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ADB:Hoppe, Johann

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Artikel „Hoppe, Johann“ von Heinrich Julius Kämmel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 115, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hoppe,_Johann&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 17:31 Uhr UTC)
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Hoppe: Johann H., ein um die Begründung des höheren Schulwesens in den Städten des Preußenlandes viel verdienter Mann, geb. zu Bautzen vor 1520, † zu Culm 1565. Den ersten Unterricht hat er jedenfalls in der Schule seiner Vaterstadt erhalten; die weitern Studien machte er in Wittenberg unter Luther und Melanchthon. Er wurde dann Rector der evangelischen Schule zu Freystadt in Schlesien, wo 1539 der späterhin in den krypto-calvinistischen Streitigkeiten zu eigenthümlicher Bedeutung gekommene Jakob Cureus sein Schüler war. 1544 berief ihn Herzog Albrecht von Preußen als Professor der Ethik an die Universität Königsberg, deren Rector er 1549 wurde. Er stand dort mit Georg Sabinus, dem berühmten Humanisten, in engster Verbindung. Als er aber gegen Osiander sich erklärt hatte, fiel er (1553) mit anderen in Ungrade und wurde abgesetzt. (Töppen, Die Gründung der Universität Königsberg, S. 205 ff.) Dafür übertrug ihm die Stadt Culm die Reformation ihrer Schule und schon im nächsten Jahre konnte er die umgebildete Anstalt eröffnen. Seine damals erschienene Schrift „Forma veteris Gymnasii Culmensis recens instaurati“ läßt uns ihn als einen umsichtigen Schulmann erkennen. Aber dem Aufblühen der Schule – sie zählte bald 400 Schüler – machte der als Eiferer für Restauration der alten Kirche bekannte Bischof Stanislaus Hosius ein rasches Ende. H. folgte hierauf (1556) einem Rufe nach Elbing, dessen Schule verfallen war; aber auch hier trat ihm der Bischof so nachdrücklich entgegen, daß er nach drei Jahren wieder weichen mußte. Als er dann die Stelle eines Secretarius in Danzig angenommen hatte, wandte er auch hier dem Schulwesen seine Theilnahme zu. Auf seinen Betrieb wurde der treffliche Achatius Cureus von Marienberg nach Danzig berufen, wo er längere Zeit thätig war, ohne freilich diesem Particular aufhelfen zu können. Die von H. für diese Anstalt aufgestellten Gesetze hat er in Verse gebracht, damit sie leichter behalten werden könnten. Schon 1560 kehrte er nach Culm zurück, dessen Bürgermeister Rogge ihm seine Tochter zur Frau gegeben hatte, und dort wirkte er als Senator bis zu seinem Tode. Gedruckt sind von ihm außer der oben angeführten Schrift nur einzelne Gedächtnißreden.

Hartknoch, Preuß. Kirchenhistorie (1686), S. 363, 688, 987 ff., 1058 ff. Hirsch, Gesch. des akademischen Gymnasiums in Danzig (1837), S. 6 ff. Groß, Achatius Cureus, der erste Rector von Marienburg (1875), S. 3 ff. Knauth, Einhundert Oberlausitz. Gelehrte, welche außerhalb ihres Vaterlandes in Schulen gelehret (1768), S. 5 f.