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ADB:Geffcken, Heinrich (Kaufmann)

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Artikel „Geffcken, Heinrich“ von Emil von Melle in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 493–494, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Geffcken,_Heinrich_(Kaufmann)&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 07:13 Uhr UTC)
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Geffcken: Heinrich G., Senator der freien Stadt Hamburg, geb. daselbst am 24. Octbr. 1792, trug das Gepräge eines echten hanseatischen Bürgers und Senators. – Während Neigung und Befähigung ihn auf das Studium hinzuweisen schienen, war er durch den frühen Tod seines Vaters veranlaßt worden, sich dem Kaufmannsstande zu widmen. Schon in seinem 14. Jahre mußte er die Schule verlassen und als Handlungslehrling in das praktische Leben treten, aber er wußte eine so frühe unterbrochene wissenschaftliche Bildung aus sich selbst weiter auszubauen. Freilich mußte er dazu bei anstrengender Tagesarbeit dem Schlafe die frühen Morgenstunden abgewinnen. Oftmals wurde ihm dies recht schwer und der alte Handlungsdiener, von dem er sich wecken ließ, mußte ihm Abends versprechen, ihn jedenfalls zum Aufstehen zu zwingen, auch wenn er ihn am andern Morgen dieses Versprechens entbände. Aus der mit Fliesen gepflasterten Kammer, in welcher die Lehrlinge des Geschäfts schliefen, eilte er dann in das noch einsame Comptoir, um den Studien obzuliegen, die ihn eine, auch bei Kaufleuten großer Handelsstädte ungewöhnliche, wissenschaftliche Bildung gewinnen ließen. Geffcken’s Jünglingsjahre fielen in die große Zeit, in welcher Deutschland das Joch der Fremdherrschaft abschüttelte. Der kurze Jubel über die erste Befreiung Hamburgs (März 1813) war verrauscht, die befreundeten Russen hatten die Stadt verlassen und die Franzosen zogen wieder ein. G., der durch seine inzwischen an den Tag gelegte deutsche Gesinnung sich gefährdet wußte, ging nach Schweden. Der Gang der Ereignisse veranlaßte ihn aber bald, nach Deutschland zurückzukehren, um sich dem Corps der freiwilligen Jäger anzuschließen, welches in Wismar aus geflohenen und vertriebenen Hamburger Bürgern zur Mithülfe an der Befreiung ihrer Vaterstadt zusammentrat. Mit diesem Corps, in dessen Mitte er auch bei einem Vorpostengefecht verwundet wurde, nahm er Theil an der Belagerung und Entsetzung Hamburgs von den Franzosen und mit demselben zog er ein in die zum zweiten Male befreite Stadt. Nach dieser Kriegsepisode unternahm G. eine abermalige Reise nach Schweden, auf der er fast ein Jahr zubrachte, und trat dann am 1. Januar 1816 als Theilnehmer in das elterliche Handlungshaus. Für dasselbe die sichere geschäftliche Grundlage zu gewinnen, war jetzt sein Bemühen; nur zeitweise, namentlich Sonntags, erlaubte er sich eine Beschäftigung mit Poesie und Wissenschaft. Er mußte aber wol finden, daß er sich dieser Beschäftigung, für die er die größte Neigung hatte, auch in beschränktem Maße nicht hingeben dürfe, wenn nicht die Arbeit seines Berufes darunter leiden sollte. In einem Gedichte nahm er von der Muse, „der er doch kein echter Sohn“, förmlichen Abschied und widmete sodann seiner geschäftlichen Thätigkeit seinen ganzen Fleiß bis zu dem Abschnitt seines Lebens, der ihn zur Wirksamkeit für das Gemeinwohl berief. Die bürgerliche Verwaltung in den Hansestädten rekrutirt sich aus den weitesten Kreisen; von denen, die herangezogen werden, gelangen diejenigen, welche sich als befähigt und als opferbereit in Hingabe ihrer Zeit und Kräfte erweisen, zu den wichtigeren Aemtern. Als ein Mann der letztgenannten Art wurde G. erkannt. [494] Verdient machte er sich namentlich als Mitglied der Behörde der Hamburger Giro-Bank, deren ausgebildete Einrichtungen (die dem späteren Giro-Verkehr der Reichsbank als Grundlage gedient haben) weiter zu vervollkommnen er sich bestrebte; sodann als Mitglied der Commerzdeputation (Handelskammer) und nach dem großen Brande als Mitglied der Raths- und Bürgerdeputation von 1842, welche den Wiederaufbau Hamburgs leitete. Während er an der Bankverwaltung theilnahm, zog er das ganze Bankwesen in den Bereich seines Studiums, später die Zoll- und Besteuerungsfragen und andere Gegenstände der Volkswirthschaft und Handelspolitik. In diesen Fächern, in denen er die praktischen mit den theoretischen Kenntnissen verband, wurde er eine Specialität und eine Autorität, die weithin Geltung erhielt. Auch litterarisch wirkte er durch seine handelspolitischen Broschüren: „Die Stellung der Hansestädte“ und „Zur Bankfrage“. Im J. 1845 wurde G. zum Senator erwählt und trat nunmehr in einen noch größeren Wirkungskreis. Er hatte u. A. wesentlichen Antheil an der Denkschrift des Hamburger Senats über die Differentialzölle, welche die Prinzipien des freien Handels vertheidigt und der die Ehre widerfuhr, bei Aufhebung der englischen Navigationsacte für das Parlament in das Englische übersetzt zu werden. Bei den Berathungen über eine Zoll- und Handelseinigung Deutschlands, die 1848 in Frankfurt und 1851 in Dresden und Frankfurt stattfanden, war G. der Bevollmächtigte des Hamburger Senats und wußte die hamburgische Freihafenstellung für alle Eventualitäten zu wahren. In der großen Handelskrisis von 1857 gehörte er zu denen, die einen klaren Blick behielten und glücklich verhinderten, daß Staat und Gesetzgebung, wie von dem aufgeregten Handelsstande gewünscht wurde, in den sich natürlich entwickelnden Gang der Verhältnisse eingriffen. G. † am 3. Oct. 1862[1].

Heinrich G., ein Nekrolog, im Hamb. Correspondenten vom 9. Januar 1862.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 494. Z. 25 v. o. l.: 3. December 1861 (st. 3. Oct. 1862). [Bd. 9, S. 796]