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ADB:Groschlag zu Dieburg, Friedrich Carl Freiherr von

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Artikel „Groschlag von Diepurg, Carl Friedrich Willibald Freiherr von“ von Emanuel Leser in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 741–742, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Groschlag_zu_Dieburg,_Friedrich_Carl_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 21. Dezember 2024, 14:55 Uhr UTC)
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Groschlag v. Diepurg: Carl Friedrich Willibald Freiherr v. G., hervorragend unter den aufgeklärten Staatsmännern des 18. Jahrhunderts, trat jung unter die kurmainzischen Hof- und Regierungsräthe und wurde von Kurfürst Emmerich Joseph bei seiner Thronbesteigung 1764 zum Conferenzminister und Vicegroßhofmeister, bald darauf zum Großhofmeister, später auch zum Vicedom zu Aschaffenburg gemacht. Er war die Seele der Politik des Kurfürsten während der ganzen Regierung desselben und verdient daher seinen vollen Antheil an dem Lobe, das die Verwaltung des Mainzer Staates in diesem Jahrzehnt bei der [742] unparteiischen Geschichte erworben hat. Als nach dem Tode Emmerich Joseph’s die Gegner seiner Maßnahmen zur Herrschaft gelangten, da fiel G. sofort als Opfer ihrer Bestrebungen; er ging 1774 durch den Beschluß des Domcapitels, den der neue Kurfürst bestätigte, aller seiner Würden und Aemter verlustig. Da hat ihn die französische Regierung unterstützt und geradezu aus empfindlicher Noth gerettet, indem sie ihn als Gesandten in ihre Dienste nahm, ohne daß er darum Deutschland oder auch nur seine engere Heimath verlassen mußte. Wenigstens diese Andeutungen über Groschlag’s späteres Leben ergeben sich aus einem Berichte des Herzogs Karl August von Weimar, der 1784 ihm vergeblich den Antrag stellte, in preußische Dienste zu treten. Er starb als der letzte Mann seines Stammes am 25. Mai 1799. Seine beiden Töchter vermählten sich mit Grafen Lerchenfeld und Colloredo.

Kneschke, Adelslexikon. Ranke, Die deutschen Mächte und der Fürstenbund II, 274. 275.