht wieder ein, schon deshalb nicht, weil er an der inzwischen demokratisch gewordenen Gemeindeverwaltung seines Wohnortes Mannheim eifrigen Antheil nahm. Im Landtage, dem F. bis 1886 angehörte, sprach und stimmte er gegen alle und jede Ausdehnung der bureaukratischen Machtsphäre, auf kirchenpolitischem Gebiet gegen jede klericale Machtentfaltung, im übrigen für möglichste Autonomie der Gemeinden, für die thunlichste Ausdehnung und Stärkung der Selbstverwaltung. Durch seine reichen Kenntnisse, die Unabhängigkeit seines Urtheils, die urbane Art seiner Beredsamkeit, die nicht einer sarkastischen Ader entbehrte, genoß F. nicht nur die allgemeine Achtung, sondern auch einen nicht zu unterschätzenden Einfluß in der Zweiten Kammer. Neben seiner parlamentarischen Thätigkeit und den Arbeiten seines Berufs als Anwalt und Stadtrath fand F. auch noch Zeit zu litterarischen Arbeiten, von denen wir nur seine zweibändige „Geschichte der Stadt Mannheim“ (1875–77) anführen wollen. In seinem letzten Lebensjahre siedelte F. ganz nach Wertheim über, wo er ein schönes Landhaus besaß, in dem er bisher zur Sommerfrische verweilt hatte und jetzt Ruhe und Erholung von den Mühen eines arbeitsreichen Lebens suchte. Hier wollte er ein länger geplantes Werk, eine Geschichte der constitutionellen Entwicklung Badens, schreiben. Leider sind von demselben nur Bruchstücke vorhanden. Nach einer heftigen Erkrankung von nur vier Tagen, die er sich durch eine Erkältung zugezogen hatte, starb F. am 19. März 1887. Er wurde überall betrauert, wo man für seine in sich gefestigte, innerlich durchaus wohlwollende, nach außen zuweilen scharf ablehnende, in allen Verhältnissen des Lebens durch und durch ehrliche Persönlichkeit Verständniß hatte.
Feder: Heinrich v. F. war am 20. Januar 1822 als Sohn eines höheren Beamten der Fürstlich Löwenstein’schen Verwaltung in Wertheim geboren, trat um die Mitte der 1840er Jahre in den badischen Staatsdienst, prakticirte beim Oberamt Bruchsal, wählte aber bald den Anwaltstand und wurde im Herbst 1848 zum Hofgerichtsadvocaten bei dem Bruchsaler Hofgericht ernannt. Mit der großen Mehrzahl seiner Collegen des Anwaltstandes, besonders unter dem Einfluß des Führers der radicalen Partei, L. Brentano, schloß er sich in der Zeit der Bewegung von 1848 dieser an, ohne jedoch den Boden des Gesetzes zu verlassen. Er gehörte zu den überzeugten Anhängern der deutschen Grundrechte und war für revolutionäre Agitationen nicht zu haben. Er betheiligte sich auch nicht an der Thätigkeit der revolutionären Regierung, deren Oberhaupt Brentano ihm jedes ihm zusagende Amt anbot. Aber obwohl er sich nie activ an der Revolution von 1849 betheiligt hatte, wurde er doch nach dem Einmarsch der preußischen Truppen auf kurze Zeit in Haft genommen. Eine Untersuchung wegen Theilnahme am Hochverrath konnte aber gegen ihn nicht geführt werden, da sich schon im Vorverfahren ergab, daß dazu jeder Grund fehle. Doch wurde er, als politisch anrüchig, auf einige Zeit von der Anwaltschaft suspendirt. Eine Broschüre, „Die Partei des gemäßigten Fortschrittes und ihre Fehler“, und eine von den Juristen als trefflich anerkannte Schrift „über den Hochverrat“ führten bald dazu, daß F. seinen Beruf wieder, jetzt als Rechtsanwalt in Offenburg, aufnehmen konnte. Als Anwalt genoß er durch seine hervorragenden Fähigkeiten, die sich besonders beim Plaidoyer bewährten, und durch seinen makellosen Charakter großes Ansehen bei den Richtern wie bei den Parteien. Die neue Aera, welche mit dem Jahre 1860 in Baden anbrach, führte, wie so manchen freigesinnten Mann, der während der Reactionszeit sich vom öffentlichen Leben ferne hielt, auch F. wieder in die politische Laufbahn. Im J. 1863 trat er als Abgeordneter seiner Vaterstadt Wertheim in die zweite Kammer ein. Er schloß sich dort der von Eckhard und Kiefer gegründeten badischen Fortschrittspartei an, die sich im wesentlichen auf einer von F. durch eine „Badische Reform“ betitelte Schrift vorgezeichneten Bahn- Badische Biographien 4, 115 ff.