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ADB:Hofmann, Andreas Joseph

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Artikel „Hofmann, Andreas Joseph“ von Emanuel Leser in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 625–626, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hofmann,_Andreas_Joseph&oldid=- (Version vom 20. Dezember 2024, 05:55 Uhr UTC)
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Hofmann: Andreas Joseph H., Führer in der Mainzer revolutionären Bewegung der Jahre 1792 und 1793, war geboren zu Würzburg im J. 1753, gest. zu Winkel am Rhein im September 1849. Nach beendigten Studien war er in mehreren adligen Familien Hauslehrer, darunter auch in der Wambolt’schen in Mainz, ging dann nach Wien, von wo er aber wegen seiner politischen Schriftstellerei ausgewiesen wurde. Er stand darauf eine Zeit lang in Diensten des Fürsten von Hohenzollern-Hechingen. Auf die Empfehlung der Gönner, die er in Mainz besaß, ernannte ihn der dortige Kurfürst 1784 zum Professor der philosophischen Geschichte an der Mainzer Universität mit einer Besoldung von 750 Gulden; 1791 wurde ihm auch die Professur des Naturrechts übertragen und sein Gehalt um 400 Gulden erhöht. Seine Vorlesungen zeichneten sich durch große Freisinnigkeit aus; namentlich nach dem Ausbruch der französischen Revolution verleugnete er nicht die lebhafte Sympathie, die er für dieselbe hegte und auch durch eine Reise nach Paris bethätigte. Als die Franzosen im October 1792 in Mainz einrückten, trat er mit aller Entschiedenheit auf ihre Seite und suchte durch Rath und That ihre Interessen zu unterstützen. Alsbald schloß er sich auch dem revolutionären Club an und blieb stets eines der thätigsten Mitglieder desselben. So hielt er Mitte November einen auch im Druck erschienenen Vortrag „über Fürstenregiment und Landstände“. worin er den Vorzug der Republik vor der constitutionellen Monarchie nachzuweisen unternahm und die Mißbräuche unter der Herrschaft des verjagten Kurfürsten in den grellsten Farben ausmalte. Auch mit der Festrede bei der Pflanzung des Freiheitsbaumes am 13. Januar 1793 wurde er durch den Club betraut. Daneben hielt er regelmäßig belehrende Vorträge für das Volk, machte Reisen auf das Land und diente als Uebersetzer bei der Correspondenz mit den französischen Schwestergesellschaften. Gerade bei den eingeborenen Anhängern der Bewegung war sein Ansehen das größte, da man seine Energie und seinen offenen Charakter schätzte und an der populären, drastischen Art seiner Beredtsamkeit Gefallen fand. Dagegen gerieth er bald in Zwiespalt mit General Custine und mit einigen hervorragenden Clubisten, die in besonderer Gunst bei dem französischen Anführer standen. Er ließ sich sogar in einer Clubrede hinreißen, jene ganze Partei eines gemeinschädlichen Handelns und eigennütziger Motive zu beschuldigen. Die Verhältnisse zwangen dann freilich, derartige Mißhelligkeiten unausgetragen zu lassen und sogar rasch zu vergessen, und H. wurde, als die Einwohner des eroberten Gebietes durch gewählte Vertreter über ihr Schicksal bestimmten, unter den letzteren die einflußreichste Persönlichkeit. Zum rheinisch-deutschen Nationalconvent war er durch die Stadt Mainz selbst deputirt und von den Abgeordneten wurde er zum Präsidenten der Versammlung erwählt. Soweit den Beschlüssen des Convents eine Meinungsverschiedenheit der Wortführer vorherging, waren es seine Vorschläge, denen die Mehrheit der Mitglieder zustimmte. Namentlich die drakonischen Strafen, welche der Convent ganz im Geiste der französischen Sicherheitsgesetze gegen die eidweigernden und die ausgewanderten Bürger festsetzte, sind auf die von H. gegebenen Anregungen zurückzuführen. In der Regierungsbehörde, an welche die Abgeordneten bei ihrem Auseinandergehen ihre eigene souveräne Gewalt übergaben, war H. der Präsident. Die Maßnahmen dieser Körperschaft konnten sich, da Mainz belagert war, nur auf die Stadt selbst beziehen, und sie beschränkten sich überdies im Ganzen auf die Durchführung der gegen die Eidweigerer erlassenen Dekrete. So ist denn Hofmann’s Name hauptsächlich mit den grausamen Exportationen verbunden, wodurch ein großer Theil der Mainzer Bürgerschaft aus der Sicherheit des häuslichen Herdes in ein ungewisses Schicksal hinausgestoßen und schweren Entbehrungen preisgegeben wurde. Bei der Eroberung der Stadt durch die Deutschen im Juli 1793 gelang es H. mit der abziehenden [626] französischen Armee zu entkommen; in Paris wurde er durch eine Stelle als Chef des bureau des étrangers für seine Dienste belohnt. Im J. 1795 betheiligte er sich an der Bewegung, die darauf abzielte, Frankreich zur Einverleibung des linken Rheinufers zu bestimmen, mit der Schrift „Sur les nouvelles limites de la republique française“. Nach der Uebergabe von Mainz an die Franzosen Ende 1797 wurde er Generaleinnehmer des neugebildeten Departement Donnersberg, welche Stelle er mehrere Jahre bekleidete. Dann zog er sich auf eine Besitzung, die er in Winkel im Rheingau hatte, zurück und verbrachte hier seine übrige Lebenszeit. Er starb hochbetagt im September 1849, bis an sein Ende treu den politischen Anschauungen, die seine frühen Mannesjahre beherrscht hatten, und ohne Reue wegen der Handlungen, zu denen er dadurch bestimmt worden war.

Meusel, Gelehrtes Teutschland. – Darstellung der Mainzer Revolution, S. 19 – Klein, Geschichte der Stadt Mainz während der ersten französischen Occupation. – Scriba, Die Schriftsteller des Großherzogthums Hessen.