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ADB:Jariges, Philipp Joseph von

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Artikel „Jariges, Philipp Joseph v.“ von Siegfried Isaacsohn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 721–722, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jariges,_Philipp_Joseph_von&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 04:20 Uhr UTC)
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Jariges: Philipp Joseph v. J., geb. am 13. November 1706 zu Berlin, als Sohn eines französischen Réfugié, zeichnete sich früh durch seine Gaben aus, ward zur richterlichen Laufbahn bestimmt und sofort nach Beendigung seiner Studien mit 21 Jahren von Friedrich Wilhelm I. zum Hof- und Kriminalrath ernannt (1727). Zwei Jahre später, 1729, wurde er zum Mitglied der kurz zuvor begründeten geheimen Revisionskammer gemacht, 1735 als Rath ins französische Oberconsistorium berufen, um mit 34 Jahren, im J. 1740, die höchste Stellung in der Colonie, die eines Directors des französischen Obergerichts zu Berlin, zu übernehmen. Daß er sich auch litterarisch hervorgethan haben muß, geht aus seiner Ernennung zum Mitgliede und bald darauf zum Secretär der Akademie der Wissenschaften 1731 hervor. Friedrich d. Gr. wandte dem noch jungen Manne dieselbe Gunst zu wie sein Vater. Bei der durch Cocceji’s Ernennung zum Großkanzler der Justiz eintretenden Vakanz im Präsidium des Kammergerichts erhielt der schon im Sommer 1748 zum geheimen Tribunalsrath beförderte J. diese bedeutsame Stellung, die seitdem bis zum Ende des Jahrhunderts als die letzte Staffel zur Stelle eines Großkanzlers betrachtet wurde. In dieser Stellung fungirte er als Gehilfe Cocceji’s bei der Reform des Prozesses und der Herstellung einer schleunigeren, gerechteren, minder kostspieligen Justiz und erwarb sich durch seinen Eifer die Zufriedenheit des Königs in dem Maße, daß er unmittelbar nach dem Tode Cocceji’s dessen Stelle erhielt (29. October 1755). Er behauptete sich in derselben gleich seinem Vorgänger bis zu seinem Tode, der am 9. November 1770 erfolgte. Was seine Wirksamkeit als Großkanzler betrifft, so bleibt er freilich hinter der rastlosen und unermüdlichen Thätigkeit seines Vorgängers weit zurück, der ihn mehr noch durch seine allgemeinen [722] Gesichtspunkte und die Energie, mit der er die erkannten Mißbräuche zu beseitigen und neue Grundlagen für den Prozeß zu schaffen bemüht war, übertraf. Dennoch arbeitete er in dessen Geiste mit Hingabe und Eifer weiter. Nur fehlte ihm die kühne Sicherheit und das unbegrenzte Selbstvertrauen, die Friedrich an seinem ersten Großkanzler mit am höchsten geschätzt hatte. Dies war auch der Grund, weswegen er J. stets mit Mahnungen verfolgte, die Justiz nicht wieder einschlafen zu lassen, mochte J. auch noch so sehr bemüht sein, die Grundlosigkeit vieler an den König unmittelbar gesandten Beschwerden nachzuweisen. Daß J. sich bis zu seinem Tode auf seinem schwierigen Posten erhielt, ist indeß der beste Beweis wenigstens dafür, daß sein Gebieter Niemanden sah, der ihn zu ersetzen im Stande gewesen wäre. Mit seinem Nachfolger Fürst, der seit seiner Berufung zum Großkanzler das Amt des Kammergerichtspräsidenten versah, stand J. in freundschaftlichen Beziehungen.

Cosmar und Klaproth, Gesch. d. preuß. Geh. Staatsraths. Daneben Acten des Geh. Staatsarchivs zu Berlin.