ADB:Gwinner, Philipp
[241] des Obligationenrechts zu Dresden lebhaften und dankbar anerkannten Antheil. Für weitere Kreise erhielt er Bedeutung durch seine Thätigkeit als Kunstkenner, Kunstkritiker und Kunsthistoriker. Er besaß nicht nur selbst eine auserlesene Gemälde- und Kupferstichsammlung, er hat nicht allein alle der Stadt gehörige zerstreute Gemälde aufgesucht, nach ihrer Schule oder ihrem Meister bestimmt, inventarisirt und zu einer städtischen Gallerie vereinigt, sondern auch als Schriftsteller dieses Specialgebiets – seit Hüsgen („Nachrichten von Frankfurter Künstlern und Kunstsachen“, 1780) von hiesigen Gelehrten, wie A. Kirchner, nur gestreift, – durch sein Werk: „Kunst und Künstler in Frankfurt a. M. vom 13. Jahrhundert bis zur Eröffnung des Städel’schen Institutes“, 1862 und durch die „Zusätze und Berichtigungen“ dazu 1867 mit seiner Beherrschung und Erschöpfung des reichhaltigen Stoffes, mit gründlicher Kenntniß, seinem Kunstsinn und eingehendem Verständniß so angebaut, daß den kommenden Bearbeitern kaum eine Nachlese übrig bleiben wird. Nebenbei hat G. eine in den Besitz des Professor Dr. K. Halm in München übergegangene Autographensammlung angelegt, deren Werth nicht allein in den Handschriften berühmter Männer, sondern auch in der Wichtigkeit und charakteristischen Eigenthümlichkeit der Schriftstücke bestand, so daß sie vielfach als Quelle für litterarhistorische und geschichtliche Forschungen benutzt wurde. G. starb nach kurzer Krankheit am 11. December 1868, zwei Monate nach seinem Doctorjubiläum, dessen Ehrentag der bescheidene Mann sogar seinen nächsten Angehörigen verschwieg. In dem Nekrologe, den Justizrath Dr. Euler im historischen Vereine am 29. Decbr. 1868 vortrug, hob derselbe neben seinem biedern, ehrenhaften Charakter seine reiche Herzensgüte, Lauterkeit und Treue, sowie seinen Mannesmuth hervor, Eigenschaften, die gepaart mit seltener Anspruchlosigkeit ihm auch als Menschen die allgemeine Hochachtung erworben haben.
Gwinner: Philipp Friedrich G., Kunsthistoriker und Jurist, geb. am 11. Januar 1796 auf dem Gutleuthof bei Frankfurt a. M., den damals sein Vater von der Stadt in Pacht hatte, empfing seine Gymnasialbildung in seiner Vaterstadt und zu Darmstadt, zog nach Absolvirung derselben als 18jähriger Jüngling mit der Schaar der freiwilligen Jäger nach Frankreich, studirte vier Jahre die Rechtswissenschaft zu Berlin, Gießen und Jena, nahm am 31. Oct. 1817 am Wartburgsfeste Theil und wurde Mitbegründer der deutschen Burschenschaft. 1818 promovirte er in Gießen und trat 1819 in die Zahl der Advocaten seiner Vaterstadt. 1823 wurde er Criminalrath (er wußte in dieser Stellung die Pflichten dieses durch die politischen Untersuchungen erschwerten Amtes mit den Rücksichten der Humanität in versöhnenden Einklang zu bringen), 1826 wurde er Mitglied der gesetzgebenden Versammlung, 1831 der ständigen Bürgerrepräsentation, 1835 Senator, 1862 und 1865 älterer Bürgermeister, in welcher Eigenschaft er die bekannten Noten an Oesterreich und Preußen unterzeichnete, der letzte ältere Bürgermeister der „freien Stadt Frankfurt“, der dieses Amt bis zum Jahresschlusse verwaltet hat. Von 1836 gehörte er als Senator dem Stadtgerichte, dessen Directorium er mehrmals geführt, von 1854 als Schöff dem Appellationsgericht an, 1862 wurde er zum Syndicus ernannt, 1857 bereits war er zur Stadtkämmerei und zur Stiftungsdeputation deputirt, 1863 nahm er als Mitglied der Bundescommission an der Berathung des Entwurfs