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ADB:Gatzert, Hartmann Freiherr von

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Artikel „Gatzert, Christian Hartmann Samuel Freiherr von“ von Philipp Walther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 413–414, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gatzert,_Hartmann_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 13. November 2024, 01:56 Uhr UTC)
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Gatzert: Christian Hartmann Samuel Freiherr v. G., großherzogl. hessischer Staatsminister, Regierungs- und Oberappellationsgerichtspräsident, war geb. am 4. Juni 1739 zu Meiningen, wo sein Vater Mädchenschullehrer war. Bis zum J. 1756 besuchte er das Lyceum seiner Vaterstadt, bezog dann 1757 die Universität Göttingen, wo er neben historischen und philologischen anfangs, da er sich der Medicin zu widmen gedachte, naturwissenschaftliche und medicinische Collegia besuchte, dann aber, als er sich für das Rechtsstudium entschieden hatte, bei Gebauer, Ayrer, Pütter, Selchow u. a. m. juristische Vorlesungen besuchte. Im J. 1761 übernahm er eine Hofmeisterstelle bei Herrn v. Uslar, gab dieselbe aber mit dem Ende des J. 1763 wieder auf. Nachdem er im März 1764 die juristische Doctorwürde erhalten hatte, wurde er im October desselben Jahres außerordentlicher Professor der Rechte in Göttingen. Nach gelehrten Reisen in Holland und England folgte er im J. 1767 dem Ruf als ordentlicher Lehrer der Rechte und Syndicus der Universität Gießen. Er widmete sich seinem neuen Vaterlande mit warmer Anhänglichkeit, von welcher mehrere sehr vortheilhafte auswärtige Dienstanträge ihn abzuziehen nicht vermochten. Im J. 1779 wurde er von den Grafen des obersächsischen Kreises zum Reichskammergerichts-Beisitzer präsentirt, und vom Kammergericht mit großem Beifalle pro receptibili erklärt; da indessen über die Präsentationsbefugniß selbst [414] unter den Ständen des obersächsischen Kreises Streitigkeiten entstanden, so erfolgte einige Jahre nachher eine neue Präsentation von Seiten des preußischen Hofes, welche das baldige Einrücken in die Assessorstelle zur Folge gehabt haben würde. Jedoch der Landgraf von Hessen-Darmstadt ernannte ihn zum Mitglied des Staatsministeriums und in der Folge zugleich zum Regierungs- und Oberappellationsgerichtspräsidenten. Nach dem Tode des Landgrafen Ludwig IX. wurde G. auf Empfehlung von dessen Nachfolger im J. 1790 von Kurpfalz als damaligem Reichsverweser, in den Reichsfreiherrnstand erhoben, im J. 1797 als außerordentlicher Gesandter an den Wiener Hof und von da als Subdelegirter zur Reichsfriedensdeputation nach Rastadt abgesendet. Nach Beendigung des Rastadter Congresses bat er um seine Dienstentlassung und erhielt dieselbe mit einem ansehnlichen Ruhegehalt und mit Beibehaltung aller mit dem bekleideten Ministerialposten verbundenen Auszeichnungen und Vorzüge. Er privatisirte hierauf seit dem J. 1800 zu Gießen in philosophischer Zurückgezogenheit und endigte daselbst seine thätige und ruhmvolle Laufbahn im 68. Lebensjahre, nachdem er 33 Jahre dem hessischen Staate in den wichtigsten Angelegenheiten die ersprießlichsten Dienste geleistet hatte. – Außer seinen, in den Pütter’schen, Meusel’schen und Strieder’schen Litteratur- und Gelehrtengeschichten verzeichneten gelehrten Schriften ist er Verfasser mehrerer gedruckter Staatsschriften, welche von 1790 bis 98 erschienen sind.