ADB:Karl von Lothringen (Bischof von Metz und Straßburg)
Rudolf II. mit dem Bisthum. In der Hauptstadt desselben seinen Wohnsitz aufzuschlagen, vermochte K. indeß nicht; ohne Zweifel hinderte ihn daran das Mißtrauen der Bürgerschaft und der französischen Könige gegen seinen Vater, welcher danach trachtete, Metz in seine Hände zu bringen. Nur ein einziges Mal, am 29. August 1607, kam K. dorthin. Die Regierung führten nach seinen Weisungen der Weihbischof Fournier, der Vicelegat Nicolaus Viardin und andere Männer seines Vertrauens, durch welche er die kirchliche Restauration mit Nachdruck betreiben ließ. Sein Versuch, auch das Domcapitel einer Visitation zu unterwerfen, scheiterte an dessen Widerstande, obgleich er sich eine eigene päpstliche Vollmacht hatte ausstellen lassen, und ebenso hinderte das Capitel, weil es der Stiftsverfassung zuwider nicht vorher gehört worden war, die Veröffentlichung der die Besserung der kirchlichen Zustände bezweckenden Statuten, welche eine auf Karls Anordnung [300] im November 1605 zu Metz abgehaltene Generalsynode verfaßt hatte. Geringen Erfolg hatten auch die Bemühungen Karls die Benedictiner-, Prämonstratenser- und Augustiner-Klöster im Bezirke seiner Legation zu reformiren. Um für die Zukunft tüchtige Geistliche heranzuziehen, gründete er an der 1572 errichteten Universität zu Pont-à-Mousson ein Seminar für zwölf Studenten aus dem Metzer Sprengel. In Metz selbst stiftete er dem Orden der Minimi ein Kloster und beförderte die Errichtung eines solchen für die Kapuziner. – Karl III. wünschte, um sein Territorium auch in kirchlicher Hinsicht abzuschließen, zu Nancy ein Bisthum für seine Gebiete errichtet zu sehen. Die Einsprache Frankreichs, welches die Befugnisse der Bischöfe von Metz, Toul und Verdun nicht schmälern lassen wollte, vereitelte indeß seine Bemühungen. Daher wurde durch eine Bulle Clemens VIII. vom 15. März 1602 nur ein Primatialcapitel geschaffen, an dessen Spitze als erster Primas unser Cardinal trat, welchem das lothringische Bisthum zugedacht gewesen war. – Als sein Vater sich an den liguistischen Kämpfen betheiligte, unterstützte ihn K. nach Kräften mit Geld. Nach dem Tode Heinrichs III. überließ er ihm sogar fast alle seine Einkünfte und verpfändete einen Theil der Metzer, um die Ausschließung Heinrichs IV. vom Throne zu ermöglichen. 1588 wohnte er den Berathungen der Häupter der Ligue zu Nancy an. – In langwierige Händel verwickelte ihn und seinen Vater seine Erwählung zum Bischof von Straßburg. In der Sorge, daß die evangelischen Domherren, welche die katholischen nach Zabern vertrieben und sich durch Neuwahlen verstärkt hatten, nach dem Tode des Bischofs Johann einen Glaubensgenossen an die Spitze des Stiftes berufen könnten, war schon 1590 der Versuch gemacht worden, K. dort die Coadjutorie zu verschaffen. Damals hatten Johann und dessen Anhänger abgelehnt. Nachdem aber Johann gestorben war, und die Protestanten sofort den Markgrafen Johann Georg von Brandenburg zum Administrator postulirt hatten, sahen die katholischen Domherren keinen andern Ausweg, als den erneuten Anträgen Karls Gehör zu geben und wählten ihn am 9. Juni 1592 zum Bischof. K. suchte sich darauf mit Waffengewalt des Stiftes zu bemächtigen, doch gelang es ihm nicht, den von der Stadt Straßburg und von evangelischen Fürsten unterstützten Gegner zu vertreiben. Nach einem verwüstenden und erschöpfenden Kriege wurde am 27. Febr. 1593 zu Straßburg ein Vertrag geschlossen, welcher das Stift vorläufig unter die beiden Ansprecher theilte und den Austrag des Streites einer kaiserlichen Commission zuwies. Deren Bemühungen wurden jedoch durch Brandenburg vereitelt. Den Wiederausbruch des Krieges verhütete der durch Heinrich IV. von Frankreich vermittelte Saarburger Vertrag vom 20. Septbr. 1595, welcher im wesentlichen den Straßburger erneuerte. Die Versuche Karls aber, den Kaiser zu durchgreifenden Maßnahmen zu drängen oder von den katholischen Reichsfürsten und Mächten kräftige Unterstützung zu erlangen, blieben erfolglos. Erst am 13. März 1599 ertheilte Rudolf II. dem Cardinal die Belehnung, nachdem dieser darauf verzichtet hatte, seinem jüngeren Bruder, dem Grafen von Vaudemont, die Nachfolge zu verschaffen, und darein gewilligt hatte, daß Erzherzog Leopold zu seinem Coadjutor erwählt wurde. Die Einsicht, daß er auf anderem Wege schwerlich die Beseitigung des Administrators erreichen werde, hatte K. schon 1593 den Gedanken eingegeben, jenen mit Geld abzufinden. Die Versuche, eine derartige Abmachung durch Baiern herbeizuführen, waren indeß mißlungen. Daher schloß K. am 12. Octbr. 1600 zu Oberehenheim einen dahin zielenden Vertrag mit Herzog Friedrich von Wirtemberg, welchem er für seine Vermittelung den Fortbesitz des ihm von Johann Georg verpfändeten stiftischen Amtes Oberkirch zusicherte. Auch hierdurch kam er indeß nicht so bald zum Ziele, dagegen glückte es ihm, dem Administrator die meisten Ortschaften des diesem zugewiesenen [301] Stiftstheiles zu entreißen, und als der Kaiser im August 1602 ernstlicher für ihn eintrat, wurden Johann Georg und die evangelischen Domherren auf den Besitz der in Straßburg gelegenen Häuser, zweier festen Plätze und des Amtes Oberkirch beschränkt, aus welchem der Brandenburger in Folge von Streitigkeiten den Herzog von Wirtemberg vertrieben hatte. Dieser verband sich nun durch einen zu Molsheim am 10. Octbr. 1602 geschlossenen Vertrag, welcher zugleich den von Obernehenheim erneute, mit K. und dessen Capitel zum Kampfe gegen die protestantische Partei, doch wurde er von der Eröffnung desselben durch die Einwirkung Heinrichs IV. zurückgehalten, während zwischen den Lothringern und den Brandenburgern seit dem December 1602 der Krieg – freilich ohne Nachdruck und mit wenig Erfolgen – erneut wurde. Anfang April 1603 bewirkte Heinrich IV., der sich des Streites annahm, um den Erzherzog Leopold von der Nachfolge auszuschließen, nach Vermittelung eines Waffenstillstandes ein Uebereinkommen, welches den gütlichen Austrag der Besitzfrage herbeiführen sollte. Dasselbe wurde jedoch ebenso wenig vollzogen wie ein neuer, vom Kaiser verschiedenen Reichsfürsten ertheilter Auftrag zur Unterhandlung. Erst im folgenden Jahre gelang es dem Herzoge von Wirtemberg den von seinem eigenen Hause, von der Union und von Straßburg verlassenen Administrator sowie die evangelischen Domherren zur Annahme der immer wiederholten Friedensanerbietungen Karls zu bewegen und am 22. Novbr. 1604 wurde darauf zu Hagenau ein Vertrag zwischen dem Cardinal und dem katholischen Capitel einerseits, dem Administrator, den evangelischen Domherren und der Stadt Straßburg andererseits geschlossen. Johann Georg verzichtete gegen eine bedeutende Geldsumme auf seine Ansprüche; mit den ihm anhängenden Domherren wurde, da sie den Rücktritt verweigerten und die Katholiken sie nicht als Domherren anerkennen wollten, ein fünfzehnjähriger Waffenstillstand vereinbart; die Stadt Straßburg erkannte den Cardinal und das katholische Capitel als allein berechtigt an und es wurde ihr dafür außer der Zusicherung aller ihrer den Bischöfen gegenüber hergebrachten Rechte der Besitz der ihr während des Bisthumsstreites von den evangelischen Domherren abgetretenen Güter und Einkünfte unter gewissen Vorbehalten gewährt. Das Amt Oberkirch ging in den Pfandbesitz des Herzogs von Wirtemberg über. So gelangte K. endlich mit schweren Verlusten des Stiftes zum ruhigen Besitze desselben. Da der Rath von Straßburg im Dome den katholischen Gottesdienst nicht gestattete, verlegte K. den Sitz des Capitels nach Molsheim, wo er verschiedene Klöster und ein Knabenseminar gründete und dem von seinem Vorgänger gestifteten Jesuitencolleg mannigfache Förderung zuwandte. Die Erhaltung des Katholicismus und die Fortführung der von Bischof Johann begonnenen Restauration ließ er sich seit seiner Erhebung im ganzen Stifte, soweit seine Macht reichte, mit Eifer angelegen sein, obgleich er dasselbe nur selten besuchen konnte. Seit jener 1591 unternommenen Reise nach Rom war nämlich K. schwer leidend. Er konnte nicht mehr gehen noch reiten noch fahren, sondern mußte sich stets in einer Sänfte tragen lassen. Bald wurde er von einer Lähmung befallen, welche nur der Zunge Bewegung übrig ließ, und dazu gesellten sich furchtbare Schmerzen. Man vermuthete, er sei vergiftet worden; vermuthlich war er von einem Rückenmarksleiden heimgesucht. Im J. 1602 befand er sich besser, war frei von Schmerzen und konnte die Hand zum Schreiben gebrauchen; durch eine Exorcisation, welche Mailänder Hieronymiten, die sich wegen mancher auf solchem Wege erzielter Wundercuren großen Ruhmes erfreuten, im J. 1604 an ihm vornahmen, fühlte er sich noch weiter erleichtert, doch blieb er nach wie vor zu Nancy ans Lager gefesselt, bis ihn am 24. Novbr. 1607 der Tod erlöste. K. wird von allen seinen Geschichtsschreibern wegen seiner außerordentlichen [302] Fähigkeiten und seiner vortrefflichen Eigenschaften hoch gerühmt, sein Vater besprach mit ihm oft, an seinem Bette sitzend, die politischen Angelegenheiten. „Er hatte“, sagt Meurisse, „einen ausgezeichneten Geist, ein sicheres Urtheil, große Erfahrung in den Staatsgeschäften und ein sehr glückliches Gedächtniß, zugleich war er ungemein sanft, herablassend, gütig, fromm und freigebig; er trug große Sorge um seine Unterthanen und besuchte sie oft, um ihre Klagen anzuhören, und er richtete seinen Geist mit Sorgfalt auf Alles, was die Ehre Gottes und das Heil der Seelen betraf.“ Unter den deutschen Protestanten seiner Zeit erwarben ihm die furchtbaren Grausamkeiten, welche die lothringischen Soldaten im Straßburger Stiftskriege verübten, einen üblen Namen, indeß ist es nicht ihm beizumessen, wenn die Truppen seines Vaters, noch dazu durch gleiche Schandthaten gereizt, die Gräuel der französischen Religionskriege nach Deutschland übertrugen.
Karl, Herzog von Lothringen, Cardinal und Bischof von Metz und Straßburg. Geb. zu Nancy am 1. Juli 1567, † 1607. Seine Eltern waren Herzog Karl III. von Lothringen und Claudia, die Tochter Heinrichs II. von Frankreich. In frühester Kindheit dazu bestimmt, die Machtstellung seines Hauses auf kirchlichem Gebiete zu behaupten, wurde er schon in seinem sechsten Jahre von Gregor XIII. zum Coadjutor und Nachfolger seines Oheims, des Cardinals Ludwig von Lothringen, für das Bisthum Metz, welches seit 1494 in den Händen von Lothringern war, ernannt. Seine Erziehung leiteten als Lehrer der Großpropst von S. Dié, Cunin Alix, als Hofmeister Franz Johann von Anglure. Zu Pont-à-Mousson begann, zu Paris vollendete er seine Studien. Obgleich jedoch so seine Bildung eine durchaus französische wurde und obgleich die vor ihm im 16. Jahrhundert in den geistlichen Stand eingetretenen Familienglieder ihr Aufnehmen und ihre Wirksamkeit vorzugsweise innerhalb der französischen Kirche gesucht und gefunden hatten, trachtete sein Vater danach, ihm im deutschen Reiche eine hervorragende Stellung zu erringen. Wahrscheinlich beabsichtigte Karl III. auf diese Weise seines Landes Unabhängigkeit gegenüber Frankreich und Spanien zu befestigen und neue Mittel für die Ziele seiner Politik zu gewinnen. Es gelang, dem jungen Fürsten Canonicate zu Trier, Köln und Mainz sowie (1585) zu Straßburg zu verschaffen, und er nahm an den Sitzen der betreffenden Capitel den zum Antritt der Pfründen erforderlichen Aufenthalt. Die Hoffnung, ihn an die Spitze eines der geistlichen Kurfürstenthümer erhoben zu sehen, muß jedoch bald aufgegeben worden sein, denn seit 1584 wurde seine Erhebung zum Cardinal betrieben, welche den Verzicht auf jene vornehmsten Reichsprälaturen einschloß, da die deutschen Domcapitel insgemein und namentlich die der Kurfürstenthümer damals keinen Cardinal zum Haupte ihres Stiftes erwählen wollten. Am 14. Decbr. 1588 ernannte Sixtus K. zum Cardinaldiacon; am 5. April 1591 machte ihn gelegentlich einer Reise nach Rom Gregor XIV. zum Cardinalpriester mit dem Titel von S. Agatha und bestellte ihn zugleich zum apostolischen Legaten für die Bisthümer Metz, Toul und Verdun sowie für die Herzogthümer Lothringen und Bar. Inzwischen war er auch Abt von S. Victor zu Paris, von S. Mihiel im Stifte Verdun und von Beaupré bei Lüneville geworden und hatte die 1572 säkularisirte Abtei Gorze (1574) erhalten. Ferner war ihm durch den Tod des Cardinals Ludwig das Bisthum Metz zugefallen, dessen Besitz er am 18. Juli 1578 antrat. Die Verwaltung des Stiftes wurde, bis er das canonische Alter erreicht haben würde, vom Papste dem Bischofe Nikolaus Bosmard von Verdun übertragen, dem auf Beschwerde des in solchen Fällen zur Regierung berechtigten Domcapitels dessen Cantor Johann Anetz beigordnet wurde. Schon am 22. August 1585 übertrug jedoch Sixtus ihm selbst die Leitung der weltlichen und 1586 die der geistlichen Angelegenheiten. 1588 belehnte ihn- Calmet, Histoire de Lorraine, V und VII; Meurisse, Histoire des evêques de l’église de Metz, Tabouillot, Histoire générale de Metz, III; Ciaconius, Vitae et res gestae Pontificum R. et cardinalium, IV; über den Straßburger Streit und die darauf bezüglichen Quellen s. Briefe und Acten zur Geschichte des dreißigjährigen Krieges, IV und V.