ADB:Held, Gustav Friedrich
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Held: Gustav Friedrich H., geboren zu Meuselwitz im Altenburgischen den 29. Mai 1804, königl. sächsischer Oberappellationsrath, trat am 24. Febr. 1849 als Justizminister an die Spitze des Uebergangsministeriums, welches das Märzministerium Braun – v. d. Pfordten ablöste und, in der Frage wegen Anerkennung der Reichsverfassung unter sich uneinig, am 2. Mai dem Ministerium Beust den Platz räumte. H. starb zu Dresden am 24. April 1857 noch vor Vollendung des ihm übertragenen Entwurfs zu einem Civilgesetzbuch für das Königreich Sachsen und einige Nachbarstaaten, welcher letztere jedoch von Seiten juristischer Autoritäten vielfache Angriffe erfuhr und deshalb von der Regierung zurückgezogen wurde.