ADB:Höpfner, Michael

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Artikel „Höpfner, Michael“ von Ernst Kelchner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 112–113, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:H%C3%B6pfner,_Michael&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 08:51 Uhr UTC)
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Höpfner: Michael H., Buchdrucker in Stettin, auch Höppener genannt und urkundlich geschrieben, war 1624 in Stettin geboren und ist als dritter Buchdrucker seiner Vaterstadt zu bezeichnen. Er trat als Lehrling in das Geschäft von Georg Rhates daselbst ein, machte dann verschiedene Reisen, um sich für seine Kunst weiter auszubilden und stand bei seiner Rückkehr in die Heimath der Druckerei der Wittwe seines früheren Lehrherrn vor. Dann finden wir ihn in der Götzke’schen Officin thätig, nachdem seine Prinzipalin gestorben war und 1653 legte er eine eigene Buchdruckerei an, die später vom Magistrat zur Rathsdruckerei erhoben wurde. Bald strengte er einen Proceß gegen seinen ehemaligen Prinzipal, Georg Götzke an. Dieser war nämlich der Typograph des königlichen Pädagogii und hatte das Recht den Druck aller Sachen, welche für das Pädagogium und Consistorium bestimmt waren, zu besorgen. Außerdem das Recht das Gesangbuch, den Katechismus Luther’s und noch einige andere Bücher allein drucken zu dürfen. Dieser Streit dauerte vom März 1653 bis zum 4. Juli 1664 und wurde von H. durch ein Erkenntniß des Tribunals zu Wismar verloren. Aber schon im J. 1654 war H. zwar concessionirt worden von Seiten der Regierung, allein es war ihm zugleich aufgegeben worden, „sich an allerhand fremden Büchern, Tractaten und Materien begnügen zu lassen“. Daher nannte er sich auch zuweilen „Königlicher Buchdrucker“. 1676 starb H. und hinterließ das Geschäft seiner Wittwe und seinen Kindern, welche dasselbe gemeinschaftlich fortsetzten, bis später ein Sohn allein es übernahm. Dieser Sohn war Samuel H., ein gelehrter Mann, sowie hinterpommerscher Gerichtsadvocat, welcher aber schon 1697 starb. Sein Bruder Johann hat wol auch Antheil an der Buchdruckerei gehabt, doch steht nur fest, daß er in der Officin seines Bruders gearbeitet hat. Er wollte sich in Colberg und Stargard niederlassen, was ihm jedoch nicht gelang, dagegen gründete sein Sohn Karl 1710 zu Greifswald eine Buchdruckerei. – Hermann Gottfried Effenbart aus Helmstädt, der als Gehülfe in der Samuel Höpfner’schen Buchdruckerei gearbeitet, heirathete die Tochter des Samuel, Katharina Elisabeth. Im J. 1708 hatte er zwar das Adolphische Geschäft in Greifswald gekauft, allein er übergab dieses seinem Schwager Karl [113] H., zog es aber vor in Stettin zu bleiben. Er starb im Alter von 73 Jahren am 25. December 1746 und hatte den Titel eines Rathsbuchdruckers geführt. Sein Nachfolger wurde sein Sohn gleichen Namens, welcher das Geschäft in großen Flor brachte. Nicht allein, daß er zum königlich preußisch-pommer’schen Regierungs-, Kriegs- und Domänen-Kammer-Buchdrucker ernannt wurde, sondern er erhielt auch ein landesherrliches Privilegium zum Drucke der herrschaftlichen Sachen und Zeitungen, welches ihm unterm 28. August 1755 ertheilt und 1765 auf seine Familie ausgedehnt wurde. Neben diesen amtlichen Arbeiten wurden auch verschiedene wissenschaftliche Werke angefertigt, wie L. W. Brüggemann’s Beschreibung von Vor- und Hinterpommern, 1779–1784 etc. Hermann Gottfried Effenbart der Zweite starb am 17. Juni 1784. Das Geschäft wurde von seiner Wittwe und seinen drei Kindern gemeinschaftlich fortgeführt und bestand unter der Firma: „Herman Gottfried Effenbarts Erben“ fort, den Druck der „Stettiner Zeitungen und Amtsblätter“ besorgend.

Vgl. Gräße, Lehrbuch der Literärgeschichte III. 1. S. 188. Mohnike, Geschichte der Buchdruckerkunst in Pommern S. 27–31 etc.