ADB:Indagine, Johannes de (Benediktiner)

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Artikel „Indagine, Johannes de“ von Jakob Franck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 65–67, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Indagine,_Johannes_de_(Benediktiner)&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 08:08 Uhr UTC)
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Indagine: Johannes de I. (von Hagen), Abt des Klosters Bursfelde in Braunschweig. Wo und wann derselbe geboren, findet sich weder in [66] den kirchlichen noch weltlichen Chronisten der damaligen Zeit. Nach Albinus (Meißn. Landchronik S. 339) soll er zur Heimath die Stadt Hayn (indago, jetzt Großenhain) in Meißen gehabt haben, eine Angabe, die allerdings Zweifel zuläßt, da erwiesenermaßen das Geschlecht der „von Hagen“ altadelichen Ursprungs ist, und nach Leuckfeld und Dunkel (vgl. unten) sei er in jüngeren Jahren ein Staatsmann und Canonicus in Hildesheim, „cortisanus magnaeque opinionis in curia Romana“, gewesen. Im J. 1439 zum Abt des Klosters Bursfelde gewählt, präsidirte er 1467 dem damals im Kloster Mönchberg gehalten Benedictiner-Provinzialcapitel, starb aber schon (H. Bodo, Chron. Clusinum, p. 351) am 11. August 1469 zu Minden und wurde zu Bursfelde begraben. Als im 15. Jahrhundert auch die Benedictinerklöster durch unordentliche Zucht tiefgesunken waren, zog dieser I., wozu schon sein Vorgänger, Johann von Minden (s. d. Art.) den Grund gelegt hatte, die Augen und Gemüther von Hohen und Niederen durch die Einführung einer besseren Disciplin und die Wiederbelebung der alten Observanz in ganz Deutschland auf sich und sein kleines Kloster (es besaß kurz zuvor nur noch einen Mönch und eine Kuh), so daß er zum allgemeinen Reformator der Benedictinerklöster in der mainzischen Diöcese verordnet wurde. Diesen Auftrag vollzog er auf so rühmliche Weise, daß zum Andenken seines Klosters eine Union des Ordens, die sogen. „Bursfelder Congregation“ entstand, bei deren Versammlungen auch die Aebte dieses Klosters stets den Vorsitz führten. Die Statuten dieser Congregation, an welche sich nach und nach und bereits (nach Trithemius, Chron. Spanh. ad ann. 1429) bis 1506 über 75 Klöster sowol männlicher als weiblicher Bewohner angeschlossen hatten, erhielten 1458 und 1461 durch Papst Pius II. in besonderen Bullen ihre Bestätigung. War dieses Streben schon in seiner gelungenen Ausführung betreffs der klösterlichen Zucht im Allgemeinen ein großes Verdienst des I., so hat er sich im Besonderen noch ein ungleich größeres Verdienst um die Fortpflanzung der litterarischen Schätze des classischen Alterthums und des Mittelalters erworben dadurch, daß eine Satzung der Bursfelder Congregation (Haesteni Disquis. Monast. l. IX. Tract. II. Mabillon, Traité des Etudes Monast. I. cap. 6) ausdrücklich das Abschreiben der Handschriften als eine Hauptbeschäftigung der Benedictinermönche vorschrieb. Allerdings hatte schon der Stifter des Ordens, Benedict von Nursia, in der Ordensregel befohlen, in jedem Kloster Unterricht zu ertheilen, Bücher abzuschreiben und eine Bibliothek anzulegen, aber diese Vorschrift war allmählich in Vergessenheit gerathen oder doch vernachlässigt worden. Erst am Ende des 13. und im Anfange des 14. Jahrhunderts sah man wieder in einigen größeren Abteien Studienanstalten entstehen und diese wohlthätige Anordnung suchte auch I. in seiner Congregation wieder auf alle Klöster auszudehnen, so zwar, daß, wer von den Mönchen nicht zum Lehren fähig war, zum Abschreiben und wieder andere zur Verzierung der Handschriften gebraucht wurden. Indessen hatte bekanntlich dieses Abschreiben der Bücher auch seine Schattenseiten: die Abschriften waren nicht selten sehr fehlerhaft und, wenngleich schon Hieronymus sich bewogen fand, die Copisten seiner Uebersetzung des Eusebischen Chronikons durch eine feierliche Beschwörung (Clement, Bibl. curieuse, VIII. 173) zu einer genauen und gewissenhaften Copiatur zu ermahnen, so scheinen doch die Mönche des Mittelalters diese Beschwörung, wenn sie dieselbe überhaupt gekannt haben, wenigstens nicht auf die Classiker ausgedehnt zu haben, denn sie änderten oft an diesen Schätzen des Alterthums, wie es ihnen nach ihren Vorurtheilen und Meinungen gut dünkte, meistens aber vielleicht aus bloßer Unwissenheit, und viele ihrer Abschriften sind noch heute der Gegenstand bitterer Klagen der Philologen. Aber wir würden noch mehr darüber zu klagen haben, wenn nicht eben wieder im 15. Jahrhundert [67] gerade die Benedictiner und vorzugsweise die der Bursfelder Congregation für eine genauere Revision der Abschriften wenigstens der römischen Classiker gesorgt hätten. Wie aber die Mönche dieser Congregation die Arbeiten unter sich vertheilten, ersehen wir aus einer interessanten Stelle ihrer Satzungen, wo es heißt: „Opera, quibus se occupare debent, sunt: videlicet scribere libros, aut rubricare, vel legare, pergamenum et alia necessaria praeparare et his similia“ und Trithemius a. a. O. bezeugt: „libros scribebant qui ad hoc idonei, alii scriptos codices artificiose conglutinabant, alii rubro exornabant“.

Leuckfeld, Antiquit. Bursfeld., S. 22–49. Buschius, De reformat. monast. I. 44. Leibnitz, Script. Brunsv. T. II. 318. Buddeus, Histor. Lexikon, IV. 34. Dunkel, Nachrichten von verstorbenen Gelehrten, II. 484. Thom. Phil. v. d. Hagen, Beweis, daß die Geschlechte derer von Hagen … von einem Stammvater herkommen (Berlin 1750, 4).