ADB:Heinrich (Graf von Luxemburg)
Kaisers Heinrich III., in welcher dieser die von dem Bischofe Diedrich von Verdun gestiftete Abtei St. Airy bestätigte. Auch besaß er die Advocatie der Abteien St. Willibrord und St. Maximin, welche in dem Hause der luxemburger Fürsten erblich war. Von einzelnen unter seiner Regierung eingetretenen Ereignissen ist fast nichts bekannt, als daß er mit dem Erzbischofe Egilbert von Trier einen Vertrag abgeschlossen, gemäß welchem er von diesem 600 mansi unter der Bedingung erhalten sollte, daß er ihn im Kampfe gegen jeden Feind, mit Ausnahme des deutschen Reichs, unterstützen werde. Wegen des frühen Todes des Grafen konnte der Vertrag nicht ganz erfüllt werden; H. erhielt nur 300 mansi, sein Bruder und Nachfolger Wilhelm die andere Hälfte. H., der schon 1096 starb, war lange Zeit von den vaterländischen Geschichtschreibern nicht einmal zu den regierenden Fürsten des luxemburger Landes gerechnet worden. Erst Ernst, der Verfasser der Geschichte von Limburg, und nach ihm ganz besonders Dr. Schötter haben mit unumstößlichen Beweisen dargethan, daß er zu den regierenden Grafen zu zählen ist. Einen zwar beredten, doch in seiner Beweisführung wenig logischen Verfechter fand die andere Meinung in Dr. Neyen.
Heinrich III. (I.), Graf von Luxemburg (1086–96), Nachfolger seines am 8. August 1086 verstorbenen Vaters Konrad, tritt als regierender Graf von Luxemburg zuerst auf in einer Urkunde des- Vgl. M. S. P. Ernst, Histoire du Limbourg, Liége 1838, t. II. p. 30. Dr. J. Schötter, Einige kritische Erörterungen über die frühere Geschichte der Grafschaft Luxemburg (Programm-Abhandlung des Athenäums von Luxemburg), 1859. Dr. Aug. Neyen, Henri, fils du comte Conrad I, a-t-il été comte régnant de Luxembourg, Luxemburg 1846.