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ADB:Jarre, Nicolaus

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Artikel „Jarre, Nicolaus“ von Otto Beneke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 727, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jarre,_Nicolaus&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 21:58 Uhr UTC)
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Jarre, Nicolaus J., Lic. d. R., hamburgischer Bürgermeister, eines Kaufmanns und Rathsherrn Sohn, geb. zu Hamburg am 19. Nov. 1603. – Seine Gymnasialzeit beendigte er 1622 mit einer öffentlich vertheidigten Dissertation historisch-politischen Inhalts, um sodann 9 Jahre lang Rechts- und Staatswissenschaften auf den Universitäten Wittenberg, Marburg, Tübingen, Straßburg und Basel zu studiren, bevor er am letzteren Orte im Januar 1631 den Grad eines Licentiaten der Rechte gewann, bei welchem Anlaß er eine Schrift „Ueber den Todtschlag und dessen Strafen“ verfaßte. Nachdem er hierauf Italien, Frankreich und England besucht hatte, kehrte er in seine Vaterstadt zurück. Schon im folgenden Jahre wurde der junge Rechtsconsulent von der Bürgerschaft zu einem ihrer Vertreter erwählt bei den Verhandlungen mit dem Senat über dessen Stellung und Amtseid. Das glückliche Resultat dieser delikaten Verhandlungen befriedigte alle Theile. Mit Recht erkannte der Senat in dem umsichtigen, klugen und ebenso concilianten J. den einflußreichen Vermittler des Recesses von 1633, und wählte ihn 1639, nachdem er auch zwei Jahre lang das Niedergericht verwaltet hatte, zum Rathsherrn. In seinem nun folgenden langjährigen Amtsleben bethätigte er alle guten Eigenschaften eines trefflichen Leiters der öffentlichen Angelegenheiten, sowol der inneren als der äußern. Unter seinen verschiedenen Gesandtschaften verdient hervorgehoben zu werden die nach dem Haag im J. 1645, woselbst er neben dem Gesandten der Stadt Bremen einen Bündnißvertrag mit den Generalstaaten abschloß, welcher, auf der Basis eines ähnlichen Tractats von 1603, die Sicherheit und Freiheit der Schifffahrt auf der Nordsee, Unterelbe und Unterweser bezweckte. Im J. 1648 wurde er nach Kopenhagen abgeordnet zur Krönung des Königs Friedrich III., bei welcher Gelegenheit wichtige Interessen für Hamburg zur Verhandlung kamen. Im J. 1650 zur Bürgermeisterwürde erhoben, bekleidete er dies Amt (seit 1667 als Protoconsul und Generalissimus) volle 28 Jahre zur höchsten Zufriedenheit seiner Mitbürger. Es war, als hätte er sich in seinem amtlichen wie Privatleben den damals noch unvergessenen Bürgermeister Dr. Heinrich Murmester († 1481) zum Vorbilde genommen. Denn so wie dieser durch hingebenden Patriotismus, weise Leitung des Gemeinwesens in Kriegs- und Friedenszeiten, durch Gerechtigkeit und Wohlthätigkeit ausgezeichnete Mann, schon bei seiner Lebenszeit den Ehrennamen eines vollkommenen Bürgermeisters erworben hatte, an welchen noch 100 Jahre später die Bürger den Senat bedeutungsvoll erinnerten, – so nannte man auch J. „summum Jurisconsultum, summum Senatorem, summum Consulem“. Jetzt, da Murmester längst verschollen ist, würde auch J. nicht minder vergessen sein, wenn nicht eine von ihm gegründete milde Stiftung wenigstens seinen Namen auf die Nachwelt gebracht hätte. – Zu seinen Regententugenden zählte man damals auch eine gewisse (bei der hastigen Jetztwelt in Mißcredit gekommene) Bedächtigkeit, wogegen er die Eilfertigkeit eine böse Stiefmutter der Gerechtigkeit zu nennen pflegte. – Er starb den 2. August 1678.

Buek, Die Hamb. Bürgermeister, S. 89 ff. Hamb. Schriftstellerlexikon, III. 484 und die dort cit. Biographien.