ADB:Francke, Wilhelm Franz Gottfried
[243] Rath im Oberappellationsgericht und ordentlicher Professor des römischen Rechts an der Universität zu Jena. Bald gehörte F. zu den beliebtesten Lehrern dieser Hochschule und es erregte daselbst große Trauer, als der inzwischen berühmt gewordene Pandectist Ostern 1844 nach Göttingen zurückkehrte. Mit dem Titel Hofrath begabt, hatte F. eine Professur für römisches Recht überkommen, in welcher er seinen Ruf als ausgezeichneter Pandectenlehrer bis an sein Lebensende bewahrte. Er starb nach einem durch Unfälle getrübten Lebensabend am 12. April 1873. Hauptschriften: „Civilistische Abhandlungen“, Göttingen 1826. – „Beiträge zur Erläuterung einzelner Rechtsmaterien“, Göttingen 1828. – „Das Recht der Notherben und Pflichttheilsberechtigten“, Göttingen 1831. – „Commentar über den Pandectentitel: De hereditatis petitione“, Göttingen 1864. Seit 1837 war F. Mitherausgeber des „Archiv für civilist. Praxis“.
Francke: Wilhelm Franz Gottfried F., Rechtsgelehrter, geboren zu Lüneburg am 26. Juli 1803, erhielt seine Vorbildung auf den Schulen zu Braunschweig und zu Lüneburg, auch besuchte er das Collegium Carolinum zu Braunschweig, dann studirte er seit Ostern 1821 die Rechtswissenschaft in Göttingen. Zum Doctor der Rechte promovirt am 4. Aug. 1824, als Privatdocent habilitirt Ostern 1825, zum außerordentlichen Professor und Assessor des Spruchcollegii ernannt am 1. Juli 1828. Zu Ostern 1831 folgte F. einem Ruf als- Günther, Lebensskizzen der Professoren der Universität Jena (1858), S. 93 f. – Unsere Zeit, 1873. II. 221.