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ADB:Horn, Ernst

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Artikel „Horn, Anton Ludwig Ernst“ von Melchior Josef Bandorf in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 135–136, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Horn,_Ernst&oldid=- (Version vom 27. Dezember 2024, 22:10 Uhr UTC)
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Horn: Anton Ludwig Ernst H., Arzt, geb. zu Braunschweig am 24. August 1774, † am 27. September 1848 zu Berlin. Sohn eines herzoglichen Beamten ging H. nach Absolvirung des Gymnasiums seiner Vaterstadt an das Collegium Carolinum. 1794 bezog er die Universität Göttingen, wo er eine Preisfrage löste und 1797 promovirt wurde. Von einer wissenschaftlichen Reise durch Deutschland, Ungarn, Frankreich und die Schweiz zurückgekehrt, war er zunächst in seiner Heimath in ärztlicher Stellung thätig. Einen Ruf als Professor der medicinischen Klinik nach Kiel lehnte er ab, ging aber dann 1804 in gleicher Eigenschaft nach Wittenberg und 1805 nach Erlangen. Im folgenden Jahre wurde er zweiter Arzt an der Charité in Berlin und Lehrer der medicinischen Klinik. Nach zwölfjähriger höchst mühevoller und von Erfolg begleiteter Thätigkeit erhielt er 1818 auf sein Ansuchen die Entlassung aus dieser Stellung. 1819 zum ordentlichen Professor der medicinischen Klinik [136] ernannt, war er seitdem bis zu seinem Tode im ausgedehnten Maße als klinischer Lehrer, praktischer Arzt, Schriftsteller und Medicinalbeamter thätig. Horn’s Richtung in der Medicin war im Allgemeinen die des Eklektikers, in seiner psychiatrischen Wirksamkeit und zwar vorzüglich während seiner Stellung in der Charité verfolgte er dagegen mit Eifer neue Bahnen. Er kann als der erste praktische Irrenarzt Deutschlands betrachtet werden. Er zuerst erlangte in der Charité die Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geisteskranken mit anderen Erkrankten. Während es so ein bleibendes Verdienst für ihn ist, zuerst den Satz, daß Geistesstörung gleich Krankheit, zur praktischen Durchführung gebracht zu haben, ist dagegen seine therapeutische Methode nicht frei von Auswüchsen geblieben und hat darum heftige Bekämpfung erfahren. Seine wissenschaftlichen Grundsätze sind niedergelegt in der Dissertation seines Schülers Sandtmann[WS 1]: „Nonnulla de quibusdam remediis ad animi morbos curandos summo cum fructu adhibendis“ – und in seiner Vertheidigungsschrift („Oeffentliche Rechenschaft über meine zwölfjährige Dienstführung als zweiter Arzt des königl. Charitékrankenhauses zu Berlin“). Auch als der erste psychiatrische Kliniker ist H. zu verzeichnen. Ebenso war er in seiner Stellung als Mitglied der wissenschaftlichen Deputation für das Medicinalwesen der erste Vertreter und Sachverständige der Psychiatrie und der psychisch gerichtlichen Medicin.

Nekrolog, 26. Jahrgang 1850, S. 630. – Allgem. Zeitschrift für Psychiatrie Bd. V S. 681.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Johann Diedrich Sandtmann (1789–1839), Arzt in Hamburg.