ADB:Jordan, Andreas
*): Andreas J., Weingutsbesitzer und Bürgermeister zu Deidesheim, bairischer Landstand, Begründer des Qualitätsweinbaus in der heutigen Rheinpfalz, war am 25. August 1775 zu Deidesheim geboren. Er entstammte einer alten französischen Familie, sein Großvater war aus Cluses sur Arve ausgewandert und seit 1747 Weingutsbesitzer im damaligen Fürstbisthum Speyer geworden, zu dem auch Deidesheim gehörte, wie ja überall die besten Weinorte in geistlichem Besitz gewesen sind. J. studirte auf der [508] kurfürstlichen Universität zu Mainz, als der Strom der französischen Volksheere sich 1793/94 über das Pfälzer Weinland ergoß; auch seine Familie wurde vollkommen ausgeplündert und rettete nur ihren Grundbesitz und einige Weinlager in rechtsrheinischen Städten. Jordan’s Eltern starben kurz nach der Katastrophe und ließen den 20jährigen Sohn als einzigen Beschützer der Familie mit drei unmündigen Geschwistern zurück. Dem in schweren Zeiten zum Charakter gereiften jungen Manne gelang es nicht nur, die harten Schäden der Invasion zu heilen, den Weinbergbesitz von der Verwüstung wieder herzustellen und umfassend zu vergrößern und die alten Weinverkaufsbeziehungen nach Mittel- und Süddeutschland trotz der französischen Besitzergreifung des linken Rheinufers und trotz der Zölle zu erhalten und auszudehnen, sondern er richtete auch sein besonderes Augenmerk auf qualitative Fortschritte im Weinbau, wozu die verhältnißmäßig ruhigen Jahre der französischen Herrschaft 1794–1814 nicht ungeeignet waren; konnten doch nur feine, werthvolle Weine unter den damaligen Zollverhältnissen recht eigentlich exportfähig sein, das Inland bot kein entsprechendes Absatzgebiet. Von Jugend auf im Rheingau, besonders durch seinen Aufenthalt in Mainz, genau bekannt, scheint er die Verbesserungen im Weinbau, mit denen seit ca. 1770 die geistlichen Weinbaubetriebe des Rheingaus, besonders Johannisberg, vorangingen, in seine Pfälzer Heimath übertragen zu haben. Ehedem waren die Kurpfälzer Gewächse, besonders von Bacharach, die berühmtesten deutschen Weine gewesen, im 18. Jahrhundert kam der Rheingau zu besonderem Ruf, Ende des 18. Jahrhunderts, seit den Tagen Andreas Jordan’s, beginnt die heutige Pfalz mit dem Rheingau wiederum um die Siegespalme des Weinbaus zu ringen, wenn auch ihre Weine vielfach unter unrichtigen, besonders Rheingauer Namen weiterverkauft wurden und noch werden und dadurch zu fremdem Renommee beitragen. J. war der erste, der nach den bis dahin üblichen, sehr bescheidenen Preisen für die Gewächse seiner Heimath Qualitätsweinpreise erzielte, er war auch der erste, der die Vorzüglichkeit dieser Pfälzer Qualitätsweine bei den führenden bis hinauf zu den höchsten Kreisen und beim Weinhandel in weitem Umfang bekannt machte. Andere Gutesbesitzer folgten seinem Beispiel, so daß um 1820–30 der Qualitätsweinbau an der Mittelhaardt Allgemeingut geworden war.
JordanJordan’s Persönlichkeit und seine Erfolge schufen ihm in der Vorderpfalz eine einzigartige Stellung, die aber für den gesammten Pfälzer Weinbau von größter Bedeutung war. 1819–34 stand er als Bürgermeister an der Spitze seiner Vaterstadt, 1831–45 vertrat er die Vorderpfalz in der Kammer der Landstände; wenn er von der Tagung aus München wieder in seiner Heimath eintraf, so gab seine Heimkehr Anlaß zu öffentlichen festlichen Veranstaltungen. Besonders hervorzuheben ist auch Jordan’s Fürsorge für die Erhaltung der in seinen Weinbergen beim Tiefroden gemachten römischen Ausgrabungen, während in jener Zeit solche Dinge fast immer achtlos verschleudert wurden. Als Andreas J. zu Deidesheim am 21. November 1848 starb, konnte sein Sohn Ludwig Andreas J. (siehe unten) eine bedeutende Position übernehmen, die vom Vater in schweren Zeiten mit unermüdlichem Fleiß und eiserner Energie geschaffen worden war.
- Der deutsche Wein I, 324. – Revue vinicole belge V, 345. – A. Schaeffer, Weinchronik von Deidesheim, S. 7. – Dr. F. Bassermann, Geschichte d. Weinbaus I, 123 f.; III, 945. – F. A. Bruckner, Das Haardtgebirge, S. 70. – Mittheilungen d. Histor. Vereins d. Pfalz XXIV, 280 ff.
[507] *) Zu Bd. L, S. 701.