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ADB:Jaroslaw

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Artikel „Jaroslaw, Herzog von Schlesien-Oppeln“ von Colmar Grünhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 726, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jaroslaw&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 22:49 Uhr UTC)
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Jaroslaw, Herzog von Schlesien-Oppeln, Bischof von Breslau, † am 22. März 1201, der Gründer des fürstlichen Besitzes, der mit diesem Bisthume sich verknüpfte. Der älteste Sohn des ersten Herzogs von Schlesien, Boleslaw des Langen aus dessen erster Ehe mit der russischen Prinzessin Wenczlawa, fühlte er sich von seinem Vater zu Gunsten der Söhne zweiter Ehe zurückgesetzt und empörte sich gegen ihn, von seinem Oheim, Herzog Mesko von Ratibor, unterstützt. Wirklich erlangte er soviel, daß der Vater ihm das Herzogthum Oppeln übergab (wahrscheinlich vor 1195), wogegen er sich verpflichtete, in den geistlichen Stand zu treten, so daß des Vaters Wunsche entsprechend die Herrschaft der Söhne resp. des Sohnes zweiter Ehe über das ganze Land für die Folgezeit gesichert schien. In Folge davon ward J. 1198 bei dem Tode des Bischofs Siroslaw von Breslau zu dessen Nachfolger erwählt. Während der Vater noch auf fernen Kriegszügen abwesend war, ließ J. dann dessen Schützlinge, die aus Thüringen herbeigerufenen Cistercienser vom Kloster Leubus, seine Abneigung gegen die deutsche Einwanderung empfinden, indem er die von seinem Vorgänger denselben zugesprochenen Zehnten der neuen deutschen Ansiedelungen im Gebiete von Liegnitz zurücknahm, und als sein Vater zurückgekehrt, ihn drängte, dies wieder gut zu machen, blieb er dabei, nicht dem Kloster Leubus, sondern nur dem Cistercienserorden Genugthuung zu geben, welchem er dann in Oberschlesien einen Gütercomplex, die nachmalige Propstei Kasimir überwies. Dem bischöflichen Stuhle von Breslau hat er die Gebiete von Neiße und Ottmachau vermacht, allerdings mit Ausschluß der eigentlichen Hoheitsrechte und damit zu dem ansehnlichen Landbesitze dieser Kirchenfürsten den Grund gelegt. Das Herzogthum Oppeln ist bei Jaroslaw’s Tode an seinen Vater zurückgefallen, nach dessen Ableben aber (7. December 1201) von seinem Bruder Mesko erobert und dauernd mit Ratibor vereinigt worden.

Eine kritische Begründung der im Vorstehenden erzählten Thatsachen bei Grünhagen, Boleslaw der Lange, Herzog von Schlesien, Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd. XI. S. 399–415.