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ADB:Klewitz, Wilhelm von

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Artikel „Klewiz, Wilhelm Anton von“ von Paul Bailleu in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 180–181, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Klewitz,_Wilhelm_von&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 00:18 Uhr UTC)
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Klewiz: Wilhelm Anton von K., geb. am 1. August 1760 zu Magdeburg, bürgerlicher Abstammung, studirte von Ostern 1779 bis 1781 in Halle, später in Göttingen die Rechtswissenschaft, Mathematik, Technologie und Chemie. Am 9. Mai 1783 als Referendar bei der Kriegs- und Domänenkammer zu Magdeburg angestellt, hörte er vom December 1784 bis Juni 1785 die Vorträge bei dem Bergwerks- und Hüttendepartement in Berlin an und wurde nach glücklich bestandenem Examen (22. Juli 1784) am 3. Octbr. 1786 zum Assessor, am 20. Septbr. 1790 zum Kriegs- und Domänenrath in Magdeburg befördert. Am 9. Octbr. 1793 als vortragender Rath bei dem südpreußischen Departement nach Berlin berufen, wurde K. am 2. August 1795 als zweiter Kammerdirector [181] nach Magdeburg versetzt, aber schon 1798 wieder als Geh. Oberfinanzrath bei dem südpreußischen Departement in Berlin angestellt. Am 10. Juli 1803, bei den aus Anlaß der Huldigung in den neuerworbenen Provinzen vorgenommenen Gnadenbezeigungen erfolgte seine Erhebung in den Adelstand. Nach den Unglücksfällen von 1806 und 1807, die ihn zur Entfernung nach Ostpreußen zwangen, wurde K. am 14. Juli 1807 zum Vorsitzenden der mit Wahrnehmung sämmtlicher Geldoperationen und der Armeeverpflegung betrauten combinirten Immediatcommission ernannt. In dieser Stellung, sowie als Mitglied des Finanzdepartements und Chef der Gesetzgebungscommission, nahm er lebhaften und bedeutenden Antheil an den Maßregeln und Gesetzen, welche die Regeneration des preußischen Staates zum Zwecke hatten. Nach der Rückkehr des Hofes und der obersten Regierungsbehörden nach Berlin wurde K. am 15. November 1810 zum Staatssecretär im Staatsrath ernannt. Bei der Erhebung von 1813 erhielt K. das Civil-Gouvernement der Länder zwischen Elbe und Weser. Am 10. Juni 1816 zum wirklichen Geheimrath, im März 1817 zum Unterstaatssecretär, im November desselben Jahres zum Präsidenten des neugegründeten Schatzministeriums ernannt, erhielt K. Anfang December 1817 bei dem Rücktritte Bülow’s das Ministerium der Finanzen. Bei den Verhandlungen über Einführung eines neuen Steuersystems gehörte er zu denen, welche der indirecten vor der directen Besteuerung den Vorzug gaben. Im J. 1824 legte K. das Finanzministerium nieder, übernahm jedoch im folgenden Jahre das Ober-Präsidium der Provinz Sachsen, welches er bis zu seinem im J. 1837 erfolgten Abschiede mit großer Auszeichnung verwaltete. Ueberhaupt gehörte K. zu den besten Beamten, die Preußen je gehabt hat. Er starb am 26. Juli 1838. – Litterarisch hat sich K. durch verschiedene Werke über Steuerverfassung einen Namen gemacht.

Neuer Nekrolog der Deutschen XVI, 706, Dieterici, Zur Geschichte der Steuer-Reform in Preußen 1810–1820 (Berlin 1875). Akten des Geh. Staatsarchivs zu Berlin.