ADB:Gustermann, Anton Wilhelm
[213] derselben, 1803 Censor für die juristischen und historischen Schriften. Er ist kein hervorragender Schriftsteller, besaß jedoch großen Fleiß und einen guten praktischen Sinn, der seinen Schriften für ihre Zeit Werth gibt als Darstellung der bestehenden rechtlichen Zustände. Schriften: „Versuch eines vollständigen österreichischen Staatsrechts“, 1. Theil (einziger), 1793; „Ausbildung der Verfassung des Königreichs Ungarn“, 2 Bde. 1811; „Ungarisches Staatsrecht“, 1. Bd. 1818; „Oesterreichische Privatrechtspraxis, enth. das gerichtl. Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen und den Justizgeschäftsstyl“, 3 Bde. (3. Aufl. in 2 Bdn. 1823); „Oesterreichisches Kirchenrecht in den deutschen, ungarischen und galizischen Erbstaaten“, 1807. 3 Thle. 2. Aufl. 1812. Dazu Uebers. von Filangieri’s „Wiss. der Gesetzgebung“, 1. Th. 1784; „Kurze Geschichte Preußens mit Urkunden und Anmerk.“, 1786. Sämmtlich Wien.
Gustermann: Anton Wilhelm G., geb. etwa 1760 und gest. am 24. Jan. 1823 zu Wien, machte hier seine Studien, war lange Zeit Repetent, seit 1796 für Kirchenrecht an der Theresianischen Akademie, 1797 Professor an- Meusel, 2. Nachtrag, Lemgo 1787. S. 113. v. Wurzbach, Biogr. Lex. VI. 44.