ADB:Gönner, Nikolaus Thaddäus Ritter von
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[368] in Oesterreich, Preußen, Sachsen, Rußland zur Beurtheilung vorgelegt wurden.
Gönner: Nicolaus Thaddäus von G., Jurist und Staatsmann, geb. 18. Decbr. 1764 in Bamberg, † 1827 in München. 1792 zum Professor ernannt, von 1799–1800 in Ingolstadt, von 1800–1811 Professor in Landshut; 1804 Prokanzler daselbst. 1811 Mitglied der Geheimrathcommission zur Ausarbeitung des neuen Strafgesetzbuchs in München, 1812 Director des Appellationsgerichts im Isarkreise, 1813 geadelt, 1815 geheimer Justizreferendar, 1817 Staatsrath. Nach Verlegung der Universität Landshut nach München hielt G. als Honorarprofessor daselbst Vorträge über Rechtsphilosophie. – Seine Hauptwerke sind folgende: „Handbuch des gemeinen deutschen Processes“, 4 Theile (1802–1804); „Deutsches Staatsrecht“ (1804); „Archiv für Gesetzgebung und Reform des juridischen Studiums“, 4 Bde. (1808–1812); „Von Staatsschulden, deren Tilgungsanstalten und vom Handel mit Staatspapieren“ (1826). Seine eigentliche Bedeutung machte sich auf legislativem Gebiete geltend und zwar nicht nur in seinem Vaterlande Baiern durch seine Mitgliedschaft in der Gesetzgebungscommission und durch seinen „Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen“, 3 Bde. (1815–1817), ferner sein mit Schmidtlein herausgegebenes „Jahrbuch der Gesetzgebung und Rechtspflege im Königreich Baiern“, 3 Bde. (1818–1820), sondern auch über die Grenzen seines Vaterlandes hinaus, indem ihm die gleichzeitigen Gesetzgebungsarbeiten- Vgl. Pierer’s Lexikon, 6. Aufl. 9. Bd.