ADB:Heydendorff, Samuel Conrad Edler von

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Artikel „Heydendorff, Samuel Konrad, Edler von“ von Eugen von Friedenfels in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 354–355, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heydendorff,_Samuel_Conrad_Edler_von&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 06:47 Uhr UTC)
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Heydendorff: Samuel Konrad, des heil. röm. Reichs Edler v. H., Bürgermeister von Mediasch und siebenbürgischer Gubernialrath, geb. zu Bistritz um die Mitte des 17. Jahrhunderts, † 1727. Von einem seit Beginn des 17. Jahrhunderts in Bistritz öffentliche Aemter bekleidenden Geschlechte stammend, war Samuel Konrad im Jahre 1678 in die Dienste der Stadt und des Stuhles Mediasch getreten. Mit dem damals sehr einflußreichen Notarsposten beim Magistrate beginnend, ward er 1687 Königsrichter, 1688 Bürgermeister, in welcher Würde er bis zum Jahre 1706, einer zu jener Zeit häufig beobachteten Gewohnheit gemäß mit Petrus Hermann in den beiden höchsten Würden alternirte, indem abwechselnd der Eine von Beiden zum Bürgermeister, der Andere gleichzeitig zum Königsrichter gewählt wurde. Er wird schon seit dem Jahre 1692 als siebenbürgischer Gubernialrath sächsischer Nation erwähnt; doch wurde er erst auf dem 1695 in Klausenburg abgehaltenen Landtage vom Gubernium an Stelle des verstorbenen Gubernialraths und Hermannstädter Bürgermeisters Christian Reichard zum Rathe proclamirt. In den Zeiten der Rákóczy’schen Empörung (1701–1711) war Hermannstadt, der Sitz des Guberniums, wo der kaiserliche commandirende General Graf Rabutin seine ganze Macht concentrirt hielt, Jahrelang von den Insurgenten eingeschlossen; regelmäßige Landtage konnten unter den obwaltenden Umständen von 1705 bis 1708 nicht abgehalten werden. Als nun im letztgenannten Jahre der Gubernator Graf Georg Bánffy mit Tode abging, war das königliche Gubernium (consilium duodecimvirale) bis auf die drei Mitglieder: Stefan Haller, den Hermannstädter Königsrichter Petrus Weber und Samuel Konrad v. H. völlig ausgestorben, welche sich um Anordnung einer verfassungsmäßigen Ergänzung (landtägliche Wahl) der höchsten Landesstelle nach Hofe verwandten. Statt dieser aber wurde nur eine Interimscommission bestellt, indem diesen drei, vom Lande gewählten Räthen noch zwei vom Kaiser ernannte Ausländer beigegeben und diesen noch dazu der Vorsitz übertragen wurde. – Nachdem endlich 1711 mit dem Szathmárer Frieden die Rákóczy’sche Empörung abgeschlossen und wieder normale Zustände eingetreten waren, wurde 1713 ein neues, aus den drei ständischen Nationen und den vier recipirten Religionen gesetzmäßig zusammengesetztes Gubernium bestellt, wobei wieder Samuel v. H. als einer der sächsischen Räthe erscheint. Er starb, nachdem er längst (seit 1706) die Würde eines Bürgermeister von Mediasch abgelegt hatte, hochbetagt im Jahre 1727. Er war ein hervorragend kaiserlich gesinnter, vielverdienter Mann, der u. A. die energische Erklärung des siebenbürgischen Guberniums und der siebenbürgischen Landesstände vom 2. August [355] 1704 gegen Franz Rákóczy und dessen Genossen, wodurch diese als Hochverräther erklärt wurden, nicht nur mit den übrigen sächsischen Würdenträgern und Abgeordneten unterfertigte, sondern auch beim Zustandekommen dieser – freilich unter den damaligen Umständen wenig wirksamen – patriotisch loyalen Kundgebung eifrig betheiligt war, Verdienste, welche Kaiser Leopold I. durch eine goldene Ehrenkette sowie dadurch anerkannte, daß er 1692 den ererbten Adel Samuel Conrad’s bestätigte und ihm den Adelstand des heil. römischen Reiches mit dem Prädicate „von Heydendorff“ verlieh. – H., 1705 mit N. Baußner verehelicht, gründete ein zahlreiches, in verschiedenen Staatsämtern und höheren Militärchargen erprobtes, um sein Volk und Vaterland, wie um wissenschaftliches Streben im Sachsenvolke verdientes Geschlecht, welches im Laufe von zwei Jahrhunderten der Stadt und dem Stuhle Mediasch außer ihm noch vier Bürgermeister gegeben hat, und heute noch blüht.

Siebenbürgische Quartalschrift. Hermannstadt 1797. VII. Archiv des Vereins für siebenbürg. Landeskunde. Neue Folge. III. 1. Hermannstadt 1858. Handschriftliche Vermerke in den v. Heydendorff’schen Familienpapieren.